Gesonderte Einheitliche Feststellung / Fehlermeldung bei "Eingaben überprüfen" im Zusammenhang mit auf mehrere Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen § 82b EStDV

  • Hallo erstmal, bin neu hier.


    Ich habe innerhalb einer Erbengemeinschaft eine Immobilie vermietet.

    Nun muss ich eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" für 2019 erstellen.

    Es gibt eine ganze Reihe von Erhaltungsaufwendungen (Werbungskosten) die ich auf 2 Jahre verteilen möchte.

    Klappt auch alles problemlos. Keine Fehlermeldung der BuhlSoftware bei Eingabe, Berechnung und Formularanzeige. Nur grüne Häckchen.

    Aber wenn ich zur Abgabe schreite und die Daten von Elster überprüft werden, bekomme ich mehrere Fehlermeldungen mit dem Text:

    Die Anzahl der Fehlermeldungen ist genau eins weniger als ich auf 2 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen eingegeben habe.

    Beispiel: 5 verschiedene auf 2 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendungen führen zu 4 gleichlautenden Fehlermeldungen.

    Wenn ich nur eine auf 2 Jahre verteilte Erhaltungsaufwendung eingebe kommt keine Fehlermeldung.

    Experimente mit einer Verteilung auf 2, 3, 4, oder 5 Jahre brachten keine Verbesserung.

    Nur die erste (in der chronologisch sortierten Liste) mehrjährige Erhaltungsaufwendung passiert die Prüfung ohne Fehlermeldung.


    Riecht sehr nach einem Softwarefehler.

    Wer kennt das Problem?

    Und evtl. die Lösung?


    Gruß Klaus



    • Offizieller Beitrag

    Es gibt eine ganze Reihe von Erhaltungsaufwendungen (Werbungskosten) die ich auf 2 Jahre verteilen möchte.

    Und warum fasst Du die nicht alle zusammen, wenn sie alle auf zwei Jahre verteilt werden sollen?

  • Es gibt eine ganze Reihe von Erhaltungsaufwendungen (Werbungskosten) die ich auf 2 Jahre verteilen möchte.

    Und warum fasst Du die nicht alle zusammen, wenn sie alle auf zwei Jahre verteilt werden sollen?

    Weil sie von unterschiedlichen Dienstleistern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erbracht wurden.


    Man könnte das Problem vermutlich auf diesem Weg irgendwie umgehen.
    Aber eigentlich ist es eine Fehlfunktion für die es eine saubere Lösung geben sollte.

    • Offizieller Beitrag

    Weil sie von unterschiedlichen Dienstleistern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erbracht wurden.

    Ja und?


    Man könnte das Problem vermutlich auf diesem Weg irgendwie umgehen.

    Das ist kein "Umgehen" eines Problems.


    Aber eigentlich ist es eine Fehlfunktion für die es eine saubere Lösung geben sollte.

    Die unterschiedlichen Eingaben sollen ja für unterschiedliche Maßnahmen unterschiedliche Laufzeiten ermöglichen. Aber bei derselben Laufzeit, wozu unterscheiden?

  • Ich habe das jetzt mal testweise so umgesetzt.


    In der Formularansicht in den Anlagen habe ich weiterhin für jeden noch so kleinen Punkt der in 2019 komplett abgeschrieben wird eine eigene Zeile mit Rechnungsdatum, Rechnungsersteller und Beschreibung der Aufwendung.


    Für die 5 richtig großen Aufwendungen eine Summe mit einem fiktiven gemeinsamen Datum, keinem dedizierten Rechnungsersteller und keinem Einzelbetrag für die einzelnen Aufwendung. Das kann doch nicht im Sinne des Programms sein. Schreit außerdem nach Rückfragen des FA.


    • Offizieller Beitrag

    Die unterschiedlichen Eingaben sollen ja für unterschiedliche Maßnahmen unterschiedliche Laufzeiten ermöglichen.

    Das bezog ich auf etwaige Beträge aus Vorjahren, die ja anders verteilt worden sein können.


    Aber bei derselben Laufzeit, wozu unterscheiden?

    Ich meinte, es würde gar keinen Sinn machen.


    Innerhalb eines Veranlagungszeitraums können die Erhaltungsaufwendungen eines Jahres nur einheitlich verteilt werden.
    Das Thema hatten wir übrigens auch schon, u.a.: Erhaltungsaufwendungen mit unterschiedlicher Jahresverteilung


    Sorry, dass ich es auf die Schnelle etwas verwirrend beantwortet habe.

  • Ich habe ja alle Erhaltungsmaßnahmen die ich auf mehrere Jahre verteilen will, auf 2 Jahre verteilt.

    Aber ich darf sie nicht einzeln eingeben. Nur in Summe. Ansonsten geht die Abgabe ans FA nicht.

    Ich denke die Software ist fehlerhaft in diesem Punkt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke die Software ist fehlerhaft in diesem Punkt.

    Nein, ich habe doch versucht, es Dir zu erklären. Du möchtest etwas, was die Rechtslage gar nicht zulässt. Es geht um die Kosten eines Veranlagungszeitraums und nicht um die Kosten einer Maßnahme. Die Kosten dieses Veranlagungszeitraums, für die eine Verteilung i.S.d. § 82b EStDV gewünscht ist, sind in einer Summe einzutragen und gleichmäßig auf die gewünschte Dauer zu verteilen.


    Einfach einmal die Anlage V anschauen, was da gefordert ist.

  • Das in der Anlage V für diese Aufwendungen nur eine Summe eintragbar ist, ist mir bewusst.


    Aber auch die Aufwendungen die in einem Jahr abgeschrieben werden sind dort nur als Summe einzutragen.

    Trotzdem generiert das Wiso Sparbuch für diese Aufwendungen zum einen die Summe für die Anlage V und weiterhin als zusätzliche Anlage (zur Anlage V) eine schöne Einzelauflistung der einzelnen Positionen.


    Genau das erwarte ich auch für die, in meinem Fall, 2-jährigen Abschreibungen. Aber das macht die Software leider nicht. Also muss ich das irgendwie manuell selbst erstellen und meinen Unterlagen die zum FA gehen hinzufügen.

    Wenn man wenigsten unterhalb der Liste auswählen könnte, dass diese Liste mit ausgedruckt wird.

    Stattdessen steht dort "Eingabehilfe - kein Ausdruck"



    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe es gerade mal bei mir testen, ich kann alle Masken in diesem Bereich über die rechte Maustaste zum Ausdruck bzw. zum Speichern als PDF auswählen und es klappt einwandfrei. Jede einzelne Eingabemaske lässt sich so drucken/speichern.

  • Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.


    Gestern Abend habe ich meine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" für 2019 ans FA übertragen. Gezwungener Maßen mit der Summe für die 2-jährigen Erhaltungsaufwendungen. In den übertragenen Daten steht jetzt die Summe. Unter Rechnungsersteller habe ich "Verschieden" eingetragen und unter Rechnungsdatum "1.1.2019". Mehr überträgt das Wiso Sparbuch an der Stelle nicht.

    Einen Ausdruck der Einzelaufstellung mag ich über rechte Maustaste abspeichern können. Muss ich testen.

    Aber ich muss diese dann irgendwie manuell hinterherschicken.

    Eine komfortable Lösung sieht anders aus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube wir schreiben aneinander vorbei.

    Eigentlich nicht.


    Unter Rechnungsersteller habe ich "Verschieden" eingetragen und unter Rechnungsdatum "1.1.2019".

    01.01.2019 oder 31.12.2019 und ansonsten diverse, im Prinzip egal.


    Mehr überträgt das Wiso Sparbuch an der Stelle nicht.

    Mehr sieht das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung an dieser Stelle offensichtlich nicht vor.


    Einen Ausdruck der Einzelaufstellung mag ich über rechte Maustaste abspeichern können. Muss ich testen.

    Speichern, Ausdrucken, ganz wie es von Dir gewünscht ist.


    Aber ich muss diese dann irgendwie manuell hinterherschicken.

    Eine komfortable Lösung sieht anders aus.

    So wird es ELSTER nun einmal vorsehen. Das FA fordert ggf. die Belege und Aufstellungen an, die es dann wünscht.

  • Die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" steckt wohl im Bezug auf automatisierte und beleglose Abgabe noch in den Kinderschuhen.

    Ob auf Seiten von Buhl oder ERIC ist mir eigentlich egal.

    Als Kunde und Steuerzahler erwarte ich da mehr.

    • Offizieller Beitrag

    Die "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung" steckt wohl im Bezug auf automatisierte und beleglose Abgabe noch in den Kinderschuhen.

    Anlage V ist Anlage V. Das unterscheidet sich nicht bei der Feststellungserklärung oder der Einkommensteuererklärung.


    Ob auf Seiten von Buhl oder ERIC ist mir eigentlich egal.

    Nur muss jeder Programmhersteller sich nach den ELSTER-Vorgaben richten. Müsstest Du aber mit dem Support ausdiskutieren.


    Als Kunde und Steuerzahler erwarte ich da mehr.

    Das Finanzamt macht nun einmal seine Vorgaben. Und das Sparbuch, das mit seinen umfangreichen Hilfen vielen den Steuerberater ersetzt, gibt es gerade heute wieder für unter 20€ im einschlägig bekannten Onlinehandel. Ich weiß jetzt nicht recht, wieviel mehr man für einen solchen Preis erwarten darf. Für mich persönlich stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis bei dieser Software, selbst wenn man zur unverbindlichen Preisempfehlung kaufen würde. Schau Dir einmal die Gebührenordnung der steuerberatenden Berufe an. Aber auch das müsstest Du beides mit der Steuerbehörde bzw.dem Buhl-Support ausdiskutieren.

  • Ich bin für den Betrieb von mehreren größeren Softwaresystemen verantwortlich.

    Das Argument "works as designed" der Hersteller ist mir durchaus bekannt.

    Zufrieden ist man aber trotzdem nicht immer.

    Lassen wir es dabei bewenden.

    Vielen Dank für den schnellen Dialog und die Erläuterungen.

    VG

    Klaus

    • Offizieller Beitrag

    Die Rückfrage des FA nach detaillierter Aufschlüsselung der "Mehrjährgen Erhaltungsaufwendungen" kam wie das Amen in der Kirche ...

    Natürlich, ist aber seitens des ELSTER-Moduls der Finanzverwaltung, die sich dafür verantwortlich zeichnet, von dieser offensichtlich so gewollt. Da können die Softwareanbieter nun auch nichts dran ändern.