Steuerkategorie / Konto

  • Hallo zusammen,


    meine Frau suchte während der Elternzeit nach einem kleinen Nebenerwerb.

    Sie hatte schon einiges mit proWIN zu tun und ist seit September 19 Verkaufsberaterin.

    (Für die, die es nicht kennen ein kleiner Abriss: Verkauf an Endkunden von Produkten der Firma zum Katalogpreis. Berater erhält Provision auf verkaufte Artikel.)

    Wir haben ein Umsatzsteuerpflichtiges Einzelunternehmen angemeldet, führen monatlich Umsatzsteuer ab und machen demnächst EÜR, wie vom Finanzamt gefordert.

    Wir haben uns gegen einen Steuerberater entschieden, da am Ende des Jahres der gesamte Verdienst zum Steuerberater wandert und wir eigentlich nichts davon haben.


    Ich mache mit WISO mein Büro die Buchhaltung und Steuer für meine Frau.

    Hier ergeben sich aber ein paar Fragen, welche ich gerne stellen möchte.

    Folgende Punkte stehen auf der Rechnung welche wir von proWIN bekommen (Einkauf), in welchem Kontenrahmen bzw. Konto müssen diese gebucht werden?

    Müssen diese Posten überhaupt getrennt gebucht werden? Aktuell buche ich alles unter 3400, Wareneingang 19%... :/


    1. Eigenbedarf


    2. Vorführprodukte

    3. Geschenke:

    Gastgebergeschenke (i.d.R. ~ 1,90€/Stück)

    Buchungs- und Erfolgsgeschenke (4-8€/Stück)


    4. Versandkosten


    Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.


    Viele Grüße

    orca

  • Du solltest vielleicht doch zumindest im ersten Jahr fachliche Hilfe holen.

    Tipps zum Vorgehen:

    - Einzelaufzeichnungspflicht

    - Privatentnahmen und Privateinlagen

    - abziehbare Aufwendungen und nicht abziehbare Aufwendungen

    - Nebenkosten des Vertriebs


    Den Kontenrahmen könnt Ihr nach Gusto wählen - es gibt keine Vorschrift hierfür. Ihr könntet sogar einen eigenen Rahmen aufbauen und verwenden.

  • Da passt vielleicht auch meine Frage rein.

    Mein STB möchte u.a. das für Gehaltsbuchungen das Konto 4195 (jetzt 4100) genutzt wird, welches ich aber in MB nicht gefunden habe .

    Kann ich das Konto 4100, so ohne Bedenken in 4195 ändern?

  • stimme nesciens zu, muss ja vielleicht nicht gleich ein Steuerberater sein, trotzdem noch ein paar nähere Hinweise


    zu 1. Der Einkauf ist Wareneingang, die Entnahme für private Zwecke "Unentgeltliche Wertabgabe", ab Konto 8900 (im SKR 03) geht es los. Es handelt sich in dem Fall um eine (fiktive, aber zu versteuernde) umsatzsteuerpflichtige Einnahme. Die Frage ist, welcher Wert anzusetzen ist. Ich meine mit dem Einkaufswert, aber dazu müsste man sich mit dem Thema noch einmal näher auseinandersetzen.

    zu 2. Mhm, könnte man als Werbekosten verbuchen, gegen Wareneingang spricht meines Erachtens auch nichts. Eine eigene Kontierung macht aber schon für einen selber Sinn. So könnte man das Konto Werbekosten nur für Vorführprodukte kopieren und so nennen.

    zu 3. In dem kleinen Rahmen sind das Aufmerksamkeiten. Wird es etwas größer, sich unbedingt noch einmal mit der Verbuchung von Geschenken befassen. Da gibt es die 35-Euro-Grenze.

    zu 4. Die können zum Wareneingang.

  • Hallo Dozent_WISO_MB,


    herzlichen Dank für die kleine Ausführung.

    Ich werde mich am Wochenende näher mit der Aufteilung befassen.


    Eine weitere Frage, bevor ich etwas gutes will, Dinge dadurch aber vielleicht verkompliziere:

    Die EÜR für 2019 ist noch nicht versendet, ich würde also gerne die Daten aus 2019 entsprechend den o.g. Punkten ändern.

    Wir führen monatlich die Umsatzsteuer ab, so geschehen für die Monate Oktober-Dezember 2019.

    Ich gehe davon aus, dass ich wenn ich die Daten rückwirkend ändere dies beim Finanzamt entsprechend kund tun muss ?! Korrekturmeldung ?!


    Vielen Dank

    orca

  • Die EÜR für 2019 ist noch nicht versendet, ich würde also gerne die Daten aus 2019 entsprechend den o.g. Punkten ändern.

    Wir führen monatlich die Umsatzsteuer ab, so geschehen für die Monate Oktober-Dezember 2019.

    Ich gehe davon aus, dass ich wenn ich die Daten rückwirkend ändere dies beim Finanzamt entsprechend kund tun muss ?! Korrekturmeldung ?!

    Da bin nicht so der Fachmann. Ich habe mitbekommen, dass die meisten ungern eine Korrekturmeldung macht, aus Angst das Finanzamt erst auf sich aufmerksam zu machen, auch wenn es formal gefordert gewesen wäre. Die Frage ist, ob das richtig ist.
    Aber dazu gibt es hier sicher kompetentere Leute, letztlich kann ich hier nur auf nesciens Hinweis verweisen. Solche Fragen sind doch schon recht speziell, quasi eine juristische Beratung.

  • Ganz generell, ohne auf diesen Fall speziell einzugehen:

    a) nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung sind die Buchungen festzuschreiben. Nachträgliche Änderungen müssen so erfolgen, dass die ursprüngliche Buchung erhalten bleibt.

    b) eine Korrektur der UStVA muss erfolgen, wenn die Kleinbetragsgrenzen überschritten sind, dies sind 10 Euro zu Gunsten des Steuerpflichtigen bzw. 20 Euro zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

    c) eine Korrektur der UStVA kann (muss nicht) als Selbstanzeige gewertet werden, daher scheuen viele inzwischen die Korrektur. Wenn eine Korrektur gut begründet werden kann, bleibt es bei der Korrektur, so meine bisherigen Erfahrungen.

    d) hier würde ich über die Umsatzsteuererklärung gehen

  • aber sicher

    Bei Datev und anderen BuHa- Programmen ist das Konto 4195 Löhne für Minijobs vorhanden enthalten

    Tja, siehste, man sollte sich den Kontenrahmen denn doch mal öfter updaten. Ab und zu gibt es doch Anpassungen. Meiner scheint schon etwas älter gewesen zu sein. Danke für den Hinweis, Jetzt habe ich gleich den aktuellen heruntergeladen.

  • Ok, da wurde ich jetzt missverstanden. Mit dem Wort "updaten" meinte ich nicht den Kontenrahmen im Programm, sondern meinen persönlichen Ausdruck des SKR 03. Der war wohl schon etwas älter, ohne das Minijob-Konto.

    Im Programm wird der Kontenrahmen mit aktualisiert bei den Updates, das ist richtig. Dieses Konto wurde von Buhl aber anscheinend seit der Einführung bis heute nicht mit aufgenommen.

  • Guten Abend zusammen,


    vielen Dank für die Tipps!

    Manchmal braucht es nur einen kleinen Hinweis um auf die richtige Spur zu kommen, damit man u.U im "Steuerjargon" den richtigen Wortlaut findet.


    Ich habe im Programm verschiedene Dinge auf meine Bedürfnisse geändert.

    Am meisten Sinn macht eigentlich eine Splittbuchung, damit habe ich mich jetzt befasst und ein wenig ausprobiert.


    Durch die Aufteilung kommt es am Ende manchmal dazu, dass ein Cent durch Auf- bzw. Abrunden verloren geht.

    Beispielsweise steht auf der Eingangsrechnung: 499,99€


    In der Spilttbuchung gebe ich den Wert 499,99€ ein, nach dem erfassen der einzelnen Posten/Kategorien kommt das Programm auf 499,98€.

    In der Statusleiste ist der Punkt nun gelb (teilweise zugeordnet). Kann ich das so ohne weiteres stehen lassen, oder gibt es hier etwas spezielles zu beachten?


    Viele Grüße & einen schönes Wochenende

    orca

  • Dieses Konto wurde von Buhl aber anscheinend seit der Einführung bis heute nicht mit aufgenommen.

    das bis heute kannst Du doppelt unterstreichen.

    Ich komme/käme auch gut ohne zurecht. Aber wie man sieht, scheinen manche Steuerkanzleien auf das volle Spektrum des Datev-SKR03 wert zu legen. Umsonst wurde es ja sicher nicht integriert. :/

    Mein STB möchte u.a. das für Gehaltsbuchungen das Konto 4195 (jetzt 4100) genutzt wird,