Firmenwagen unterjährig erhalten ohne 1. Tätigkeitsstätte -> Fahrten mit privatem PKW und Firmen-PKW durchgeüfhrt -> Erhalt der Pendlerpauschale

  • Hallo zusammen,


    ich habe die "Suche" hier verwendet und auch vieles zum Thema "Firmenwagen" gefunden. Aber exakt so bzw. auf meinen Sachverhalt passend konnte ich hierzu nichts finden. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann und bitte vorab um Entschuldigung, sofern ich doch einen "passeneden Beitrag" überlesen haben sollte.


    Zum Sachverhalt:

    • Ich bin Angestellter, kein Freiberufler oder Selbtständiger.
    • In der Zeit vom 01.01.2019 bis 28.02.2019 bin ich mit meinem privaten PKW insgesamt 9 mal an einen Firmenstandort (= 1. Tätigkeitsstätte = Standort "A") gefahren.
    • Per 01.03.2020 habe ich aufgrund eines Tätigkeitswechsel einen Dienstwagen erhalten mit der Option der privaten Nutzung.
    • Dieser Firmenwagen wird mit der 1%-Regel versteuert und ich nutze diesen auch privat.
    • Auf meiner Entgeltabrechnung ist dies auch korrekt ausgewiesen.
    • Augrund des Tätigkeitswechsel zum 01.03.2019 und des Firmenwagen gab es von meinem Arbeitgeber eine "Anlage zum Arbeitsvertrag".
    • In dieser Anlage wurde die "1. Tätigkeitsstätte" aufgehoben - ich habe also offiziell keine "1. Tätigkeitsstätte" mehr.
    • In der Zeit vom 01.03.2019 bis 31.12.2019 habe ich mit meinem Firmenwagen drei verschiedene Standorte in Summe 56 mal aufgesucht.
      • ->->-> 42 mal Standadort "A"
      • ->->-> 8 mal Standort "B"
      • ->->-> 6 mal Standort "C"
    • Im gesamten Jahr 2019 war ich also mit meinem privaten PKW 9 mal und mit meinem Firmenwagen 56 mal, also in Summe 65 mal, an verschiedenen Firmenstandorten.
      • ->->-> 51 mal Standadort "A" (= 9 mal mit privatem PKW und 42 mal mit Firmenwagen)
      • ->->-> 8 mal Standort "B"-
      • ->->-> 6 mal Standort "C"
    • In der Software habe ich dies auch so angegeben, differenzt mit "privatem PKW" und "zur Nutzung überlassenem PKW".
    • Die Software bietet mir nun an, dass ich die "Pendlerpauschale" in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer auch für die Kilometer beantragen kann, die ich mit dem Firmenwagen gefahren bin.


    Meine Frage:

    Ist dies ein "Fehler"? Also eine Fehler von mir bei der Erfassung? Oder kann dies stimmen bzw. ist dies so korrekt?


    Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung. und Eure Unterstützung. Sollte es "1:1" hier im Forum einen Eintrag geben, würde mir auch der Link dazu reichen und gleichzeitig bitte ich zu entschuldigen, dass ich es noch gelesen/gefunden habe.



    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ist dies ein "Fehler"? Also eine Fehler von mir bei der Erfassung?

    Ja.


    Du führst mit dem Firmenwagen keine Fahrten Wohnung <-> 1. Tätigkeitsstätte durch, somit ist auch keine Entfernungspauschale anwendbar. Von daher ja auch keine 0,03% Besteuerung entsprechender Fahrten durch den AG.


    Das sind Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten (Reisekosten) für die Dir keinerlei Fahrtkosten entstehen. Demgemäß sind auch keine Fahrtkosten als Werbungskosten abziehbar.


    Augrund des Tätigkeitswechsel zum 01.03.2019 und des Firmenwagen gab es von meinem Arbeitgeber eine "Anlage zum Arbeitsvertrag".
    In dieser Anlage wurde die "1. Tätigkeitsstätte" aufgehoben - ich habe also offiziell keine "1. Tätigkeitsstätte" mehr.

    Wobei sich mir die Frage stellt, ob nicht einer der Standorte als 1. Tätigkeitsstätte benannt werden muss. Aber das haben andere zu beurteilen bzw. zu prüfen.


    2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf


    Die Software .....

    Bei softwarebezogenen Frage sollte mann dann auch deren genauen Namen und Version benennen. ;)

  • Hallo,


    erstmal vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Das mit der "Software" stimmt natülich. :) Ich nutze "WISO:steuer Web" (= FV7.4.163-E7.4.166)


    Bei uns hausintern gibt es, wie geschrieben, ein Formular mit dem folgenden Inhalt:

    "Anlage zum Arbeitsvertrag

    -> 1. Tätigkeitsstätte


    In Ergänzung zum Anstellungsvertrag erkläre ich - persönliche Daten - ab Übernahme des Dienstwagens jährlich nicht mehr als 75 Tage einen Standort der Firma XYZ aufzusuchen.


    Ich verpflichte micht, etwaige Änderungen, die Auswirkungen auf die erste Tätigkeitsstätt haben, umgehend anzuzeigen.

    ...

    ...

    ..."


    Hausintern wird dies als "Aufhebung der 1. Tätigkeitsstätte" bezeichnet. Dann wäre/ist es "logisch", hier in der Steuer nichts angegeben zu können. Ich bin nur darüber "gestolpert", da ich bei der Erfassung "zur Nutzung überlassener PKW" auswählen kann. Jedoch wird dies ja entkräftet, wenn ich gar keine 1. Tätigkeitsstätte mehr habe.

    • Offizieller Beitrag

    In Ergänzung zum Anstellungsvertrag erkläre ich - persönliche Daten - ab Übernahme des Dienstwagens jährlich nicht mehr als 75 Tage einen Standort der Firma XYZ aufzusuchen.

    Allen Ernstes? Wer kann denn den Bedarf bzw. die Notwendigkeit an einer Betriebstätte vorab beurteilen? Das sollte sich unser @Petz wirklich mal anschauen, der sollte da mehr zu wissen. Das wäre in der Tat interessant zu wissen.

  • In Ergänzung zum Anstellungsvertrag erkläre ich - persönliche Daten - ab Übernahme des Dienstwagens jährlich nicht mehr als 75 Tage einen Standort der Firma XYZ aufzusuchen.

    Allen Ernstes? Wer kann denn den Bedarf bzw. die Notwendigkeit an einer Betriebstätte vorab beurteilen? Das sollte sich unser @Petz wirklich mal anschauen, der sollte da mehr zu wissen. Das wäre in der Tat interessant zu wissen.

    Meine Tätigkeit ist von "Büro" auf "Außendienst" gewechselt. Ich war also "ganz normal" im Büro..... nun eben immer unterwegs bzw. beim Kunden. In 2019 war noch ein wenig "Übergangsphase". In 2020 wird es so sein, dass ich ca. 15 Tage pro Kalenderjahr im Firmenstandort bin - also rund einmal pro Monat aufgrund eines Meetings. Sonst entweder zuhause oder eben direkt beim Kunden. Daher diese Regelung.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Tätigkeit ist von "Büro" auf "Außendienst" gewechselt. Ich war also "ganz normal" im Büro..... nun eben immer unterwegs bzw. beim Kunden.

    Sind das jetzt Kunden oder Betriebstätten Deines Arbeitgebers? Bisher hörte es sich nach Letzterem an.


    In 2020 wird es so sein, dass ich ca. 15 Tage pro Kalenderjahr im Firmenstandort bin - also rund einmal pro Monat aufgrund eines Meetings.

    Dann ist das doch Deine 1. Tätigkeitsstätte. ?(

  • Das ist ja das "komische" in meiner Konstellation:

    -> In meinem Arbeitsvertrag ist eine 1. Tätigkeitsstätte definiert.

    -> Zusätzlich haben wir noch zwei weitere Standorte, also zwei Betriebsstätten wenn Du so möchtest.

    -> Durch die "Zusatzvereinbarung" bzw. die "Anlage zum Arbeitsvertrag" wurde, so mein Verständnis, diese 1. Tätigkeitsstätte aufgehoben.

    -> Bei 220 Arbeitstagen werden ich im Jahr 2020 voraussichtlich 15 Tage für Meetings und interne Termine an einem unserer Firmenstandorte sein.

    -> Hierbei werde ich wohl meine "alte/bisherige 1. Tätigkeitsstätte" aufsuchen.

    -> Alle anderen Tage fahren ich entweder zu unseren Kunden oder arbeite von zuhause/im Homeoffice.


    In meiner Personalakte habe ich mittlerweile folgende Bestätigung gefunden (= siehe Dateianhang). Dort ist vermerkt, dass alle Fahrten "zu einem Firmenstandort" immer "Dienstreisen" sind. Somit ist die "1. Tätigkeitsstätte" aufgehoben, sodass auch keine "Pendlerpauschale" geltend gemacht werden kann - nach meinem Verständnis.

    • Offizieller Beitrag

    In meiner Personalakte habe ich mittlerweile folgende Bestätigung gefunden (= siehe Dateianhang).

    Ich befürchte, um das ganz zu hinterblicken, müsste man Deinen kompletten Arbeitsvertrag kennen.


    Homeoffice

    Das könnte der Knackpunkt sein.



    Dort ist vermerkt, dass alle Fahrten "zu einem Firmenstandort" immer "Dienstreisen" sind. Somit ist die "1. Tätigkeitsstätte" aufgehoben, sodass auch keine "Pendlerpauschale" geltend gemacht werden kann - nach meinem Verständnis.

    Das war ja meine erste Antwort. :)

  • Ja vielen lieben Dank - ist echt bisschen "herausfordernd" bei uns, da viele Kollegen differente Arbeitsverträge haben und somit auch "kein Vergleich" untereinander möglich ist.


    Trotzdem vielen lieben Dank für die schnellen Rückmeldungen.