Fahrten richtig kategorisieren

  • Hallo!


    Ich habe mal eine wirklich richtig doofe Frage!


    Seit Anfang des Jahres habe ich mich entschlossen anstatt der 1% Regelung ein Fahrtenbuch zu führen.


    Jetzt zu einer sehr wahrscheinlich dummen Frage:

    Ich bringe mein Kind jeden Morgen zum Kindergarten, welches fraglos eine Privatfahrt ist. Klar ist, wenn ich von dort aus eine betriebliche Fahrt zu einem Kunden mache ist der Weg vom Kindergarten zum Kunden eine betriebliche Fahrt.


    Wie ist es aber, wenn ich vom Kindergarten zu meiner Wohnung fahre, die gleichzeitig meine Betriebsstätte ist? Ehrlich gesagt fahre ich gelegentlich zurück und fange noch nicht an zu arbeiten aber es kommt natürlich auch vor, dass ich direkt danach meine Arbeit aufnehme. Sowas kann ich doch dem Finanzamt nicht erklären!?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bringe mein Kind jeden Morgen zum Kindergarten, welches fraglos eine Privatfahrt ist.

    Wie ist es aber, wenn ich vom Kindergarten zu meiner Wohnung fahre, die gleichzeitig meine Betriebsstätte ist?

    Das ist gleich zu behandeln.

  • Ah, habe ich mir fasst schon so gedacht. Schade!


    Wie wäre es eigentlich, wenn ich etwas falsch kategorisiert hätte (mit elektronischen Fahrtenbuch nach einer Woche nicht mehr zu ändern) und dann zukünftig gewisse Fahrten anders kategorisiere.


    Ich habe zum Beispiel eine Fahrt in die Werkstatt oder auch zum tanken in der Vergangenheit als Privatfahrt kategorisiert. Nach Erleuchtung war mir bewusst, dass dies Betriebsfahrten sind und ich diese zukünftig auch als solche kategorisiere. Kann mir daraus das Finanzamt eine Verwerfung aussprechen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich wüsste jetzt nicht, dass jede Fahrt zu einer Werkstatt oder jede Fahrt Richtung Tankvorgang automatisch eine beruflich veranlasste Fahrt ist. Es ist immer der tatsächliche Anlass maßgeblich. Ein Werkstattbesuch nach einem Unfal auf einer Privatfahrt ist selbstverständlich auch privat veranlasst.


    Und wer fährt noch nur zu einer Tankstelle zum Tanken und wieder zurück? Das erledigt man aus ökologischen Gründen doch eigentlich fast immer im Rahmen irgendeiner (Vorbei)fahrt zu einem anderen Punkt und da ist natürlich der eigentliche Anlass der Fahrt maßgeblich.

  • Okay, das reißt natürlich auch noch andere Abgründe auf ;)


    Ich wüsste jetzt nicht, dass jede Fahrt zu einer Werkstatt oder jede Fahrt Richtung Tankvorgang automatisch eine beruflich veranlasste Fahrt ist.

    Hierzu Zitat: "2. Fahrten in die die Werkstatt dürfen als Betriebsfahrten zugeordnet werden, wenn das Unternehmen der Halter des Fahrzeuges ist und es sich nicht um ein Privatfahrzeug handelt."



    Und wer fährt noch nur zu einer Tankstelle zum Tanken und wieder zurück?

    Ich :) Ich nutze immer eine feste Tankstelle, die mit Tankkarte mtl. abgerechnet wird. Diese fahre ich immer am Wochenende an, um mein betriebliches Fahrzeug zu betanken und evtl. auch das Fahrzeug zu waschen und auszusaugen. Aber selbst wenn ich die Tankstelle während einer Privatfahrt mit meinem betrieblichen Fahrzeug anfahre ist dies m.E. eine betriebliche Fahrt.

  • Okay, habe ich verstanden. Deine Meinung ist jedoch in diesem Punkt leider falsch! Die Klärung/ Erleuchtung hierzu hat mich 107,33 Euro bei steuerberater.de gekostet. Zusätzlich hat mir dies auch ein Steuerberater aus meinem Kundenkreis (kostenlos :) ) bestätigt. Da ich (um zu meiner eigentlichen Frage zurück zu kommen) nicht nochmal den Geldbeutel aufmachen möchte will ich eigentlich nur wissen, ob eine erklärte Änderung der Kategorisierung im Zweifelsfall zur Verwerfung führen kann. Gibt es vielleicht zu dem Führen eines Fahrtenbuches eine Checkliste welche Dinge hier zu einer eventuellen Verwerfung führen können. Wie man ja hier in dem Dialog sehen kann ist dieses ja doch so einfach dargestellte Thema nicht wirklich immer eindeutig. Gibt das Finanzamt hierzu Auskunft? Hat jemand Erfahrung aus der Praxis was z.B. bei falschen Kategorisierungen passiert. Wird dies einfach korrigiert oder führt jeder Anlass zum Mangel gleich zur Verwerfung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe auch nach längerer Lektüre nichts gefunden, was den von mir geäußerten Auffassungen widerspricht. Ich wüsste auch nicht, warum eine Fahrt zum Kindergarten, bei der ich an (m)einer Tankstelle vorbeikomme, auf einmal ganz oder teilweise beruflich veranlasst sein sollte, nur weil ich auf der Strecke tanke. Und hinsichtlich Werkstattfahrten aufgrund eines auf der privaten Strecke entstandenen Unfallschadens habe ich auch nichts anderes gefunden.


    Im Übrigen äußern hier alle User Ihre Meinungen nach bestem Wissen und Gewissen ohne jede Rechtsverbindlichkeit. Ginge auch gar nicht, da dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist. Ich weiß auch nicht, warum man hier nach vier Stunden und wenigen Posts im Buhl-Forum nun an anderer Stelle einen kostenpflichtigen Post aufmachen muss. Zwei Sechstel des Jahres sind doch eh schon um und das Fahrtenbuch lässt sich insoweit nicht mehr bereinigen. Dann hätte es sicherlich auch noch ein oder zwei Tage Zeit gehabt, bis sich andere User äußern, die vielleicht noch andere Fundstellen/Rechtsquellen haben.


    Für den Preis Deines "Onlineberaters" hättest Du wohl auch eine eingehende Erstberatung bei einem Steuerberater vor Ort bekommen.

  • Oh, da läuft jetzt aber einiges schief!



    Ich habe auch nach längerer Lektüre nichts gefunden, was den von mir geäußerten Auffassungen widerspricht. Ich wüsste auch nicht, warum eine Fahrt zum Kindergarten, bei der ich an (m)einer Tankstelle vorbeikomme, auf einmal ganz oder teilweise beruflich veranlasst sein sollte, nur weil ich auf der Strecke tanke. Und hinsichtlich Werkstattfahrten aufgrund eines auf der privaten Strecke entstandenen Unfallschadens habe ich auch nichts anderes gefunden.

    Diese konkreten Fälle wurden von mir auch nicht angesprochen. Hier geht es um die grundsätzliche Fahrt zur Werkstatt (Inspektion usw.) und auch nicht um das Vorbeifahren an einer Tankstelle. In Deinen konkreten Fällen würde ich die Fahrt auch als privat "einschätzen". Aber die Fahrt zur Werkstatt (Inspektion) und Betankung/ Fahrzeugwäsche als separate Fahrt ist bei einem betriebliche Fahrzeug unumstößliche eine betriebliche Fahrt.



    Ich weiß auch nicht, warum man hier nach vier Stunden und wenigen Posts im Buhl-Forum nun an anderer Stelle einen kostenpflichtigen Post aufmachen muss.

    Ich habe diese Auskunft vor über einen Monat erhalten und nicht erst jetzt. Diese Auskunft war ja auch gar nicht meine Frage!? Meine Frage diesbezüglich war, wie ich jetzt die Fahrten, nachdem ich diese Auskunft erhalten habe kategorisieren soll. Ich habe die Fahrten bis Mitte Januar als Privatfahrten angegeben und kann dieses nicht mehr ändern. Zukünftig werde ich diese Fahrten wie bestätigt als betriebliche Fahrten ansetzen. Und diese Tatsache lässt mich Fragen, ob hier das FA eine Verwerfung vornehmen kann.



    Für den Preis Deines "Onlineberaters" hättest Du wohl auch eine eingehende Erstberatung bei einem Steuerberater vor Ort bekommen.

    Diese Aussage finde ich jetzt nicht so schön! Meine Erstberatung von einem Steuerberater habe ich vor 15 Jahren erhalten. Ich will mich da jetzt zwar nicht festlegen, aber die Rechnung war um ein vielfaches höher gewesen. Ich erinnere mich als wäre es gestern gewesen, als er mir eine überhöhte Rechnung zur Verfügung gestellt hat, weil er der Auffassung war, dass ich das Geld als Unternehmensgründer vom Arbeitsamt zurück erhalte. Als dieses dann vom Arbeitsamt wegen falscher Rechnungslegung (nicht als Erstberatung deklariert) abgelehnt wurde habe ich erstmals Lehrgeld an einen Steuerberater gezahlt. (Es sollte übrigens nicht letztmalig gewesen sein) Seit dem macht es mir richtig Spaß meine Bilanz selber zu erstellen, da ich genau weiß, dass kein übersehener Steuervorteil sich so negativ wie die Kostenrechnung eines Steuerberaters auswirken wird.


    Und wie kommen wir jetzt zu meiner eigentliche Frage zurück? ;)

  • Ist es hier so üblich, dass ein Beitrag komplett aus dem Zusammenhang gerissen wird und unnötige Nebenkriegsschauplätze, die nicht zum Thema beitragen eröffnet werden? Dieses Forum wird offiziell nicht moderiert. Dies scheint einigen nicht bekannt zu sein!?


    Wenn ich mir die Verläufe hier anschaue läuft es ja immer nach dem selben Muster.


    Egal bei welcher Frage:

    1. Hinweis auf Kontaktaufnahme zu einem Steuerberater

    2. Seitenweise Auszüge aus Gesetzestext verlinken

    3. Beitrag vollkommen aus den Kontext reisen, dass kein anderer TN den Inhalt jemals mehr verstehen kann.

    4. Ich bin dann eben mal weg


    Holla die Waldfee!!! Ich werde bei Buhl mal nachfragen, ob dies so gewollt ist.


    Meine Frage habe ich übrigens zufriedenstellend über ein anderes Forum mit der ersten Antwort erledigt bekommen.


    miwe4

    Bitte erkläre wenn Du etwas meinst oder wenn du etwas weißt. Etwas als Wissen zu formulieren ist unglücklich, wenn dann die Meinung falsch ist. Dies speziell zu #2!


    Ich verabschiede mich hier und bin doch sehr froh, dass es noch gute Foren gibt. Bei Bedarf gerne PN an mich.

  • Ist es hier so üblich, dass ein Beitrag komplett aus dem Zusammenhang gerissen wird und unnötige Nebenkriegsschauplätze, die nicht zum Thema beitragen eröffnet werden?

    Ja, war bei mir auch so. :(


    Ich habe mich auch schon gefragt, warum hier einige auf Themen antworten, wenn sie eigentlich gar nichts zu sagen haben. Wenn jemand nicht antworten möchte soll er es doch einfach sein lassen und darauf verzichten konkrete Fragen mit Verlinkungen auf Gesetzestexte oder Empfehlungen zu einem STeuerberater zu antworten. Ich werde es auch mal woanders versuchen.

    Einmal editiert, zuletzt von PunicaOase ()

  • Da es sich bei dem PKW um ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens handelt und Du dieses Wirtschaftsgut zur Ausübung Deiner betrieblichen Tätigkeit nutzt, sind letztlich sämtliche Fahrten im Zusammenhang mit dem Unterhalt des PKW als betrieblich einzustufen – so also auch Fahrten zur Tankstelle, zur Waschstraße oder aber zur KfzWerkstatt.


    Solltest Du während einer Privatfahrt eine Tankstelle aufsuchen, die sich an der von Dir sowieso zurückgelegten Wegstrecke befindet, so kann dieser Tankvorgang nicht dazu führen, dass insoweit die Kategorisierung der Fahrt abzuändern ist. Es bleibt bei einer einheitlichen Privatfahrt. Letztlich legest Du für diesen Tankvorgang ja auch keine zusätzliche Wegstrecke zurück.


    Solltest Du jedoch während einer Privatfahrt einen Umweg zurücklegen, um letztlich eine Betankung vornehmen zu können, so wäre dieser Umweg betrieblich veranlasst. Die Weiterfahrt von der Tankstelle zu Deiner Wohnung müsste sodann wieder als Privatfahrt kategorisiert werden.

  • Solltest Du jedoch während einer Privatfahrt einen Umweg zurücklegen, um letztlich eine Betankung vornehmen zu können, so wäre dieser Umweg betrieblich veranlasst.

    Wo steht denn das? Es bleibt eine Privatfahrt, auch wenn ich Umwege fahre, weil ich privat das Benzin verfahren habe.

  • Wo steht denn das?

    Das steht genau dort, wo auch steht, dass es nicht so ist.



    weil ich privat das Benzin verfahren

    Ich tanke nur an den Säulen wo dienstliches Benzin drauf steht.


    Im weitern braucht dies nicht detailliert irgendwo zu stehen, da es sich um das betreiben von aktiviertem Betriebsvermögen handelt und um dieses bewegen zu können ist nun mal Benzin notwendig, da ansonsten die betriebliche Tätigkeit nicht verrichtet werden kann.

  • In der Ursprungsfrage ging es um die Fahrt zum Kindergarten, die als Privatfahrt identifiziert wird.

    Die Frage bleibt mir: warum eigentlich? Um meiner Arbeit nachgehen zu können, muss ich die Betreuung des Kindes gewährleistet haben, inkl. Weg dorthin. Ich setze ja auch die Monatskarte meines Sohnes, mit dem Schuldgeld ab. Gibt es da schon Präzedenzurteile?

    • Offizieller Beitrag

    Um meiner Arbeit nachgehen zu können, muss ich die Betreuung des Kindes gewährleistet haben, inkl. Weg dorthin. Ich setze ja auch die Monatskarte meines Sohnes, mit dem Schuldgeld ab.

    ?(


    Wie schon an anderer Stelle geraten, solltest Du die Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zumindest in die Überlegungen einbeziehen.