Anlage G Wiso steuer:Sparbuch

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte hilfe als Photovoltaikbesitzer.


    Ich möchte die Anlage G im Wiso Steuersparbuch aktivieren und habe es gemacht, in dem ich einfach selbststände Betriebe (Gewerbebetriebe) aktiviert habe. Alles richtig?


    Jetzt bräuchte ich Hilfe von einem alten Hasen, der mir sagen kann, wo ich was eintragen muss (siehe Anhang) und ob mir noch etwas fehlt.


    Die EÜR und Umsatzsteuererklärung habe ich nicht über Wiso gemacht, habe aber die entsprechenden Werte.


    Vielen Dank und Gruß

  • Guten Abend,


    vielleicht fangen Sie mal an die Anlage mit Inhalten zu füllen. Ich empfehle trotzdem die EÜR auch über WISOzu buchen, Sie können die erfassten Daten problemlos an die Anlage G übergeben.


    vG


    Thomas

  • muss ich unter laufende Einnahmen das Ergebins der EÜR eintragen?


    Die Schuldzinsen habe ich in der EÜR mit eingerechnet.


    Was ist bei Entnahme und Einlage bei einer Photovoltaik einzutragen.

  • Unter den laufenden Einnahmen tragen sie das Ergebnis ihrer eür ein. Die Einlagen entsprechen dem was sie dem betriebsvermögen eingelegt haben (die Anlage selbst nebst Nebenkosten) und die Entnahmen geben dem wieder was sie dem betriebsvermögen entnommen haben (zb die Rückvergütung)


    buchen sie ihre geschäftsvorfälle mit WISO, übergeben sie diese anschließend an die Anlage g und sie werden es verstehen.


    Falls die eür schon fertig haben geben sie einfach das Ergebnis bei den Laufenden Steuerpflichtigen Einkünften ein und reichen sie die eür nebst der Umsatzsteuererklärung und der einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein.

    Einmal editiert, zuletzt von thomashahn ()

  • super, danke erstmal. Werde es morgen eintragen.


    Gibt es irgendeine Hilfe bei der EÜR etc. bei Wiso? Ich kam mit der Auswahl der Konten nicht klar bzw. wusste nicht welches Konto ich für was nehmen sollte. Z.b. Direktverbrauch, Vergütung Energieversorger, Schuldzinsen, Überweisung zum Energieversorger etc.


    Beste Grüße

  • Wenn die EÜR schon gemacht (und per Elster versendet wurde), muss man dies nicht noch einmal im Steuersparbuch eingeben! Es gibt gleich am Anfang die Möglichkeit, anzugeben, dass diese anderweitig erstellt wurde und man trägt nur noch das Ergebnis ein. Alles andere ist unnötige Doppelarbeit.