Lösung ohne Verrechnungskonto: Abschläge, Verbrauchskosten für Heizung etc.

  • Sämtliche Buchungen unter dem 4599er Konto werden mit nicht bei den Angaben zu Aufwendungen nach dem § 35a EStG angezeigt.

    Frage, lässt du die Heizkostenabrechnung von einem Dienstleister machen, dann liegst du mit der 4599 richtig, denn dort werden nur die Summen der Heizkosten pro Mieter verteilt.

    Nur dann, wenn du selbst die Heizkosten abrechnest, erscheinen die Aufwendungen für Schornsteinfeger, Heizungswartung usw. in der Liste.


    Das bitte einmal angeben, wie es bei dir aussieht.

    Die Heizkostenabrechnung läuft über einen externen Dienstleister. (Es ist eine reine WEG-Abrechnung, keine Mieter).
    Habe ich sonst wirklich keine Möglichkeit die Aufwendungen für Schornsteinfeger, Heizungswartung, Abrechnungsgebühren (des Dienstleisters) in der Liste zu sehen?

  • Abrechnungsgebühren (des Dienstleisters) in der Liste zu sehen?

    Dies Kosten gehören nicht in die haushaltsnahen Dienstleistungen.


    Nun ich mache keine WEG, doch gibt es sicherlich eine Möglichkeit, diese Kosten zu buchen, da wo sie hingehören bzw. da keine eigene Heizkostenabrechnung unter einem anderen neu zu erstellendem Konto, dann einbuchen und die Bescheinigung ausdrucken.

    Im Anschluss die Positionen wieder löschen. Ob das aber bei einer WEG geht und auch so sein kann, da müssen die Fachleute hier mit WEG Erfahrung dazu Stellung nehmen.

    Vielleicht gibt es auch noch einen anderen Weg.

  • Ich habe den Schornsteinfeger jetzt statt 4599 auf 4520 und die Heizungswartung auf 4510 gebucht - aber leider ohne Erfolg. Die Beträge erscheinen weiterhin nicht in der Liste... :(

  • ch habe den Schornsteinfeger jetzt statt 4599 auf 4520 und die Heizungswartung auf 4510 gebucht - aber leider ohne Erfolg. Die Beträge erscheinen weiterhin nicht in der Liste..

    Schau mal hier:

    Zensus 2022: Gebäude und Wohnungen müssen bald gezählt werden
    Die Vorbereitungen für den EU-weiten Zensus laufen: Stichtag für die Zählung – auch von Gebäuden und Wohnungen – ist der 15.5.2022. Thüringen hat einen…
    www.haufe.de

  • Hab mal einen Screenshot gemacht! Müsste eigentlich aktiv sein.

    Moin, mir ist gestern beim Kopieren irgendwie etwas schief gelaufen, die Nachricht wollte ich nicht einsetzen. Da die Forumssoftware Macken hat, wird es immer mal solchen Unsinn geben.


    Nun du hast es richtig gemacht, so sieht es komplett aus. Jetzt bleibt mir nur noch eine Idee. Du hast ja unter Gebäude udn Heizung eingetragen, dass ein externe GDM die Heizkosten abrechnet. Gehe mal hin und ändere es so, also ob du die Abrechnung machst, dann noch einmal versuchen die Bescheinigung angezeigt zu bekommen. Ich denke, dass könnte eine Möglichkeit sein.

  • Hab mal einen Screenshot gemacht! Müsste eigentlich aktiv sein.

    Moin, mir ist gestern beim Kopieren irgendwie etwas schief gelaufen, die Nachricht wollte ich nicht einsetzen. Da die Forumssoftware Macken hat, wird es immer mal solchen Unsinn geben.


    Nun du hast es richtig gemacht, so sieht es komplett aus. Jetzt bleibt mir nur noch eine Idee. Du hast ja unter Gebäude udn Heizung eingetragen, dass ein externe GDM die Heizkosten abrechnet. Gehe mal hin und ändere es so, also ob du die Abrechnung machst, dann noch einmal versuchen die Bescheinigung angezeigt zu bekommen. Ich denke, dass könnte eine Möglichkeit sein.

    Danke! Wird aber trotzdem nichts angezeigt. Wahrscheinlich müsste ich dann unter der Heizkostenverteilung weitere Daten eingeben, da die Daten vom Externen Ableser, die ich vorher in der Maske eingetragen habe nun nicht mehr da sind.

    Ich habe jetzt ein neues Buchungskonto (NK, umlagefähig) angelegt, darauf habe ich die Ausgaben für Schornsteinfeger und Heizungswartung gebucht und die Beträge für §35a jeweils eingetragen. Im Anschluss damit dann die Abrechnung erstellt. Danach die beiden Buchungen wieder gelöscht und nochmals die Abrechnung erstellt.

    1. Abrechnung wird nun nur für §35a verwendet

    2. Abrechnung für alles andere ohne §35a


    Hoffe ich habe keinen Denkfehler...

  • Hoffe ich habe keinen Denkfehler...

    Nein so kann man es auch machen. Das meinte ich, wenn die Bescheinigung ausgedruckt ist, alles wieder zurücksetzen und "normal" weiter machen.

    Alles klar! Danke!

    Werde trotzdem bei der 4599er Methode bleiben :)

    Waren in meinem Fall nur 2 Buchungen - da hält sich der Aufwand noch in Grenzen.