Ehefrau und Kind (nicht EU Land)

  • Einen schönen guten Morgen,


    ich habe nun seit Jahren meine eigene Steuererklärung selbst gemacht und konnte mir hier im Forum viele nützliche Tipps holen, nun habe ich aber einen neuen Fall und habe dazu eine Frage.


    Software: WISO steuer: Sparbuch 2020

    Ich möchte meinem Bruder bei der Steuererklärung etwas helfen, er ist Anfang 2019 nach Deutschland gekommen um hier zu arbeiten, kommt aus einem nicht EU Staat und hat in der Heimat eine Ehefrau und Kind, er hat allerdings hier die Steuerklasse 1 da seine Ehe in DE noch nicht anerkannt wird und die Familienzusammenführung erst in diesem Jahr erfolgt, dann wird er ganz normal als verheiratet geführt und kann dann seine Steuerklasse wechseln.


    Er unterstützt natürlich seine Familie finanziell indem er per WesternUnion regelmäßig Geld schickt, er führt auch einen doppelten Haushalt somit fallen da weitere Kosten an, jetzt die Frage, er muss ja in der Software auswählen dass er ledig ist da er für den deutschen Staat auch als ledig geführt wird, reicht es dann wenn er in dem Bereich "Unterhalt für im Ausland lebende Personen" seine finanzielle Unterstützung angibt um dies steuerlich geltend zu machen oder muss die Ehefrau trotzdem explizit in der Steuererklärung aufgeführt werden?


    Vielen Dank und Grüße


    Marko

    • Offizieller Beitrag

    Aber an Bestätigungen etc. denken, ggf. auch an Bedürftigskeitsbescheinigungen etc. . Belege und Aufstellungen etc. würde ich direkt mit angekündigtem Begleitschreiben an das FA senden, denn da wird dies mit Sicherheit nachhaken.

  • Er hat von dort eine Bescheinigung dass seine Ehefrau kein Einkommen hat, als Belege hat er die Geldsendungen per WesternUnion, das sollte denke ich ausreichen.

    Im Anhang schicken wir auch die Geburtsurkunde des Kindes und die Heiratsurkunde.

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe jetzt etwas pausiert, das aktuelle Thema bei uns auf der Welt hat mir einfach keine Ruhe gelassen, jetzt brauche ich wieder etwas Ablenkung und wollte nun mit der Steuererklärung weitermachen.


    Ich benötige Hilfe dabei wie ich die im Ausland lebende Frau und Kind in der Wiso Software erfassen muss damit auch das herausgeholt wird was ihm zusteht.


    Er hat also im Jahr 2019 ca 5000€ an seine Familie geschickt, er ist hier in Deutschland gemeldet und Frau und Kind leben in der Heimat in der gemeinsam Familienwohnung. Frau hat kein Einkommen (gibt dazu eine Bestätigung) und Kind ist 5 Jahre alt.


    Ich trage ihn als ledig ein, bei der Anlage Kind trage ich ein dass es sein leibliches Kind ist, dort trage ich dann auch die Mutter ein unter "Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen ein". Bei diesem Sachverhalt versteht dann plötzlich das Programm das der Mann alleinerziehend ist, oder wenn ich sage das Kind lebte nicht in seinem Haushalt dann heißt es das Kind lebt nicht bei ihm und er hat dann andere Nachteile, das Kind lebt aber in gemeinsamen Haushalt der Eltern im Heimatland.


    Ich würde echt gern wissen wo genau ich was machen muss damit die Unterhaltszahlungen an Frau und Kind angerechnet werden können


    Vielleicht kann sich jemand melden der uns dabei unterstützen kann, würden uns sehr freuen.


    Liebe Grüße