Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierung

  • Hallo,


    ich habe im September 2019 bei meinem Haus das Dach umdecken lassen und hierbei auch gleich den Dachstuhl mit gedämmt.

    Der Handwerker hat mir auf der Rechnung den Arbeitslohn mit 10.000€ ausgewiesen.


    Ist es möglich den gesamten Betrag des Arbeitslohnes in der Steuererklärung abzusetzen?

    Wie kann man die Steuerermäßigung für die energetische Gebäudesanierung nutzen?


    Gruß.

    Mivo73

  • Die Handwerkerleistung kannst du angeben, berücksichtigt werden aber maximal 6.000 €.

    Un die Steuerermäßigung gilt doch erst ab 2020! Für im Jahr 2019 getätigten Arbeiten gibt es die nicht.