Lösung ohne Verrechnungskonto: Abschläge, Verbrauchskosten für Heizung etc.

  • Hallo zusammen,


    mein Experiment bezüglich der Heizkosten ist beendet und ich vermelde hiermit "Erfolg".


    Es geht um eine WEG- und Mietverwaltung, hier genauer gesagt um das Thema "Heizkosten" und das einige von euch mit Verrechnungskonten arbeiten. Es müsste allerdings egal sein, welche Art von Verwaltung ihr macht, denn meine Methode funktioniert immer.


    Mein Experiment sah so aus, dass ich alle Abschläge der Stadtwerke, Energieversorger und die Rechnungen des Ablesedienstes auf das Konto 4599 buche, über das ganze Jahr hinweg. Nun kamen noch die Verbrauchsabrechnungen für das Jahr 2019 hinzu sowie die Berechnungen des Ablesedienstes. Was soll ich euch sagen, es passt und stimmt überein. Ich mache damit also keine Klimmzüge über irgendwelche Verrechnungskonten.


    Das einzige, auf das man achtgeben muss (aber das müsste man streng genommen immer machen ;)), sind die Gültigkeitszeiträume. In den Abrechnungen der Energieversorger sind meistens die Verbräuche des Vorjahres sowie der 1. Abschlag in einer (Rechnungs-)Summe zusammengefasst. Das muss natürlich getrennt werden, ist ein bisschen Rechenarbeit, aber gut machbar. Spätestens dann, wenn der Verwaltungsbeirat um die Ecke rückt und sich diese Dinge ansieht, ist es gut, das plausibel zur Hand zu haben.


    Ja, an der Stelle handle ich nicht nach dem Abflussprinzip für WEG-Verwaltung könnte man jetzt argumentieren. Die Warmwasser- und Heizkosten bilden hierbei eine Ausnahme, so dass ich diese nach dem Leistungsprinzip behandle. Es hat sich gezeigt, dass das für alle Beteiligten der Weg ist, der verstanden wird und nachvollzogen werden kann.


    Ansonsten kann jeder das so handhaben, wie er möchte, aber ich dachte, vielleicht ist dem einen oder anderen das mit dem Verrechnungskonto auch viel zu aufwändig. Ich arbeite übrigens mit Vorlagen, was das Einbuchen der Kontobewegungen in den Hausverwalter ziemlich einfach macht. Gut, für die Erstellung einer Vorlage benötigt man vielleicht mal die ein oder andere Minute, aber es lohnt sich.


    Grüße, Euer KleinerVerwalter

  • OK, es ist Freitag früh. Vielleicht steh ich auf der Leitung, aber erklärs bitte: was ist an 4599 so Besonders ?

    Das ist ein HK Konto aus dem 45er Kreis, wie ein Sammelkonto aus meiner Erklärung auch ?

    Vielleicht kannst Du mal die Gesamtkostenabrechnung (anonymisiert) aus 2019 zeigen ?

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Danke, ich dachte eher an die Gesamtkostenabrechnung über die Liegenschaft.

    Wo sind denn in Deiner Abrechnung

    * Kaltwasser

    * Allgemeinstrom

    ? Hast Du das manuell aus den Abschlagszahlungen herausgerechnet ? Oder habt ihr einen dedizierten Stromzähler für die WP ?

    Wie verteilst Du diese Heizkosten nun auf die Nutzer , anhand welcher Werte ?


    Mein Beispielsobjekt löst das so: die Abschläge wandern im Endeffekt auf ein Sammelkonto, werden dann am Jahresende auf die jeweiligen NK Konten umgebucht und von dort verteilt. Auch die Heizkosten werden als Nebenkosten "laut Abrechnung" verteilt, denn vom Abrechnungsdienstleister bekommt jeder Nutzer eine HK Abrechnung. Daher mache ich nicht nochmals eine, sondern buche den Betrag in die NK Abrechnung ein.


    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Kaltwasser = Abschlag Wasser allgemein

    Allgemeinstrom gibt es extra, hat in der Heizkostenzusammenstellung aber nichts zu suchen


    Die Wärmepumpe hat einen Wärmemengenzähler, ebenso wie jede Einheit im Haus über einen WMZ und einen KW- und WW-Zähler verfügt.


    Der externe Dienstleister stellt mir die Kosten für die Heizkostenabrechnung zur Verfügung. Die werden in "Kostenverteilung" => Angaben zur Heizkostenabrechung" => "Verteilung der Kosten laut Abrechnung auf die Mieter (Eigentümer entspr.)" angegeben. Eigentümer und Mieter erhalten dann die Abrechnung des Dienstleisters zusätzlich zum Angucken :=).


    Ich spare mir damit das, was du als "Umbuchen auf die jeweiligen NK-Konten" bezeichnest. Das macht der Hausverwalter für mich. Ich erstelle auch nichts extra.


    Vielleicht reden wir auch einfach nur aneinander vorbei.

  • ...vermutlich....:thumbsup: ... und hat auch damit zu tun, das die Abschläge für die Stadtwerke bei uns: Strom, Wasser, und Gas beinhalten. Das muss ich aufteilen in Wärme+Allgemeinstrom, Kalt+Abwasser, sowie Gas für die Heizung.

    Aber ich denke ich probier das mal so wie Du es machst. Ggfs. klappt das auch.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Hallo KleinerVerwalter,


    ich sehe gerade nicht, wie das ein Aequivalent zum Verrechnungskonto ist. Dadurch dass du die Brennstoffkosten-Abschlaege mit Gueltigkeitszeitraum buchst und damit entsprechend dieser (falschen!) Zeitraeume umlegst, ist doch die Heizkostenabrechnung falsch.


    Angenommen folgendes (Extrem-)Beispiel: Du zahlst hohe Abschlaege in der ersten Jahreshaelfte, und die werden dann auf sehr niedrige Abschlaege in der zweiten Jahreshaelfte verringer. Ein Mieter zieht im Juli ein. Dann wird dieser Mieter viel weniger Heizkosten zahlen, als er muesste (und die anderen entsprechend mehr).


    Viele Gruesse,

    Frank

  • Hallo Frank,


    nein, das wird er nicht. Der Mieter. Sondern in einem reinen Mietshaus mit einem Vermieter zahlt der Vermieter die Abschläge an den Versorger. In einer WEG oder einer WEG- und Mietsverwaltung zahlt die WEG die Abschläge an den Versorger. Und erst, wenn die Abrechnung im Folgejahr vorliegt, werden die tatsächlichen Kosten bestimmt und - dazu hat man meistens die Wärmemengenzähler - nach Verbrauch umgerechnet. Alles in Ordnung.


    Meine Heizkostenabrechnung ist richtig.


    Grüße, KleinerVerwalter

  • ... das die Abschläge für die Stadtwerke bei uns: Strom, Wasser, und Gas beinhalten. Das muss ich aufteilen in Wärme+Allgemeinstrom, Kalt+Abwasser, sowie Gas für die Heizung.

    Hallo Data,


    ich muss das auch aufteilen, weil die Abschläge bei dem Versorger alle "zusammengefasst sind". Deshalb ja die Vorlagen, über die ich buche :=). Der Abschlag der Stadtwerke über 283 € wird damit fein säuberlich auf Wärmepumpe Haupttarif, WP Nebentarif und Strom allgemein aufgesplittet. Das entnehme ich entweder der Verbrauchsabrechnung (irgendwo auf den 6 Seiten steht die genaue Aufteilung, oder, wenn ich es nicht finde, rufe ich dort an und lasse mir die einzelnen Abschläge durchgeben.

  • Hallo KleinerVerwalter,


    danke nochmal fuer die Erlaeuterungen. Ich denke auch, dass deine Variante funktioniert und eine korrekte Abrechnung ergibt, falls zwei Voraussetzungen erfuellt sind (jeweils fuer jeden Heizkosten-Posten der mit Abschlagszahlungen laeuft):

    1. Dein Rechnungszeitraum ist exakt gleich dem Abrechnungszeitraum (z.B. 1.1.-31.12.).
    2. Deine Abschlaege haben sich ueber das Jahr nicht geaendert.

    Ansonsten muss es ueber Verrechnungskonten laufen, korrekt?


    Viele Gruesse,

    Frank

  • Hallo Frank,


    ja, der Abrechnungszeitraum ist gleich.


    Nur, was hat es damit auf sich, dass sich die Abschläge nicht ändern? Warum ist das wichtig? Das leuchtet mir gerade noch nicht so ein.

    Ich muss die Abschläge, ob gleich oder nicht, mit dem passenden Betrag einbuchen. Ich buche tatsächlich die Abschläge jeden Monat ein. Sollte sich etwas ändern, buche ich einen geänderten Abschlag ein.


    Unter #5 in diesem Thema ist eine pdf Übersicht, wie es aussieht. Hier waren die Abschläge zufällig über das Jahr gleich.

  • Hallo KleinerVerwalter ,


    wenn die Brennstoff-Abschlaege monatlich mit ihrem eigenen Gueltigkeitszeitraum von z.B. 1 Monat oder 1 Quartal eingebucht werden (wie in deiner PDF oben wenn ich es richtig verstehe), duerfen sie sich waehrend des Abrechnungszeitraums nicht aendern (oder keine Nutzer aus/einziehen), sonst waere die Aufteilung der Kosten falsch. Wenn Du die monatlichen Abschlaege aber mit Gueltigkeitszeitraum=Abrechnungszeitraum buchen wuerdest, dann waere auch alles ok.


    Der Knackpunkt ist auf jeden Fall, dass fuer die eigentliche Brennstoffrechnung der Rechnungszeitraum identisch zum Abrechnungszeitraum sein muss, sonst funktioniert alles nicht. Das duerfte meinstens (bzw. muss eigentlich immer?) der Fall sein, und dann kann man sich tatsaechlich die Loesung mit dem Verrechnungskonto sparen.


    Viele Gruesse,

    Frank

  • Mir ist hier beim Durchlesen noch etwas aufgefallen. Wenn Du die Schlussrechnung vom Januar 2020 des Versorgers einbuchst - nimmst Du dann als Wertstellungsdatum den Januar 2020, oder 31.12.2019 ?


    Denn eigentlich kann bei Deiner Vorgehensweise kein korrekter Abgleich der Bankkonto und Buchungskontenstände im neuen Jahr möglich sein. Von Abgrenzungen hast Du ja nix geschrieben.


    :?:

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Moin moin Data,


    die Bankkonten stimmen, keine Sorge, mein großes Bestreben :=).


    Die Abrechnung des Versorgers kommt hier im Januar 2020 und wird im Februar mit dem 1. Abschlag zusammen vom Konto abgebucht oder erstattet, je nachdem. (Ich teile das präzise auf, mehrere Teilbuchungen zu einer Buchung).


    Dadurch, dass die Nachzahlungen/Erstattungen Schmutzwasser, Strom für Wärmepumpe und Wasser allgemein alle zu den Heizkosten gehören, gebe ich dann den Gültigkeitszeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 ein, Buchungsdatum/Wertstellungsdatum aber korrekt Februar 2020.


    So stimmen die Bankkonten zu jeder Zeit , denn das Konto 4599 wird nach dem Leistungsprinzip und nicht nach dem Abflussprinzip abgerechnet.


    Ich denke, dass Du das meintest, oder?

  • *Mitleser* :beer:

    4599 hat ein besonderes Abrechnungsprinzip ?? Ist das wirklich so, steht das irgendwo ?

    D.h. Du nimmst die Versorgerabrechnung vom Folgejahr, stellst für die Erstattung/Nachforderung den Gültigkeitszeitraum aufs Wirtschaftsjahr, und dann sind automatisch die Kontostände korrekt ? Ohne Abgrenzungsbuchungen ??

    Wäre ja super, muss ich dann echt mal testen !:thumbsup:

  • Hallo Witzig,


    ich hatte schon geahnt, dass Du Dir Deinen Namen nicht umsonst gegeben hast ;).


    Heizkosten werden nach dem Leistungsprinzip abgerechnet. Das Konto 4599 gehört zu den Heizkostenkonten und wird daher genauso behandelt.


    Wie gesagt, anscheinend ist vorher noch keiner auf diese elegante Lösung gekommen und bucht sich mit irgendwelchen Verrechnungskonten einen Wolf oder was auch immer...

  • Hallo! :)

    Ich habe das mit dem 4599er Konto nun auch ausprobiert und es funktioniert soweit gut!


    Allerdings habe ich folgendes Problem damit.

    Sämtliche Buchungen unter dem 4599er Konto werden mit nicht bei den Angaben zu Aufwendungen nach dem § 35a EStG angezeigt.


    z.B. ist der Schornsteinfeger unter 4599 gebucht. Unter Angaben zu Aufwendungen nach dem § 35a EStG ist der entsprechende Betrag als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen.

    Dieser Eintrag erscheint aber nicht in der Liste der Aufwandsbescheinigung bei der Hausgeldabrechnung.


    Was nun? Hat jemand dazu Erfahrungen oder eine Idee?

    Lieben Dank :)

  • Sämtliche Buchungen unter dem 4599er Konto werden mit nicht bei den Angaben zu Aufwendungen nach dem § 35a EStG angezeigt.

    Frage, lässt du die Heizkostenabrechnung von einem Dienstleister machen, dann liegst du mit der 4599 richtig, denn dort werden nur die Summen der Heizkosten pro Mieter verteilt.

    Nur dann, wenn du selbst die Heizkosten abrechnest, erscheinen die Aufwendungen für Schornsteinfeger, Heizungswartung usw. in der Liste.


    Das bitte einmal angeben, wie es bei dir aussieht.