Hallo zusammen,
mein Experiment bezüglich der Heizkosten ist beendet und ich vermelde hiermit "Erfolg".
Es geht um eine WEG- und Mietverwaltung, hier genauer gesagt um das Thema "Heizkosten" und das einige von euch mit Verrechnungskonten arbeiten. Es müsste allerdings egal sein, welche Art von Verwaltung ihr macht, denn meine Methode funktioniert immer.
Mein Experiment sah so aus, dass ich alle Abschläge der Stadtwerke, Energieversorger und die Rechnungen des Ablesedienstes auf das Konto 4599 buche, über das ganze Jahr hinweg. Nun kamen noch die Verbrauchsabrechnungen für das Jahr 2019 hinzu sowie die Berechnungen des Ablesedienstes. Was soll ich euch sagen, es passt und stimmt überein. Ich mache damit also keine Klimmzüge über irgendwelche Verrechnungskonten.
Das einzige, auf das man achtgeben muss (aber das müsste man streng genommen immer machen ), sind die Gültigkeitszeiträume. In den Abrechnungen der Energieversorger sind meistens die Verbräuche des Vorjahres sowie der 1. Abschlag in einer (Rechnungs-)Summe zusammengefasst. Das muss natürlich getrennt werden, ist ein bisschen Rechenarbeit, aber gut machbar. Spätestens dann, wenn der Verwaltungsbeirat um die Ecke rückt und sich diese Dinge ansieht, ist es gut, das plausibel zur Hand zu haben.
Ja, an der Stelle handle ich nicht nach dem Abflussprinzip für WEG-Verwaltung könnte man jetzt argumentieren. Die Warmwasser- und Heizkosten bilden hierbei eine Ausnahme, so dass ich diese nach dem Leistungsprinzip behandle. Es hat sich gezeigt, dass das für alle Beteiligten der Weg ist, der verstanden wird und nachvollzogen werden kann.
Ansonsten kann jeder das so handhaben, wie er möchte, aber ich dachte, vielleicht ist dem einen oder anderen das mit dem Verrechnungskonto auch viel zu aufwändig. Ich arbeite übrigens mit Vorlagen, was das Einbuchen der Kontobewegungen in den Hausverwalter ziemlich einfach macht. Gut, für die Erstellung einer Vorlage benötigt man vielleicht mal die ein oder andere Minute, aber es lohnt sich.
Grüße, Euer KleinerVerwalter