Hallo
meine Frau Arbeite in einer geringfügige Beschäftigung weiss nicht wie und wo ich das eintragen soll.
Hallo
meine Frau Arbeite in einer geringfügige Beschäftigung weiss nicht wie und wo ich das eintragen soll.
Wenn es denn wirklich ein echter Minijob ist, dann nirgends.
Danke für die schnelle Antwort.
Er wird Pauschal versteuert.
Bekommt sie keine Werbungskosten erstattet ??
Bekommt sie keine Werbungskosten erstattet ??
Niemand bekommt Werbungskosten erstattet!
Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommenssteuer.
Siehe auch:
Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
echter Minijob gehört nicht in die ESt-Erklärung!
echter Minijob gehört nicht in die ESt-Erklärung!
Das steht doch schon oben, fast wortwörtlich:
Wenn es denn wirklich ein echter Minijob ist, dann nirgends.