Steuernachzahlung - Selbstzahler KV/PV-Beiträge seit 2019

  • Hallo,


    ich habe angefangen meine Steuererklärung für das Jahr 2019 zu machen (WISO:MAC). Seit 01.01.2019 bin ich über der JAE-Grenze und musste mich daher freiwillig gesetzlich bei meiner Krankenkasse versichern. Ansonsten gibt es Jahr für Jahr keine großen Änderungen bei mir. Normalerweise bekomme ich daher jährlich so 600-800,00 Euro vom FA zurück.

    Mit den bisher vorgenommenen Aktualisierungen errechnet das Programm eine Nachzahlung, die ich an das Finanzamt leisten soll.

    Als einziger Grund kommt für mich bisher in Betracht, dass ich jetzt Selbstzahler bin. So wie ich das der Bescheinigung der KK entnehme, wurden dort auch nur die KV-/PV-Beiträge für 11 Monate aufgelistet. Wahrscheinlich, weil ich den Beitrag für Januar 2019 am 01.02.2019 (vom Januar-Gehalt) und den Beitrag für Dezember 2019 am 02.01.2020 (vom Dezember-Gehalt) überwiesen habe.


    Kann das der Grund für die errechnete Steuer-Nachzahlung sein?

  • Der Beitrag Dezember muss eigentlich in der Bescheinigung der Krankenkasse erscheinen (Hinweis auf § 11 EStG) - notfalls mit der Krankenkasse reden.

    Das ist aber sicher nicht der einzige Grund - die fehlenden Beiträge abzüglich AG-Erstattung gehen ja nicht eins zu eins in die Erstattung.

  • Muss ich bei


    Allgemeine Ausgaben / Versicherungen und Altersvorsorge/ Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen


    bei den Punkten „Zuschüsse zu Krankenversicherungen“ und „Zuschüsse zu Pflegeversicherungen“ erneut die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse eintragen (Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand)?


    Diese steuerfreien AG-Zuschüsse sind in Zeile 24 a/c der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und bereits dort erfasst.

    • Offizieller Beitrag

    bei den Punkten „Zuschüsse zu Krankenversicherungen“ und „Zuschüsse zu Pflegeversicherungen“ erneut die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse eintragen (Zeile 21 der Anlage Vorsorgeaufwand)?

    Diese steuerfreien AG-Zuschüsse sind in Zeile 24 a/c der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und bereits dort erfasst.

    Du sagst doch selber, dass diese in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind und dann vom Programm sicherlich automatisch in die Anlage Vorsorgeaufwand als steuerfreie AG-Zuschüsse übernommen worden sind. Das lässt sich doch anhand der Zahlen im Detail nachvollziehen. ?(

  • Der Beitrag Dezember muss eigentlich in der Bescheinigung der Krankenkasse erscheinen (Hinweis auf § 11 EStG) - notfalls mit der Krankenkasse reden.

    Das ist aber sicher nicht der einzige Grund - die fehlenden Beiträge abzüglich AG-Erstattung gehen ja nicht eins zu eins in die Erstattung.

    Ich habe diesbezüglich eine Antwort von meiner KK erhalten:


    „Da die Beiträge aus dem Dezember zum 15. Januar fällig werden, wird der Beitragsmonat Dezember dem Januar zugewiesen, weshalb sich die Finanzamtsbescheinigung auf den Zeitraum vom 01.01.2019 -30.11.2019 beläuft.

    Der Beitragsmonat Dezember wird in der nächsten Bescheinigung für das Jahr 2020 enthalten sein.“


    Was ist korrekt?

  • Hallo Boris,


    ich habe exakt das gleiche Problem. Meine KK hat auch bestätigt, das die Abrechnung Dez. erst im kommenden Jahr angegeben werden kann, da erst immer am 15ten des Folgemonats abgebucht wird. Es werden steuerlich aber immer nur Buchungen vor dem 10ten eines Folgemonats berücksichtigt. Es ist in Deutschland zum Haare raufen X(


    Jetzt habe ich auch erstmalig eine Nachzahlung, obwohl sich bis auf den Status "Selbstzahler" nichts geändert hat. Ich komme da überhaupt nicht drauf klar und stehe nun vor dem gleichen Problem wie du...


    Keine Ahnung ob das an der Software von Buhl liegt ?!


    Grüße!

  • Keine Ahnung ob das an der Software von Buhl liegt ?!

    Warum sollte es? :/ Die Software hat doch nichts mit den Bescheinigungen der KK zu tun.

    Es kann doch sein das sich hier ein Fehlerteufel in der Programmierung eingeschlichen hat - Ausschlussverfahren eben.

    Irgend einen Grund muss es ja haben das man auf einmal eine Nachzahlung leisten muss.

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung ob das an der Software von Buhl liegt ?!

    Warum sollte es? :/ Die Software hat doch nichts mit den Bescheinigungen der KK zu tun.

    Es kann doch sein das sich hier ein Fehlerteufel in der Programmierung eingeschlichen hat - Ausschlussverfahren eben.

    Irgend einen Grund muss es ja haben das man auf einmal eine Nachzahlung leisten muss.

    Dann hast Du sicherlich nicht an das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG gedacht, oder? Also mitnichten ein Programmfehler.


    Da sind übrigens schon andere drüber gestolpert, beispielhaft: Probleme zum Jahreswechsel bei freiwillig versicherten Selbstzahlern - Quelle: haufe.de

  • Nein, an sowas habe ich in der Tat nicht gedacht und weiß auch nicht, was das sein soll.

    Die Website habe ich jedoch auch schon entdeckt, weiß aber nicht, wie mir das in meinem Fall konkret weiter helfen soll. Ich bin ein ganz normaler Steuerzahler und betreibe kein Unternehmen. Daher ist es mir nach wie vor schleierhaft, wieso ich nun Steuern nachzahlen muss.

    Vermutlich muss ich zum ersten Mal im Leben einen Steuerberater beauftragen...

    • Offizieller Beitrag

    Nein, an sowas habe ich in der Tat nicht gedacht und weiß auch nicht, was das sein soll.

    Die Website habe ich jedoch auch schon entdeckt, weiß aber nicht, wie mir das in meinem Fall konkret weiter helfen soll.

    Lesen und rechnen? Nur das im Kalenderjahr/Veranlagungszeitraum abgeflossene kann steuerlich auch berücksichtigt werden. ?(


    Daher ist es mir nach wie vor schleierhaft, wieso ich nun Steuern nachzahlen muss.

    Weil wegen des Abflusses im Folgejahr die Zahlungen eben auch erst in der Veranlagung des Folgejahres berücksichtigt werden.


    Vermutlich muss ich zum ersten Mal im Leben einen Steuerberater beauftragen...

    Der nützt Dir in diesem Fall nun wirklich auch rein gar nichts.