Heizkostenabrechnung

  • Guten Morgen,


    ich sitze vor meiner ersten Nebenkostenabrechnung und scheitere bei der Berechnung der Heizkosten.

    Ich habe erfasst:

    Gas in m³ als Hauptzähler

    Heizung EG /KG mit jeweils Heizmengenzähler in kWh

    bei den Heizkosten habe ich die Wärmemenge angeben

    Warmwasser EG/KG Zählerstände in m³


    Nun übernimmt das Programm den Gaswert m³ als kWh und das ist natürlich viel zu wenig.

    Beispiel: hatte einen Gesamtverbrauch von 4000 m³ und das Programm verwendet die 4000 als kWh.

    Er berechnet mir so -50% Heizkosten und 150% Warmwasser...


    Was mache ich falsch???

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen denn ich habe schon einiges hin und her probiert..


    Danke schonmal

  • Gas in m³ als Hauptzähler

    Gas wird in der Rechnung erfasst mit kWh oder m³. Bei m³ rechnet das Proramm in kWh um. Umrechnung erfolgt in der Heizungsanlage.

    Hauptzähler für Gas entfernen.



    Beispiel: hatte einen Gesamtverbrauch von 4000 m³ und das Programm verwendet die 4000 als kWh.

    4.000 m³ sind ca. 40.000 kWh

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Vielen Dank für die Hilfe ;)

    Hab den Hauptzähler gelöscht.


    In der Rechnung habe ich ebenfalls m³ erfasst, da eben so auch in der Réchnung vorhanden.

    In der Abrechnung hat es das Programm leider nicht umgerechnet..

    Muss ich da aktiv etwas einstellen um die Umrechnung anzustoßen?

  • Guten Tag,


    Ich bin auch nagelneu und bei dem gleichen Thema gelandet:


    Gleiche Heizung- und Zählerkonfiguration wie Jeykop.


    Im Treppenhaus sind jedoch Heizkörper montiert, die nicht über einen Wärmemengenzähler erfasst werden. Deswegen wollte ich ebenfalls einen Gas-Hauptzähler wie beim Gesamtwasser anlegen, damit ich den Allgemein-Verbrauch über die Wohnfläche auf die beiden Mieter umlegen könnte.


    Beste Grüße

  • Heizkörper montiert, die nicht über einen Wärmemengenzähler

    Bei einem Heizkörper gibt es die HKV = Heizkostenverteiler, bei einer Fußbodenheizung nicht, da ist es ein Wärmemengenzähler für eine Wohneinheit. Wobei auch dann, wenn an den Heizkörper keine HKV montiert sind und mit einer Heizungsleitung die Wohnung beliefert wird, kann man da auch einen Wärmemengenzähler einsetzen.

    Beispiel, ich habe in meiner Wohnung Heizkörper und einen separaten Heizungsstrang, nach Sanierung die Einliegerwohnung mit Fußbodenheizung versehen und dort gibt es ebenfalls einen Heizstrang. Daher habe ich zwei WMZ dafür.


    Deswegen wollte ich ebenfalls einen Gas-Hauptzähler wie beim Gesamtwasser anlegen

    Du kannst zwar einen Gaszähler anlegen, doch der hat keine Funktion für die Heizkostenabrechnung. Bei einer solchen Heizkostenabrechnung werden nur die Gaskosten im Abrechnungszeitraum genommen und den Verbrauch, entweder in m³ oder kWh. Mehr brauchst du nicht, also Gaszähler anzulegen ist uninteressant.


    damit ich den Allgemein-Verbrauch über die Wohnfläche auf die beiden Mieter umlegen könnte.

    Nun das geht nicht. Da wäre die Frage nun für uns, die helfen wollen, wie sieht deine Konstellation nun genau aus, HKV oder WMZ, das solltest du uns noch einmal genauer angeben.

  • WMZ für die zwei Wohneinheiten, Warmwasser über Formel (Verbrauchszähler in m³). Für Treppenhausheizkörper kein WMZ allgemein vorhanden.


    Dann lege ich den Gaszähler nicht an und rechne den Verbrauch für Heizung allgemein in kwh selbst aus:


    Gesamtverbrauch aus Gaszählerdifferenz (kwh) - Gesamtverbrauch aus Abrechnung incl Warmwasser = Verbrauch Heizung allgemein?

    Das müsste dann die Treppenhausheizung sein.

  • Sind in Allgemeinräumen mit geringem Wärmeverbrauch keine Erfassungsgeräte vorhanden, was zugelassen ist, dann geht der Wärmeverbrauch dieser Räume automatisch in die Abrechnung jedes Nutzers ein.

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  • Danke!


    Ich dachte, WISO könnte diesen Wärmeverbrauch selbst berechnen und umlegen, in dem ich die Gaszählerstände des Hauptzählers eingebe und als untergeordnete Zähler die WMZ und Warmwasserzähler. Das scheint aber nicht zu funktionieren.

  • Ich glaube, ich habe es kapiert. Nach der Hausrenovierung gibt es 2020 nur zwei Mietmonate. Die Gasrechnung rechne ich anhand der Gaszählerstände runter auf die zwei Monate. Dann werden die Heiz-Kosten sauber verteilt und das Treppenhaus ist auch dabei. Die anderen Nebenkosten muss ich dann allerdings auch noch auf die 2 Monate normieren.


    Besten Dank für die Hilfe!

  • Dann lege ich den Gaszähler nicht an und rechne den Verbrauch für Heizung allgemein in kwh selbst aus:

    Du bekommst vom Gasversorger eine Rechnung, dort ist der Verbrauch einmal in m³ und in kWh ausgewiesen. Wenn du jetzt nur einen bestimmten Zeitraum abrechnen willst, dann berechne es selbst, für welchen Zeitraum laut Gaszähler wieviel m³ für die Abrechnungszeit benötigt wird.

    Heißt Verbrauch "m³" bzw. "kWh" in Verbindung mit den Gesamtkosten Gaspreis. Ein Dreisatz langt für die einzugebenden Werte.


    Gesamtverbrauch aus Gaszählerdifferenz (kwh) - Gesamtverbrauch aus Abrechnung incl Warmwasser = Verbrauch Heizung allgemein?

    Das müsste dann die Treppenhausheizung sein.

    Wie soll das gehen? Wie vorher beschrieben, gebe zuerst die Verbrauchswerte Gas ein. Da du keinen WMZ für Warmwasser hast aber Warmwasserzähler, dann wird die 1, Formel aus der Heizkostenverordnung § 9 Abs. 2 angewendet. Da brauchst du nicht extra irgendwelche Warmwasserenergiekosten auszurechnen.

    Und wie Blumenmeer es meint, der Rest Verbrauch für das Treppenhaus geht als Kosten an alle anderen Mieter, denn du kannst diesen Wert nicht separat erfassen. Das bedeutet, dass dann in den Gesamtkosten Heizung auch diese 1-2-oder 3 Heizkörper Treppenhaus dazu gehören.



    Ich dachte, WISO könnte diesen Wärmeverbrauch selbst berechnen und umlegen, in dem ich die Gaszählerstände des Hauptzählers eingebe und als untergeordnete Zähler die WMZ und Warmwasserzähler. Das scheint aber nicht zu funktionieren.

    Oha, hast du dir denn einmal die Heizkostenverordnung angesehen. Was du machst ist mir echt leichtsinnig!



    Die anderen Nebenkosten muss ich dann allerdings auch noch auf die 2 Monate normieren.

    Wenn du in einem Zeitraum die Gesamtkosten, wie z. B. Grundsteuer für das Jahr 2020 eingibst und der an die Mieter zu berechnende Abrechnungszeitraum 1.11.-31.12.20 betragen würde, dann berechnet das Programm alle Kosten, die für den vorgenannten Zeitraum anfällt und der Rest geht an dich oder wen auch immer.

    Du musst doch da nichts "normieren", lass das Programm die Kosten ausrechnen.