Nutzung des privaten PKW zu geschäftlichen Zwecken

  • Ich nutze meinen privaten PKW für geschäftliche Fahrten im Außendienst. Hierfür bekomme ich von der Firma eine monatliche Pauschale ausbezahlt.

    Letztes Jahr habe ich einen neuen (Jahreswagen) gekauft und will nun den Kaufpreis im WISO Steuer Sparbuch 2020 eintragen und absetzen.

    Leider finde ich offensichtlich nicht den Punkt wo das eingetragen werden muss, denn bei dem errechneten (Nachzahlung) Betrag ändert sich nichts, egal wo ich den Kaufpreis eintrage.

    Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar!

  • Und warum sollte ein privater Pkw in den Werbungskosten auftauchen? Du setzt die Fahrtkosten an und bekommst hierfür einen Teil vom Arbeitgeber erstattet - es ist ein privater Pkw!

  • Es ist und bleibt ein privates Fahrzeug!

    Für deine entstehenden Kosten bekommst du die Kilometerpauschale, damit sind alle Kosten einschließlich der Abschreibung auf den Kaufpreis abgedeckt. Den Kaufpreis kann niemand sofort in voller Höhe absetzen! Und bei nichtselbständiger Tätigkeit gibt es kein "Betriebsvermögen".


    Dazu kommt noch, dass dir der Arbeitgeber die dienstlich entstandenen Kosten ja durch eine Pauschale bezahlt - also kannst du sowieso nur absetzen die dienstlich gefahrenen Kilometer multipliziert entweder mit der Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer oder den tatsächlichen Kosten je Kilometer. Für die zweite Variante ist aber ein korrekt geführtes Fahrtenbuch unabdingbare Voraussetzung. Davon ist dann die Erstattung durch den Arbeitgeber abzuziehen und nur, wenn dann noch ein Betrag übrigbleibt, hast du Fahrtkosten als Werbungskosten.

    2 Mal editiert, zuletzt von babuschka () aus folgendem Grund: Nachsatz vegessen

  • Ganz einfach - es ist eine der in den Richtlinien des Gesetzgebers genannte Voraussetzung zur Anwendung der (begünstigenden und von der Regel laut Gesetz abweichenden) Kilometersatzberechnung.

    Wenn du dem Finanzamt nicht die genauen Angaben (durch Fahrtenbuch nachgewiesen) über Gesamtkilometer, dienstlich gefahrenen Kilometer und privat gefahrenen Kilometern machen kannst, ist die 1% die vom Gesetz vorgesehene Ermittlungsmethode für die Werbungskosten. Nicht mehr und nicht weniger. Was dein Arbeitgeber verlangt, ist dem Finanzamt "schnuppe"

    • Offizieller Beitrag

    Dazu kommt noch, dass dir der Arbeitgeber die dienstlich entstandenen Kosten ja durch eine Pauschale bezahlt - also kannst du sowieso nur absetzen die dienstlich gefahrenen Kilometer multipliziert entweder mit der Kilometerpauschale von 0,30 € pro Kilometer oder den tatsächlichen Kosten je Kilometer. ....... Davon ist dann die Erstattung durch den Arbeitgeber abzuziehen und nur, wenn dann noch ein Betrag übrigbleibt, hast du Fahrtkosten als Werbungskosten.

    Soweit stimme ich zu, Einzelkostennachweis je gefahrenen Kilometer möglich. Steuerfreie Erstattungen des AG in diesem Zusammenhang natürlich zu erklären und gegenzurechnen.


    Für die zweite Variante ist aber ein korrekt geführtes Fahrtenbuch unabdingbare Voraussetzung.

    Das stimmt so nicht. Die beruflich veranlassten Fahrten sowie die der Berechnung zu Grunde liegenden Kosten sind durch geeignete Nachweise zu belegen. Bei den Fahrten muss dies nicht zwingend ein (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch sein.


    ist die 1% die vom Gesetz vorgesehene Ermittlungsmethode für die Werbungskosten.

    Da hast Du Dich irgendwie "verlaufen". ;)