EÜR & Kasse: Umbuchung von Anzahlungen 1718 auf Erlöse 8400 - Datenübernahme in USt-Erklärung falsch

  • Hallo miteinander,


    ich als EÜR'ler erhalte immer mal wieder Anzahlungen (in Höhe von 100% des Auftragwertes) von Kunden im Rahmen größerer Aufträge. Diese buche ich bei Zahlungserhalt auf 1718. Schreibe ich dann bei Lieferung der Ware die Rechnung, so würde ich gern den Nettobetrag von 1718 auf 8400 umbuchen. Folgende Beispielbuchungssätze:


    Buchung der Anzahlung: 1200 Bank 119€ an 1718 Erhaltene Anzahlungen 100€ und 1776 USt. 19% 19€


    Umbuchung bei Rechnungsstellung: 1718 Erhaltene Anzahlungen 100€ an 8400 Erlöse 100€


    Soweit so gut. Schaue ich nun in die Kontenübersicht für 1718, so ist der Endsaldo wie erwartet bei 0€.

    USt-Voranmeldung mit Datenübernahme aus den Buchungen ergibt 19€ Umsatzsteuerschuld.

    Umsatzsteuererklärung mit Datenübernahme aus den Buchungen ergibt... 57€ Umsatzsteuerschuld. Siehe da, Konto 1718 wird hier mit 200€ angegeben. Nicht mit 0€, wie erwartet. Wie denn das? Übersehe ich etwas oder ist das ein Programmfehler? Vielleicht kann das ja mal jemand nachstellen...


    Danke & Gruß

    Ch. Engel

  • Du weisst aber schon, dass du hier nicht beim Support gelandet bist? Hier ist ein Anwenderforum und es antworten andere Anwender.


    Du gehst hier falsch vor! Die Anzahlung wird auf 1718 gebucht - richtig, aber die Gegenbuchung ist doch nicht Umsatz! Erstens ist 1718 ein Verbindlichkeitenkonto - steht also auf der Habenseite. Die Gegenbuchung ist auf dem Bankkonto. Richtig als Bank an erhaltene Anzahlungen. M. E. nach ist hier auch noch keine Umsatzsteuer abzuführen, da noch keine Leistung erbracht wurde, aber das muss dir von zur Steuerberatung befugtter Seite erklärt werden.

    Bei Rechnungsstellung buchst du dann Forderung (Kunde) an Umsatz und gleichst den Kunden in Höhe der Anzahlung aus (Anzahlungen an Kunde). Der Rest wird dann Bank an Forderung gebucht.

  • Hey. Danke für die Antwort. Wie gesagt, ich bin EÜR. Ich nutze keine Debitoren und Kreditoren und arbeite auch nicht mit Forderungen und Verbindlichkeiten. Im Endeffekt sprechen wir doch aber vom selben Ergebnis. 1718 ist genullt und ich haben am Ende einen Erlös? Auch ohne über ein Kundenkonto gehen zu müssen.


    Umsatzsteuer ist abzuführen, sobald ich einen Teil einer an sich umsatzsteuerpflichten Zahlung erhalte.


    Ich hatte dem BUHL Support das Problem mit der fehlerhaften Werteübernahme gemeldet. Keine Reaktion. Daher meine "Beschwerde".

  • Mit einer Buchung 1718 an 8400 wirst du nie eine richtige Umsatzsteuervoranmeldung oder -erklärung erhalten. 1718 ist kein Geldkonto und wird daher nicht als Zahlung erkannt!


    Du musst nun einmal den etwas umständlicheren Weg gehen.

    Ausserdem: für Ausgangsumsätze musst du Rechnungen schreiben, die eine fortlaufende Nummerierung haben und dies ist auch in EÜR & Kasse so vorgesehen.

  • Entschuldigung, was hat denn eine fortlaufende Rechnungsnummerierung mit dem Thema zu tun?


    1718 an 8400 wäre über freie Buchung möglich.


    Aber vielleicht frage ich einfach mal ganz naiv... Wie sollten korrekte Buchungssätze für die genannten Fälle denn aussehen?

  • Die Buchungssätze habe ich oben genannt - und wie stellst du Rechnungen bei Lieferung, wenn du keine Debitoren hast?

    Schreibe ich dann bei Lieferung der Ware die Rechnung

    Ich habe auch nicht die freie Buchung bemängelt, sondern deinen fehlerhaften Buchungssatz 1718 an 8400! So geht es nun einmal "in die Hose".

  • Du hast aber bei der Rechnungsschreibung (sofern über das Programm) Debitoren automatisch.


    Aber ich gebe es auf - du willst nicht verstehen. Und da du definitiv Rechnungen schreibst, gibt es zumindest das Sammelkonto 1400.

  • Aber ich verstehe natürlich den Ansatz und habe auch das mal durchgespielt (über Konto 1400). Auch da bleibt das eigentliche Problem, dass die Umsatzsteuer in der Voranmeldung stimmt, in der eigentlichen Umsatzsteuererklärung dann aber nicht mehr.


    PS: darf Konto 1400 denn überhaupt direkt angesprochen werden?

  • Ein letztes Mal:

    wenn du die Anzahlung erhälst, musst du buchen

    Bank 1200 an Verbindlickeit aus Anzahlungen 1718

    Dann wird die Umsatzsteuer auch richtig ausgewiesen, weil einen Buchung im Soll beim Konto 1718 keine Umsatzsteuer ausweist.

    Wenn du dann lieferst, buchst du

    Forderungen ohne Kontokorrent (1410) an Umsatz 8400 und

    Verbindlichkeiten aus Anzahlungen 1718 an Forderungen o. KK 1410.

    Bei Geldeingang dann

    Bank 1200 an Forderungen o. KK 1410.

    Wenn du kein eigenes Bankkonto hast, musst du über die Privatkonten gehen (1800 ff,).

    Nur so wird die Umsatzsteuer richtig in die Formulare übernommen.


    Im ersten Buchungssatz wäre es eine Privatentnahme (also 1800), im letzten dann Privateinlage (1890).


    Grund für die Verbindlichkeit hat dir arnsteiner genannt

  • Moin,

    und arbeite auch nicht mit Forderungen und Verbindlichkeiten

    Verbindlichkleiten

    na sicher tust Du das.

    denn sobald du Geld für etwas erhalten hast was Du noch liefern musst, ist das eine Verbindlichkeit gegen deinen Kunden der schon gezahlt hat.

    (hättest Du schon geliefert, hättest Du eine Forderung)

    Das wäre mir neu, dass bei der Gewinnermittlung per EÜR Personenkonten Standard sind :/

    Außerdem: morpheuss hat hier freundlich angefragt- m. E. könnte er/sie auch entsprechende Antworten erwarten ...

  • Danke maulwurf23. Also ganz ehrlich bin ich auch etwas baff, was mir hier für Antworten entgegen schwappen. Sorry, wenn das an mir liegen sollte, aber ich verstehe nicht, was hier für Punkte angesprochen werden. Fortlaufende Rechnungsnummer, Personen- bzw. Kundenkonten bei EÜR... Puh. Alles eigentlich gar nicht Thema...


    Viel spannender ist aber die Tatsache, dass ich Konto 1718 so gar nicht verwenden kann. Denn es ist in WISO EÜR/Kasse überhaupt nicht der Einahme-Überschuss-Rechnung zugeordnet. Das heißt, dass die Buchung über 1718 am Tag der Zahlung so gar keinen Gewinn bewirkt - was es aber bei mir als EÜR'ler müsste.

  • morpheuss


    1718 wird schon ausgewiesen, wenn du es richtig bebuchst! Warum buchst du nicht, wie es dir @nesciens nun in #13 ausführlich (ohne Personenkonto) beschrieben hat.

    Du buchst auf der falschen Seite und dann kann nichts funktionieren. Mit deiner Buchung 1718 Soll an 8400 Haben hast du im Saldo in der EÜR nämlich Null, da 1718 Haben Minus-Umsatz ist und 8400 Plus-Umsatz und so ergeben die beiden Null (sagt schon Adam Riese!).


    Du buchst ganz einfach falsch und solltest dich nicht beschweren, wenn jemand, der dir in mehreren Beiträgen versucht, dies zu erklären. Wenn du nicht begreifst, darfst du dich nicht beschweren, wenn jemand anderes, der hier seine Freizeit opfert, langsam ungeduldig wird.

  • Mit deiner Buchung 1718 Soll an 8400 Haben hast du im Saldo in der EÜR nämlich Null, da 1718 Haben Minus-Umsatz ist und 8400 Plus-Umsatz und so ergeben die beiden Null


    aber gerade das scheint ja nicht der Fall zu sein:

    Viel spannender ist aber die Tatsache, dass ich Konto 1718 so gar nicht verwenden kann. Denn es ist in WISO EÜR/Kasse überhaupt nicht der Einahme-Überschuss-Rechnung zugeordnet. Das heißt, dass die Buchung über 1718 am Tag der Zahlung so gar keinen Gewinn bewirkt - was es aber bei mir als EÜR'ler müsste.

    Ist hier eine Änderung der Kontostammdaten möglich?


    Und die beschriebenen Buchung der Zahlung und Umbuchung sind "seitentechnisch"(S/H) doch i. O. - warum die VA korrekt, die USterklärung mit dreifachen (?) Werten rechnet, kann ich leider auch nicht erklären...

  • Das wäre mir neu, dass bei der Gewinnermittlung per EÜR Personenkonten Standard sind

    wo liest Du Personenkonto raus?

    Ich habe zur Verdeutlichung, u.a. auch weil der TE sich mit bestimmten Ausdrücken;- buchhalterischen Zuordnungen schwer tut, versucht zu verdeutlichen, was damit gemeint ist.

    und arbeite auch nicht mit Forderungen und Verbindlichkeiten

    Warum er als § 4/3 Rechner die 100% Anzahlung nicht gleich auf sein Erlösekonto 84xx bucht (1200 an 84xx) wird wohl ein Rätsel bleiben.

    Ist hier eine Änderung der Kontostammdaten möglich?

    alles ist möglich.

    kann man, muss man aber nicht.

    Die Programmer werden schon gewusst haben warum sie das nicht taten.

  • Stammdatenänderung:
    Anzahlungen sind bei der EÜR auch entgegen anderer möglichen Auffassungen definitiv Betriebseinnahme....


    Personenkonten:

    die direkte Buchnung auf Forderungen/Verbindlichkeiten ist i. d. R. nicht möglich...


    Aber:

    da hier offensichtlich keine finale Lösung gefunden werden kann, hoffe ich auf eine hilfreichere Antwort des Supports und danke auch TE für die erwiesene Geduld :)