Gibt es da schon Präzedenzurteile?
Nein, die wird es auch nicht geben.
Ich führe seit längerem Fahrtenbuch und musste da auch schon Lehrgeld zahlen. Folgende Sachverhalte werden inzwischen von meinem Finanzamt mit getragen. Dies bedeutet aber nicht, dass es jede FB so sieht!!!
Grundsätzlich ist zu beurteilen, ob sich das Fahrzeug beim selbstständigem im Betriebsvermögen befindet. Hier sind dann einige - auch überdenkliche - Ansätze möglich.
In dem von Dir entnommenen Fahrweg aus dem Beitrag gibt es allerdings kein Handlungsspielraum! Diese Fahrt ist privat begonnen und endet mit der Rückfahrt privat. Hierbei kann lediglich z.B. eine dienstliche Fahrt, die anschließt und einen Umweg mit sich bringt, in Ansatz gebracht werden.
Im weiteren muss ich hier auch den teilweise erfolgten Erklärungen zum Ansatz von Fahrten zur Betankung, Fahrzeugwäsche oder Werkstatt widersprechen. Hier ist es tatsächlich so, dass diese Fahrten, so denn sie z.B. einen Umweg bei einer Privatfahrt oder auch als solche allein als betriebliche Fahrten akzeptiert werden. Hier ist der Grundsatz korrekt, dass Fahrten die zum Unterhalt des betrieblichen Fahrzeuges dienen allesamt betrieblich angesetzt werden können.