Gebrauchten PKW Anhänger buchen

  • Hallo,


    ich habe einen privat angeschafften PKW den ich auch gewerblich nutze. Dementsprechend führe ich ein Fahrtenbuch, um die gewerblichen Kilometer belegen zu können. Dieses Jahr fahren wir auf viele Messen und das leihen eines Sprinters gegenüber dem Anbau einer Anhängerkupplung + Kauf eines Hängers ist mindestens um das doppelte teurer - und das nur in 2020. Dementsprechend habe ich mir von einer Werkstatt eine AHK montieren lassen (Rechnung vorhanden) und habe einen Kofferanhänger von privat gekauft - mit Kaufvertrag und Barzahlung.


    Wie kann ich den bar gekauften Anhänger bei mir im SKR 03 in Wiso buchen ? Wie aktiviere ich das ganze dann ?


    Mein Verständnis:


    Ich erstelle eine Eingangsrechnung über den Kofferanhänger. Das buche ich auf "sonstige Transportmittel" mit 0% Steuersatz. An die Eingangsrechnung hefte ich den Kaufvertrag als Dokument. Wäre das so richtig ? Wie aktiviere ich das dann richtig in Wiso oder ist bei einer Aktivierung generell anders vorzugehen ? Wäre das SKR03 Konto richtig ?


    Würde mich über einen Tipp freuen.


    Gruß

    Charles

  • Wie aktiviere ich das dann richtig

    kommt auf den Wert des Anhängers an.

    bis 800,-- wäre er GwG braucht nicht aktiviert zu werden, ist sofort abschreibbar und es braucht kein Verzeichnis

    Über 1000,-- greift die ´normale´AfA (wäre bei neuem Anhänger 11 Jahre) Wenn er schon 10 Jahre auf´m Buckel hat und Du schätzt ihn noch 5 jahre zu nutzen,

    könntest Du 3 Jahre ansetzen.

    Anlegen/Aktivieren kannst Du ihn unter Stammdaten - Anlageverzeichnis

  • Moin,


    "Anhänger" scheidet m. E. aufgrund der Bezeichnung als GWG aus - wäre daher zu aktivieren ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf


    Und mit der "eigenmächtigen" Kürzung der AfA-Dauer wäre ich vorsichtig- diese müssten genauestens begründet werden können :)

  • Und mit der "eigenmächtigen" Kürzung der AfA-Dauer wäre ich vorsichtig- diese müssten genauestens begründet werden können

    Zitat

    Grundsätzlich ist es so, dass die verbleibende Restnutzungsdauer bei gebrauchten Wirtschaftsgütern aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse geschätzt werden muss. Die Restnutzungsdauer muss mindestens die Differenz zwischen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des neuen Wirtschaftsguts und der bereits abgelaufenen Nutzungsdauer sein. Die Restnutzungsdauer kann aber auch durchaus einen längeren Zeitraum umfassen.

    Quelle= Haufe

  • Moin!


    Ein Anhänger ist kein GWG, da nicht selbständig nutzbar - sagt ja in diesem Falle schon der Name. Und da geht es nicht um 'Namensabhängigkeit' sondern um die Nutzungsart: nur mit Zugfahrzeug zusammen nutzbar.


    Die AfA-Dauer kann tatsächlich gekürzt werden, entsprechend der geschätzten Restnutzungsdauer. Bei einem gebrauchten WG muss nicht die Nutzunsdauer eines neuen WG angesetzt werden.

    und Du schätzt ihn noch 5 jahre zu nutzen,

    könntest Du 3 Jahre ansetzen.

    DIE Rechnung verstehe ich aber nun nicht. Wenn er von einer Restnutzungsdauer von 5 Jahren ausgeht, sollte er auch mind. diese 5 Jahre ansetzen, obwohl 5 Jahre insgesamt sehr kurz ist für einen Anhänger. Da wäre ich vorsichtig und würde eine längere RND ansetzen.


    Also Aktivierung als Anlagegut und Abschreiben mit linearer AfA gemäß RND - und Sonder-AfA ist bei gebrauchten WG auch möglich (wenn betriebl. Nutzung über 90%)


    Gruß

    Chris