Kündigung Riester - wo einzutragen in Einkommensteuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    auf der Suche nach Hilfe bin ich auf dieses Forum gestoßen :thumbsup:


    Ich verzweifle gerade an meiner Steuererklärung, da ich nicht weiß, wo ich Angaben zu meiner gekündigten Riester-Rente machen muss. Leider haben mir die zu diesem Thema gefundenen Einträge in diesem Forum nicht so recht weitergeholfen...daher versuche ich nun mein Glück:


    Ich habe meinen Riester-Vertrag gekündigt! Das dies finanziell nicht schlau war, weiß ich...es war aber aus privaten Gründen erforderlich und ist nun auch nicht mehr zu ändern :pinch:


    Nun habe ich zur Auszahlung eine Bescheinigung nach §94 Abs. 1 Satz 4 / § 95 Abs. 1 EStG erhalten. Hier sind die Zulagen, die Steuerermäßigungen und die Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung aufgeführt.

    Außer dieser Bescheinigung habe ich nur ein Schreiben bekommen, wie sich der Auszahlungsbetrag ermittelt:

    Guthaben abzgl. Rückzahlung an ZfA ergibt Auszahlungsbetrag.


    Nun wollte ich den "Vorgang" in meine Erklärung eingeben, weiß aber nicht, wo ich was eintragen muss.

    Die Erläuterungen von Elster verweisen immer auf eine "Leistungsmitteilung gem. § 22 Abs. 5 Satz 7 EStG), die habe ich aber nicht.

    Ein Anruf bei der netten PB-Hotline ergab nur: "Das brauchen Sie nicht, es steht alles in der Bescheinigung, die Sie bekommen haben!"


    Kann jemand helfen?


    Liebe Grüße

    Pipimax77

  • Hallo Petz,


    vielen Dank für die Antwort.


    Auf meiner Bescheinigung steht leider nichts von "Leistungsmitteilung"


    Es steht dort neben meinen persönlichen Daten nur:


    Laut Angabe des Anlegers endete die unbeschränkte Steuerpflicht am xx.xx.2019 (Kündigungsdatum)

    Folgende Beiträge wurden einbehalten und an die ZfA abgeführt:

    Altersvorsorgezulagen: x€

    Steuerermäßigungen: x€

    Höhe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung: x€


    Mehr steht da nicht :huh:


    Das mit dem "gem. Nr. xxx der Leistungsmitteilung" habe ich ja an verschiedenen Stellen bereits gelesen, daher hatte ich ja telefonisch bei der PB Versicherung nachgefragt....aber wie gesagt, mehr als diese Bescheinigung gibt es da wohl nicht.

  • Hallo Pipimax77,


    üblicherweise versendet der Riesteranbieter in der Leistungsmitteilung auch die Information über die Steuerpflicht. Wenn du beim Anbieter schon nachgefragt hast, habe ich nur eine Erklärung: Hattest Du Deinen Vertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen? Wenn dem so war, dann sollte er unter das alte (bie 2004 geltende) Steuerrecht für Rentenversicherungen fallen. Dann sind die Erträge i.A. steuerfrei und müssen nirgens angegeben werden.


    Viele Grüße

    Rautka

  • Hallo Rautka,


    vielen Dank für deine Antwort.

    Der Vertrag wurde zum 01.10.2002 abgeschlossen. Und dann muss man da gar nix versteuern....???


    Das hätte mir die "Tante" von der PB Versicherung ja auch sagen können, oder :rolleyes:


    Also trage ich es nicht ein....auch nicht bei Kapitalerträge?

    Ich stolpere immer über die Angabe der Erträge bis zur schädlichen Verwendung... und frag mich, warum das dort explizit angegeben wird....

    bin aber auch ne Schissbuxe, was Steuererklärungen angeht :D will ja nichts "unterschlagen"


    Viele Grüße

    Pipimax77

  • Hallo Pipimax77,


    höchstwahrscheinlich sind die Erträge steuerfrei. Bedingung ist, dass "das Kapitalwahlrecht während der ersten 12 Jahre der Vertragslaufzeit ausgeschlossen war" und dass die letzte Novation mehr als 12 Jahre vor Kündigung war. Beide Bedingungen kann nur die PB Versicherung prüfen.

    Ich würde mich noch einmal schriftlich an die PB Versicherung wenden.


    Viele Grüße

    Rautka

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