Berechnung des Gebäudewertes einer gebrauchten Mietimmobilie

  • Hallo alle zusammen. Nach der letzten Steuererklärung, in der ich erstmalig eine weitere, neu erworbene jedoch gebrauchte Mietwohnung deklariere hat das Finanzamt für die Steuerfestsetzung den anteiligen Betrag der Jahresabschreibung korrigiert. Diese Korrektur führt leider zu einer nicht unbeachtlichen Nachzahlung.

    Während der Erstellung der Steuererklärung habe ich zur Berechnung des Gebäudewertes die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Grundstückskaufpreises“ vom Bundesfinanzministerium der Finanzen verwendet. In dem Tool zählen zu dem Kaufpreis (170k€) der Wohnung auch die Kaufnebenkosten (21k€). Somit Insgesamt 191 k€ als Gesamtkaufpreis. Die Berechnung ergibt einen Gebäudewert von 180 k€.

    Das Finanzamt hat hingegen als Bemessungsgrundlage nur 131k€ festgelegt.

    Nach meinem Einspruch mit der Bitte um Prüfung der Berechnung, haben die folgendes geantwortet:

    „…bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für Abschreibungen für Abnutzungen bei Grundstücken sind keine Aufwendungen für Grund und Boden zu berücksichtigen“

    … „von den Aufwendungen inklusive Nebenkosten wurde daher ein Grund und Boden Anteil von 27% vom Kaufpreis abgerechnet“

    Ich verstehe nicht, wie die auf 131k€ und 27% kommen. Hat jemand eine Idee? Bzw. was würdet Ihr an meiner Stelle machen?

    Herzlichen Dank im Voraus.

    PS: Sagt Bescheid, falls noch weitere Infos erforderlich sind.

  • Hi,


    was hast du denn genau für die Immobilie bezahlt? Also welcher Preis steht im Kaufvertrag? Ist im Kaufvertrag ggf. eine Aufteilung bereits beschrieben? Wenn nein, was hast du als Gebäudeteil und was als Grundstücksteil herausbekommen?


    VG

    Christoph

  • Vor allem frage ich mich welchen bodenrichtwert sie in der kaufpreisaufteilung angegeben haben? Woher haben sie diesen ggfs. bekommen?


    Die arbeitshilfe der finanzverwaltung ist ein gutes Tool um einen ersten Anhaltspunkt für eine Abschreibung zu erhalten - aber lange nicht verbindlich.

    • Offizieller Beitrag

    Somit Insgesamt 191 k€ als Gesamtkaufpreis. Die Berechnung ergibt einen Gebäudewert von 180 k€.

    Das Finanzamt hat hingegen als Bemessungsgrundlage nur 131k€ festgelegt.

    So einen geringen Grund- und Bodenanteil wie von dir ermittelt habe ich noch nie gesehen, das sind ja nur knapp 6 %.


    Hast du die Miteigentumsanteile richtig eingetragen?

    • Offizieller Beitrag

    Steht doch schon alles im Ausgangspost.


    Außer dass im Kaufvertrag schon eine Aufteilung vorgenommen sein könnte.


    Aber die ist nach BFH eh nicht verbindlich, wenn sie von den tatsächlichen Verhältnissen stark abweicht.

  • Hi Petz,


    ich glaube es handelt sich um ein Missverständnis! Weil eben ein so geringer GuB Wert keinen Sinn ergibt. Deshalb bleibe ich bei meiner bitte. Wir bräuchten eine genaue Kalkulation

    • Offizieller Beitrag

    art777 hat dieselbe Frage in einem anderen Forum gestellt. Dort hat er zugegeben, dass er in die Berechnung falsche Miteigentumsanteile eintrug.

    Ja genau. Und damit machen wir hier zu.

    Zitat

    Habe festgestellt, dass ich mich bei dem Miteigentumsanteil (Zähler) vertan habe. Dort habe ich einen zu kleinen Wert eingetragen.

    Herzlichen Dank für Eure nützlichen Hinweise.)