Abschlussbuchung von Kontoblättern / Eröffnungsbuchung

  • Hallo,


    ich bin gerade dabei das Wirtschaftsjahr 2019 abzuschließen. Dafür musste ich die Kontoblätter ausdrucken.


    1. Auf Kontoblättern wie "Werbekosten", "Privatentnahme" oder "Gewerbesteuer" ist unten ein Saldo vermerkt. Also zum Beispiel:

    Anfangsbestand 0,- EUR | Saldo 5.000,- EUR | Soll 5.000,- EUR | Haben 0,- EUR

    Ist das normal oder müsste man die Konten noch irgendwie abschließen/gegenbuchen, damit das Saldo 0,- EUR ist und Haben auch 5.000,- EUR?


    2. Als Eröffnungsbuchung für 2020 muss ich die genannten Konten ja nicht buchen, oder? Nur die Konten, die in der Bilanz sind, außer "Jahresüberschuß", richtig?

  • Hallo proton,


    1. ein "Endstand" in Konten ist ganz normal, Du solltest nur prüfen ob der auch stimmt (ich vergesse zum Beispiel gerne abgezogenes Skonto wenn Kunden Ihre Rechnungen bezahlen, und wundere mich dann über nicht ausgeglichene Kundenkonten;))
    2. Die Eröffnungsbuchungen kannst Du automatisch erstellen lassen, dann musst Du nur noch den Jahresüberschuss hinzufügen. Für GuV-Konten werden keine Eröffnungsbuchungen erzeugt, da ja der Gewinn im nächsten Jahr bei Null anfängt.

    also eigentlich alles richtig gemacht...

    ---
    Thomas Erichsen
    WISO Kaufmann (jetzt "Unternehmer") Professional Nutzer seit 2004, Soll-versteuernd, SKR-04

  • Moin,


    nein, eine Gegenbuchung ist nicht erforderlich, im Gegenteil :) ganz grob gesagt werden in der Bilanz ja Ausgaben/Kosten und Einnahmen/Erlöse gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln. Sie werden auch nicht vorgetragen wie z. B. Forderungen oder Verbindlichkeiten, sondern "beginnen jedes Jahr neu".


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Super, vielen Dank für die Rückmeldungen.


    dann musst Du nur noch den Jahresüberschuss hinzufügen.

    Meinst du, dass der Jahresüberschuss auch als Eröffnungsbuchung gebucht werden muss? Wofür wäre das genau? Daas dürfte für das neue Jahr doch eigentlich nicht relevant sein, oder?


    Nachtrag:

    Oder meinst du, dass der Jahresüberschuss einfach zu dem "Gezeichneten Kapital" (0800) aus der Bilanz hinzugefügt werden muss? Also zum Beispiel:

    Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2019: 10.000,- EUR

    +Jahresüberschuss: 5.000,- EUR

    Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2020: 15.000,- EUR (Eröffnungsbuchung 0800 an 9000)


    Die Gewerbesteuer wird dem "Gezeichneten Kapital" (0800) nicht noch extra hinzu addiert, richtig?

    3 Mal editiert, zuletzt von proton () aus folgendem Grund: Nachtrag hinzugefügt.

  • Der Jahresüberschuss wird nicht dem gezeichneten Kapital hinzugerechnet, sondern entweder den Gewinnrücklagen (wenn es einen entsprechenden Beschluss gibt) oder dem Posten Gewinn-/Verlustvortrag.


    Gezeichnetes Kapital gibt es auch nur bei Kapitalgesellschaften! Als Einzelunternehmung ist hier ein Konto des variablen Kapitals oder die Konten 1800ff. bzw. 1900 ff. zu verwenden.

  • Natürlich gibt es bei einem Einzelunternehmen auch ein gezeichnetes Kapital.

    Das Konto 1800 sind Privatentnahmen im SKR03. Das bringt den TE auf eine ganz falsche Spur.


    proton : Nimm besser das Konto 0880 Variables Kapital Vollhafter, ist natürlich vom Kontotyp gezeichnetes Kapital.

    Du hast das richtig erfasst.

    Aus Deiner Bilanz: Deine Summe A. Eigenkapital für die Eröffnungsbuchung ist die Summe I. Gezeichnetes Kapital plus/minus die Summe V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (Saldo aus GuV).

    Gruß

    Chris

  • Die Gewerbesteuer ist ja ein Aufwandskonto, also schon Teil von Deinem Jahresüberschuss. Wieso sollte sie nochmal dazugerechnet werden?

    Dachte ich vielleicht, weil die Gewerbesteuer ja eigentlich keine Betriebsausgabe ist, aber in der Buhl Bilanz vom Jahresüberschuss abgezogen wird. Dann hätte es ja sein können, dass man die wieder dazurechnen muss.


    Der Jahresüberschuss wird nicht dem gezeichneten Kapital hinzugerechnet, sondern entweder den Gewinnrücklagen (wenn es einen entsprechenden Beschluss gibt) oder dem Posten Gewinn-/Verlustvortrag.


    Gezeichnetes Kapital gibt es auch nur bei Kapitalgesellschaften! Als Einzelunternehmung ist hier ein Konto des variablen Kapitals oder die Konten 1800ff. bzw. 1900 ff. zu verwenden.

    Danke für die Info. Da hast du natürlich recht. Darf ich nun als Einzelunternehmer das falsch gebuchte "Gezeichnete Kapital" (0800) einfach auf "Privateinlage" (1890) umbuchen? Weißt du, wie hier der Buchungssatz lauten könnte?


    Und noch eine Frage: Wenn ich nun in die Zukunft schaue und öfter mal hohe "Privatentnahmen" mache, dann geht das Eigenkapital/Privateinlage irgendwann ins Minus. Beispiel:

    Bank: 40.000 EUR

    Privateinlagen (Eigenkapital): 20.000 EUR

    Jahresüberschuss: 10.000 EUR

    Nun zahle ich mir mit "Privatentnahme" 40.000 EUR aus. Damit wäre im nächsten Jahr das Eigenkapital bei -20.000 EUR. Das dürfte ja eigentlich nicht richtig sein, oder?

  • Ok. Also aus meinem vorherigen Beispiel dann:

    Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2019: 10.000,- EUR

    +Jahresüberschuss: 5.000,- EUR

    Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2020: 15.000,- EUR - Die Eröffnungsbuchung wäre dann deiner Meinung nach 0880 an 9000 : 15.000,- EUR?


    Bisher hatte ich das gezeichnete Kapital unter 0800. Darf ich das dann einfach so durch 0880 ersetzen oder sollte ich das irgendwie buchen?

  • Natürlich gibt es bei einem Einzelunternehmen auch ein gezeichnetes Kapital.

    Da liegst du so etwas von schief! Gezeichnetes Kapital ist das per Gesellschaftsvertrag dem Unternehmen dauerhaft zur Verfügung gestelltes Kapital. Und dies liegt bei einem Einzelunternehmen nicht vor!

    Und das Jahresergebnis gehört hier schon überhaupt nicht hin.


    Es gibt bei einem Einzelunternehmen keinen Grund, die Konten 800ff. zu verwenden! Hierfür gibt es nun einmal die 1800ff. Und der Gewinn wird auch bei einem Einzelunternehmen am Jahresende Privatvermögen, also geht es auch hier über die Privatkonten.

  • Die Eröffnungsbuchung wäre dann deiner Meinung nach 0880 an 9000

    Anders herum. Das gez. Kapital muss im Haben stehen.


    Und ansonsten streite ich mich hier ganz sicher nicht über den Datev-Kontenrahmen für Einzelunternehmen!

    Welche Konten und Kontenkategorien es da gibt, kann ja jeder selbst schauen.

    Eine Bilanz ohne gezeichnetes Kapital und ohne Jahresüberschuß wäre ja mal was .....

    Bisher hatte ich das gezeichnete Kapital unter 0800. Darf ich das dann einfach so durch 0880 ersetzen

    Das kannst Du selbst entscheiden. Es gibt ja kein "Muss", den Datev-Kontenrahmen zu benutzen. Du kannst das Konto 0800 weiter nehmen und es umbenennen in Kaptial-Vollhafter. Aber ja, Du kannst es auch im neuen Jahr für die EB ersetzen, dann bist Du Datev-konform.


    Gruß

    Chris

  • Dachte ich vielleicht, weil die Gewerbesteuer ja eigentlich keine Betriebsausgabe ist,

    Die Gewerbesteuer ist in der Handelsbilanz weiterhin eine Betriebsausgabe. Nur in der Steuerbilanz wird sie wieder hinzugerechnet.

    Aber das hat keine Auswirkungen auf Deine EB-Werte.