DHL erstattet Warenwert ohne Mwst. - wie buchen?

  • Hallo!

    Folgender Fall:


    Paket geht bei DHL verloren und DHL zahlt den Warenwert, jedoch keine Mwst.

    Um unseren Warenbestand wieder sauber zu bekommen, wollte ich eine Rechnung an DHL stellen und die dann mit dem Zahlungseingang abgleichen.

    Jetzt ergibt sich die Frage, welche wähle ich im Rechnungsformular?




    ... oder gibt es einen anderen Weg der Buchung, damit ich den Warenbestand ordentlich verbucht bekomme?

    LG aus Berlin



    =================================================
    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
    ========================================================

  • Moin,


    spontan würde ich die Zahlung auf "Schadensersatz" buchen.. leider kann ich zur WaWi-Seite wenig sagen, da ich nicht damit arbeite; kannst Du hier evtl. einen Waren"abgang" erfassen ?


    Viele Grüße auch aus B

    Maulwurf

  • Wenn es keinen anderen Weg gibt, würde ich das so buchen und den Warenbestand manuell ändern.
    Aber so richtig buchhalterisch sauber ist diese Lösung nicht …. würde ich meinen.

    LG



    =================================================
    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
    ========================================================

  • Moin!


    Erstellte Rechnungen müssen beim Adressaten vorliegen.

    Da würde sich ausserdem die Frage stellen, wieso Du plötzlich eine Nettorechnung erstellen dürftest.
    Der DHL bezahlt Dir ja keine Rechnung, also würde ich auch keine erstellen.


    Ich würde das wie maulwurf buchen, auf Versicherungen und Schadeneratzleistungen (SKR 03: 2742, SKR 04: 4970).

    Natürlich ist das eine buchhalterisch saubere Lösung.

    Den "verlorengegangenen" Warenbestand buchst Du dann ganz normal über einen Lieferschein dazu aus, auf dem Du den Bezug zum Sachverhalt dokumentierst.


    Gruß

    Chris

  • Schadenersatz ist umsatzsteuerfrei! Daher wie Maulwurf schreibt, auch auf Schadenersatz buchen.

    Die Ware würde ich über Inventurdifferenz ausbuchen - es gibt keinen Lieferschein hierzu. Da Lieferscheine Dokumente sind, würde ich hier keinen "erfinden".

  • Da ein Lieferschein ein Dokument ist, dokumentiert man damit wunderbar die Tatsache und den Grund der Lagerdifferenz.

    Man kann natürlich auch bis zum Ende des Jahres warten und dann bei der Inventur etwas diffus alle Lagerdiferenzen über Inventurdifferenz ausbuchen. Ist aber noch ein bisschen hin bis zur Inventur. Und es stellt sich die Frage, ob man nicht in den nächsten 10 Monaten darüber "stolpert", dass der dokumentierte Lagerbestand nicht gleich dem physischen Lagerbestand ist. Macht sich nicht so gut, wenn man einen Artikel verkaufen will, der tatsächlich gar nicht mehr im Lager vorhanden ist.

  • Stellst du immer Lieferscheine an dich selber aus? Ist doch völlig lebensfremd.

    Und den Schwund hast du schon gut erklärt mit der Zahlung durch DHL - also was soll hier noch ein Lieferschein zusätzlich erklären?

  • Nun, ich denke, der TE hat's verstanden.


    Stellst du immer Lieferscheine an dich selber aus?

    Ist schon ganz hilfreich, z.B. bei Stücklisten-Artikeln, oder bei Schwund, wenn man Artikel vom Lackierer o.ä. zurückbekommt und es fehlen einige.


    Kann man sehen wie man will, ob es "völlig lebensfremd" ist, einen aktuellen Lagerbestand zu haben, oder ihn das Jahr über bis zur Inventur schätzen oder erahnen zu müssen.

    Und den Schwund hast du schon gut erklärt mit der Zahlung durch DHL

    Die Zahlung der Erstattung vom DHL hat doch keinen Einfluß auf meinen Lagerbestand, sondern ist eine rein buchhalterische Nummer.


    Gruß

    Chris

  • Stellst du immer Lieferscheine an dich selber aus? Ist doch völlig lebensfremd.

    Und den Schwund hast du schon gut erklärt mit der Zahlung durch DHL - also was soll hier noch ein Lieferschein zusätzlich erklären?

    Och, auch ich "erfinde" schon seit Jahren interne "lebensfremde" Lieferscheine, um gewisse Vorgänge nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Ein solcher LS mit einer aussagekräftigen Benummerung/Benamung (mit eigenen, gekürzelten Kategorien) und den entsprechenden Parameter- und Lager-Einstellungen und Kommentaren unter Info, Vor- oder Nachtext zeigt mir wenigstens (und bei Bedarf auch anderen Mitarbeitern und ggf. auch PRÜFERN), was in dem ein oder anderen Fall vor sich gegangen ist.

    Eine undifferenzierte Bestandskorrektur über die Jahres- oder eine Zwischeninventur bzw. eine simple händische Korrektur des Bestandes tut das nicht.

    Der Grund für die Bestandsänderung ist ansonsten schnell vergessen. Außerdem will ich am PC auch unterjährig zuverlässig wissen, was sich an meinem Lager befindet und will nicht erst für jeden Auftrag im Lager nachzählen müssen.

    Besonders, weil es ja nicht nur mal (ersetzten) Schwund durch verlorene DHL-Pakete gibt, mit denen sich Warenbestände verändern. Die Liste anderer Gründe und Fehler ist sehr laaaang, besonders wenn sich das Lager einigermaßen intensiv bewegt und die Kommissioniervorgänge zahlreich sind.


    Kann man aber natürlich so machen, wenn man generell nicht wissen und nachvollziehen will, wie und warum sich Ware jenseits der Standard-Vorgänge weg- bzw. dazu bewegt hat...


    LG

  • Damit versteht ihr das Wesen eines Lieferscheines eben nicht.

    Ein Lieferschein dokumentiert die Lieferung von Waren an Dritte - sie sind kein Dokument für irgendwelche internen Vorgänge.

    Aber mir ist egal, wie ihr die Fragen eines Betriebsprüfers (auch Sonderprüfer werden hier nachfragen) dann beantwortet. Es ist eben immer etwas riskant, ohne Buchhaltungskenntnisse einfach einmal etwas "hinzudeixeln" - wird schon stimmen.


    Und chris808 ich habe nicht geschrieben, dass dies bis zur Inventur am Jahresende aufzuschieben wäre. Auch unterjährig kann man durchaus Differenzen ausbuchen und da schreibt man hier als Buchungstext z. B. "Lieferung nicht eingegangen, siehe Erstattung DHL".

    Wobei natürlich die Frage ist, warum hier schon vor Lieferung eingebucht wurde.

  • @nesciens , Du redest immer nur von der Buchhaltung - die Lieferscheine betreffen die Lagerhaltung und -organisation.

    Zwei ganz unterschiedliche Vorgänge.

    Wie buchst Du denn in der WaWi die "internen Vorgänge" für entsprechende Artikel?

    Jetzt interessiert mich aber mal: Wie buchst Du die Zusammenstellung von Stücklistenartikeln, die Bewegung zwischen unterschiedlichen Lagern, die Veredelung von Artikeln (Artikel X wird durch Veredelung zu Artikel Y), den Schwund von Artikeln (aus welchem Grund auch immer)?

  • @nesciens , Du redest immer nur von der Buchhaltung - die Lieferscheine betreffen die Lagerhaltung und -organisation.

    Zwei ganz unterschiedliche Vorgänge.

    Wie buchst Du denn in der WaWi die "internen Vorgänge" für entsprechende Artikel?

    Jetzt interessiert mich aber mal: Wie buchst Du die Zusammenstellung von Stücklistenartikeln, die Bewegung zwischen unterschiedlichen Lagern, die Veredelung von Artikeln (Artikel X wird durch Veredelung zu Artikel Y), den Schwund von Artikeln (aus welchem Grund auch immer)?


    ...und wie löst Du die Warenbewegungs-Disfunktion bei den U365-Gutschriften?


    ...................................................................................................................................................

    Damit versteht ihr das Wesen eines Lieferscheines eben nicht.

    Ein Lieferschein dokumentiert die Lieferung von Waren an Dritte - sie sind kein Dokument für irgendwelche internen Vorgänge.

    Aber mir ist egal, wie ihr die Fragen eines Betriebsprüfers (auch Sonderprüfer werden hier nachfragen) dann beantwortet. Es ist eben immer etwas riskant, ohne Buchhaltungskenntnisse einfach einmal etwas "hinzudeixeln" - wird schon stimmen......

    Hier zur Erinnerung nochmal die ursächliche Frage des TE:

    ... oder gibt es einen anderen Weg der Buchung, damit ich den Warenbestand ordentlich verbucht bekomme?


    Die ist beantwortet mit:

    Ja, das geht auch mit einem Lieferschein (einer Lieferscheinvorlage) unter Nutzung der Parameter-Einstellungen.


    Das Wesen meiner internen Lieferscheine besteht darin, dass er seine FUNKTION aus der VORLAGE des Lieferscheins bezieht, und -ganz richtig- es dient nicht der Belieferung Dritter. Diesen Wesenszug habe ich durchaus verstanden!

    Wäre Dein Problem denn behoben, wenn man dann auch noch den Form-Designer dazu benutzt, dem Kind einen anderen Namen und eigene Nummernkreise dafür zu vergeben? Oder ist die Benutzung einer funktionalen Oberfläche in der WAWI an sich schon Anti-GoB und per se missbräuchlich und strafbewährt?

    Es ist doch hoffentlich nicht gleichsam wesensfremd und gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, dass sich Lieferschein-Funktionen in U365 über die Parameter beeinflussen lassen? Demnach also der User Zugriff auf Funktionen wie Bestands- und Umsatzwirksamkeit, History-Dokumentation, Lager-Ansprache und Preis-Notation hat? Da hätten wir aber ein GoB-Problem mit wesensfremden Grundzügen der Software...


    Schließlich wurde hier ja nicht diskutiert, wie man die Journalfunktion austrickst oder Bestände missbräuchlich manipuliert, sondern wie man die teils erheblich beschnittenen bzw. disfunktionalen WAWI-Funktionen des Büro+ Kastranten U365 kompensiert.

    Ich denke, die Einwürfe "lebensfremd, "wesensfremd" und "hinzudeixeln" können demnach ins Kröpfchen, der aufgezeigte Weg transparenter Bestands-Dokumentation in der U365-WAWI hingegen ins Töpfchen!


    LG

  • Vielen Dank für die Ratschläge,

    hätte nicht gedacht, dass so ein kleiner Sachverhalt so eine große Diskussion bewirkt.


    Ich habe den Zahlungseingang auf Versicherung gebucht und den Bestand manuell angepasst.

    Für mich - als KEIN Fachmann - ist das vollkommen egal. Ich habe den Zahlungseingang ordentlich verbucht und den Warenbestand korrigiert …. ENDE.
    … und wenn der Betriebsprüfer das so nicht mag, kann er es ja umbuchen. Unterm strich wird sich das Ergebnis nicht ändern.

    Eine Rechnung bzw. ein Lieferschein an DHL wäre - für mein Empfinden - auch okay gewesen, weil bei denen die Ware geblieben ist.
    Und den Ersatz habe ich von DHL bekommen und nicht von einer Versicherung.

    LG



    =================================================
    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
    ========================================================