Wo Verlustvortrag eingeben (Studium und Weiterbildung)

  • Auch eine erweiterte Suche im Forum brachte mich nicht weiter, auch wenn sich vieles um den "Verlustvortrag" dreht in den Topics.


    Problem: 2018 habe ich mehr ausgegeben für Weiterbildungen und Masterstudium als eingenommen und Steuern gezahlt.


    FRAGE: Wo (genau) kann ich nun in der Software Wiso-Steuersparbuch 2020 den "Antrag auf Feststellung von Verlusten stellen" um dadurch die Verluste in die nächsten Jahre mitzunehmen?


    Edit: Und wieso ist die Software nicht so "intelligent" und fragt den Anwender ob er einen a) "Antrag auf Feststellung von Verlusten stellen will" - sobald die Unwucht bemerkt wird zwischen Ausgaben und Einnahmen - oder b) sagt dem Anwender, dass ein solcher Antrag automatisch gestellt wird?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Edit: Und wieso ist die Software nicht so "intelligent" und fragt den Anwender ob er einen a) "Antrag auf Feststellung von Verlusten stellen will" - sobald die Unwucht bemerkt wird zwischen Ausgaben und Einnahmen - oder b) sagt dem Anwender, dass ein solcher Antrag automatisch gestellt wird?

    Nun ja, man könnte fragen, warum Du nicht die Forumssuche benutzt. Denn das Thema wurde schon unzählige male so erläutert.


    Du machst Deine Eintragungen zu den Sachverhalten und das Programm stellt dann alle erforderlichen Anträge. Du kannst Dir die umfangreichen Berechnungen anschauen und in der Formularansicht siehst Du auch, welche Formulare erstellt werden.

  • Edit: Und wieso ist die Software nicht so "intelligent" und fragt den Anwender ob er einen a) "Antrag auf Feststellung von Verlusten stellen will" - sobald die Unwucht bemerkt wird zwischen Ausgaben und Einnahmen - oder b) sagt dem Anwender, dass ein solcher Antrag automatisch gestellt wird?

    Nun ja, man könnte fragen, warum Du nicht die Forumssuche benutzt. Denn das Thema wurde schon unzählige male so erläutert.


    Du machst Deine Eintragungen zu den Sachverhalten und das Programm stellt dann alle erforderlichen Anträge. Du kannst Dir die umfangreichen Berechnungen anschauen und in der Formularansicht siehst Du auch, welche Formulare erstellt werden.

    Vielen Dank. Mir ist klar, das dieses Thema schon unzählige Male angesprochen wurde. Allerdings habe ich nach 30 Minuten erweiterter Forum-Suche entnervt aufgegeben. Vielleicht könnte man auch einfach feststellen, dass die Suche mit Sortierung "nach Relevanz" einfach murks ist hier; denn offensichtlich ist, dass zig Leute nicht finden wonach sie suchen.


    Es ist auch wenig hilfreich jedes mal einen Tadel auszusprechen wenn man der Auffassung ist, dass das Thema schon zig mal besprochen worden ist. Dann muss halt die Suche, Verschlagwortung oder die Ergebnisauswahl verbessert werden. Und im Übrigen sind die Themen dann doch nie alle gleich.


    Und zur sachlichen Antwort: Ich habe mir die Software gerade gekauft um nicht mit Formularen arbeiten zu müssen, also in Zeiten der Digitalisierung auf Formulare zu rekurrieren ist dann doch wenig hilfreich. Es wäre m.E. schon schön zu wissen, durch einen Hinweis der Software oder durch eine Eingabemaske, darauf hingewiesen zu werden, dass ein Antrag auf Verlustfeststellung automatisch erstellt wird.


    In meinen - nunmehr doch ausgedruckten amtlichen Formularen - sehe ich diesen Antrag nirgends - daher meine Frage. Im Übrigen wäre auch schön zu wissen, in welcher Höhe für welche Jahre der Verlustvortrag gilt. Trotzdem Danke für die Problemlösung!

    • Offizieller Beitrag

    Es ist auch wenig hilfreich jedes mal einen Tadel auszusprechen

    Was für ein Tadel? :/ Ich habe Dich nur auf Tatsachen hingewiesen und bin immer noch der Meinung, daß man Deine Fragen über die Suchfunktion klären kann. Dabei gehe ich immer davon aus, daß jedem daran gelegen ist, eine Antwort sofort zu bekommen und das geht über die Suchfunktion in dem Fall.

    dass das Thema schon zig mal besprochen worden ist. Dann muss halt die Suche, Verschlagwortung oder die Ergebnisauswahl verbessert werden. Und im Übrigen sind die Themen dann doch nie alle gleich.

    Im Prinzip schon. Man muß nur halt schauen, wo man sucht und wonach.

    Und zur sachlichen Antwort: Ich habe mir die Software gerade gekauft um nicht mit Formularen arbeiten zu müssen, also in Zeiten der Digitalisierung auf Formulare zu rekurrieren ist dann doch wenig hilfreich. Es wäre m.E. schon schön zu wissen, durch einen Hinweis der Software oder durch eine Eingabemaske, darauf hingewiesen zu werden, dass ein Antrag auf Verlustfeststellung automatisch erstellt wird.

    Tut das Programm doch:



    • Offizieller Beitrag

    https://www.buhl.de/wiso-softw…4rung+Verlust+automatisch

    Feststellung Verlustvortrag, aber WISO Steuersparbuch setzt Haken bei Einkommenssteuererklärung

    Das Programm setzt entsprechend Deinen Eingaben die notwendigen Häkchen. Die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages ohne Einkommensteuererklärung gibt es nicht.

    Und dann sieht man das in den Formularen ganz einfach:


    • Offizieller Beitrag

    Im Übrigen wäre auch schön zu wissen, in welcher Höhe für welche Jahre der Verlustvortrag gilt.

    Der Verlust wird zunächst vom Finanzamt zurückgetragen, wenn nichts anderes beantragt wird.


    Ein noch nicht verbrauchter Verlust wird automatisch in den Folgejahren höchstmöglich automatisch verbraucht.


    Den Verlustrücktrag, wenn er denn möglich wäre, kannst du antragsgemäß begrenzen, durch entsprechende Angaben in der Steuererklärung.


    Nachzulesen alles in § 10d EStG

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

  • Herzlichen Dank an alle! Das sind die Informationen (und Screenshots für Ahnunglose wie mich) die ich gesucht habe und die mir sehr weitergeholfen haben!


    Allerdings sieht das bei mir anders aus: -->


    • Offizieller Beitrag
  • Hallo, ich krame das Thema nochmal hervor.

    Also vorab, ich nutze die WISO-Software über den Browser.


    2019 war ich Student und habe meine Steuererklärung eingetragen. Da man eine "Einkunftsart" angeben musste um Einträge machen zu können, habe ich mich für Arbeitnehmer entschieden. Da ich zuvor eine Ausbildung gemacht habe, waren die Semesterbeiträge, Fahrtwege und Materialien alle als Werbungskosten absetzbar. Ich kann die oben aufgeführten Formulare zwar in der Webversion nicht finden, wenn ich jedoch auf "Erstattung" klicke, wird mir ein Verlustvortrag ausgegeben.


    2020 war ich bis Ende des Sommersemesters Student und habe zum 01.01.2020 einen Job angenommen. Insgesamt wurde also 1 Monat Lohn bezogen. Auch in diesem Jahr war ich durch meine Ausgaben vom Studium deutlich im "Minus", jedoch finde ich unter Erstattung keine Infos zum Verlustvortrag. Wieso? Kann ich die Studienausgaben nicht wie 2019 geltend machen, weil ich 1 Monat gearbeitet habe? Ich bekomme im Jahr 2020 natürlich die vollen Steuern zurück, da ich unterhalb des Freibetrags liege. Ich möchte nur nicht, dass die entstandenen Kosten durch das Studium verfallen!


    Ich habe die Steuererklärung 2022 aufgrund eines Progressionsvorbehalts machen müssen. 2019, 2020 und 2021möchte ich nun nachträglich machen. Der "Verlustvortrag", der nun vom Finanzamt ermittelt wird, wir dann angerechnet auf die Steuer von 2023?

  • Ich bekomme im Jahr 2020 natürlich die vollen Steuern zurück, da ich unterhalb des Freibetrags liege. Ich möchte nur nicht, dass die entstandenen Kosten durch das Studium verfallen!

    Dann nutze einmal gemäß Nutzungsbestimmungen des Forums die Forumssuche und lese zu Verlustvortrag und negativem Gesamtbetrag der Einkünfte nach. Oder folge auch den o.g. Tipps und Links.


    Ich habe die Steuererklärung 2022 aufgrund eines Progressionsvorbehalts machen müssen. 2019, 2020 und 2021möchte ich nun nachträglich machen.

    Also hast Du für 2019 noch gar keine Erklärung abgegeben und Dir liegt auch noch kein ESt-Bescheid und keine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.2019 vor? Es wird Jahr für Jahr geprüft, ob noch ein Verlustvortrag übrig bleibt und ggf. gesondert festgestellt. Und alles dreht sich um den negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. Ist dieser positiv wird der Verlustvortrag vorrangig vor allem anderen verrechnet.


    Ich kann den Beitrag oben leider nicht mehr ändern: Der Job wurde zum 01.12.2020 angenommen! Nicht zum 01.01.2020

    Sinnvoller weise, weil man eben schon mit einer (längeren) Antwort angefangen hat und nicht alles wieder ändern möchte. Und den Tippfehler bei einem Monat Arbeit konnte man sich denken.

  • Ich habe die Steuererklärung 2022 aufgrund eines Progressionsvorbehalts machen müssen. 2019, 2020 und 2021möchte ich nun nachträglich machen.

    Also hast Du für 2019 noch gar keine Erklärung abgegeben und Dir liegt auch noch kein ESt-Bescheid und keine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.2019 vor? Es wird Jahr für Jahr geprüft, ob noch ein Verlustvortrag übrig bleibt und ggf. gesondert festgestellt. Und alles dreht sich um den negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. Ist dieser positiv wird der Verlustvortrag vorrangig vor allem anderen verrechnet.

    Stimmt, ich habe nur die Erklärung für 2022 gemacht. Da ich dann Dank der WISO-Steuer-Software die Angst genommen bekommen habe, was die Steuer angeht und es ehrlich sogar ein wenig Spaß gemacht hat, so dass ich gleich mal ein Abo genommen habe, wollte ich die anderen Jahre auch noch machen. 2019,2020 und 2021 habe ich noch keine Erklärung abgegeben. Hole ich soeben nach. Somit würden dann wahrscheinlich die Verlustvorträge für die Jahre einzeln festgestellt werden und in Summe bescheinigt werden? Die könnten dann für 2023 geltend gemacht werden?

  • so dass ich gleich mal ein Abo genommen habe, wollte ich die anderen Jahre auch noch machen.

    Das Abo wird aber doch nur für die Folgejahre greifen und ohnehin ist für jeden Veranlagungszeitraum, so oder so, eine eigenständige Programmversion zu erwerben.


    ... 2019,2020 und 2021 habe ich noch keine Erklärung abgegeben.

    Dir ist aber schon klar, dass es nach neuester Rechtsprechung für Erststudium keinen Werbungskostenabzug mehr gibt, oder?

  • ... 2019,2020 und 2021 habe ich noch keine Erklärung abgegeben.

    Dir ist aber schon klar, dass es nach neuester Rechtsprechung für Erststudium keinen Werbungskostenabzug mehr gibt, oder?

    Ich hatte zuvor eine Ausbildung gemacht und auch einige Jahre gearbeitet. Damit sollte das Studium doch absetzbar sein. Bis vor einigen Jahren war auch das Erststudium (zuvor kein anderes Studium und auch keine Ausbildung) absetzbar. Das wurde gekippt soweit ich weiß.


    so dass ich gleich mal ein Abo genommen habe, wollte ich die anderen Jahre auch noch machen.

    Das Abo wird aber doch nur für die Folgejahre greifen und ohnehin ist für jeden Veranlagungszeitraum, so oder so, eine eigenständige Programmversion zu erwerben.

    Das weiß ich. Habe nur die Webversion, damit kann ich die anderen Erklärungen für die Jahre zuvor auch machen oder? Müsste nur vor dem Versenden die Gebühr für das Jahr zahlen?

  • Ich hatte zuvor eine Ausbildung gemacht und auch einige Jahre gearbeitet.

    Passt.


    Habe nur die Webversion, damit kann ich die anderen Erklärungen für die Jahre zuvor auch machen oder? Müsste nur vor dem Versenden die Gebühr für das Jahr zahlen?

    Was heißt nur? Du musst eben für jedes Jahr die jeweilige Jahresversion zahlen. Wie oben beschrieben.

  • Ich bekomme im Jahr 2020 natürlich die vollen Steuern zurück, da ich unterhalb des Freibetrags liege. Ich möchte nur nicht, dass die entstandenen Kosten durch das Studium verfallen!

    Dann nutze einmal gemäß Nutzungsbestimmungen des Forums die Forumssuche und lese zu Verlustvortrag und negativem Gesamtbetrag der Einkünfte nach. Oder folge auch den o.g. Tipps und Links.

    Nach Nutzen der Suche habe ich nun die Info rauslesen können, dass das Amt den Verlust feststellt. Also muss WISO keinen extra Antrag dafür stellen? Wahrscheinlich habe ich die falschen Stichworte genutzt?!?

  • Nach Nutzen der Suche habe ich nun die Info rauslesen können, dass das Amt den Verlust feststellt.

    Eine etwaige gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs erfolgt selbstverständlich von Amts wegen.


    Also muss WISO keinen extra Antrag dafür stellen? Wahrscheinlich habe ich die falschen Stichworte genutzt?!?

    "WISO" macht sein Kreuzchen zur Verluststellung auf dem Antrag, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen insoweit gegeben sind (negativer G.d.E.). Und das solltest Du auch im Auge behalten, denn der § 10d EStG sieht vorrangig einen Verlustrücktrag vor. Ggf. muss man also sein Kreuzchen noch bei einer Begrenzung machen. Nicht umsonst habe ich auf die Forumssuche verwiesen, denn da gibt es vieles zu entdecken.