Feststellungserklärung Geldbeschaffungskosten, Fehlermeldung ELSTER

  • Hallo,

    ich habe zur Feststellungserklärung 2 Fragen:


    1.

    ein Mitglied der Grundstückgemeinschaft hat seinen Anteil finanziert und trägt somit die Geldbeschaffungskosten allein. Wo werden denn diese Beträge in der Feststellungserklärung eingetragen. Ich habe diese Beträge in der Anlage FE 1 Zeile 113 eingetragen, als Sonderwerbungskosten. Liege ich da richtig?


    2.

    Die Kosten für Erhaltungsaufwand habe ich auf 3 Jahre verteilt. Nach dem Durchlauf "Eingaben überprüfen" kommt die Fehlermeldung:

    "ELSTER meldet

    Zeilenangabe für das Feld Anzahl der Jahre bei Erhaltungsaufwand nach § 82d EStVD ist größer als die max. erlaubte Zeilenangabe

    ELSTER meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem Wert 3 im Feld Anzahl der Jahre bei Erhaltungsaufwand nach § 82d EStDV."


    Zulässig ist doch die Wahl zwischen 1-5 Jahre, wo ist denn dort der Fehler?


    Danke und Grüße

    KnudHH

    • Offizieller Beitrag

    also auf dem Formular beginnt die Zeile mit der Nr. 8, Text.."Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen..." und vor dem Eingabefeld steht die Nr. 113

    Also Zeile 8, Eingabefeld 113.

    In dieses Feld gehören die Sonderbetriebseinnahmen bzw. die Sonderbetriebsausgaben.

    Zu den Sonderbetriebsausgaben gehören z.B. auch die Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge), die dort mit einem Minuszeichen davor einzutragen sind.

  • geht auch problemlos mit dem Minus davor

    Habe vor wenigen Tagen ebenfalls mit einem negativen Saldo abgegeben

  • Ist noch eine Leerzeile mit der Angabe 3 Jahre vorhanden? Die Angabe darf nur zusammen mit den Angaben für die Kosten (also in ausgefüllten Zeilen) stehen.

  • Dann weiß ich leider nicht weiter. Wir machen eine getrennte EÜR (da mehrere Gebäude/Wohnungen) und tragen in der Feststellungserklärung nur das Ergebnis je Wohneinheit ein. Da haben wir dieses Problem nicht.