Versicherungsprodukt "PrivatRente" steuerlich absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine weitere Frage zu meiner Steuererklärung: Meine Eltern schlossen für mich im Jahr 2010 bei der "Öffentlichen Versicherung Oldenburg" das Produkt "PrivatRente" (Modell: Klassik) ab. Ende 2018 wurden die Zahlungen und die Versicherung dann auf mich umgeschrieben. Produkt besteht daraus, dass ich (derzeit) monatlich 100€ einzahle und dann zu einem vertraglich vereinbarten Datum wahlweise eine Einmalzahlung, oder einen monatlichen Betrag bis zum Lebensende erhalte.


    Was ich nun gerne wüsste ist, ob ich diese Zahlungen (im Jahr 2019: 12 mal á 100,00€) von der Steuer absetzen kann. Unseren Versicherungsvertreter hatte ich bereits kontaktiert, er riet mir dazu, dies durch mein Steuerbüro prüfen zu lassen. Nun, das habe ich leider nicht. Daher wende ich mich vertrauensvoll an euch :saint:


    Ich dachte, ich könnte das ganze hier mit eintragen, beim Punkt RV mit Kapitalwahlrecht:




    Ist diese Annahme korrekt, oder "Humbug"?


    Ich würde mich sehr über eure Meinung und Einschätzung freuen.


    Vielen Dank vorab,


    LG


    think:buhl

  • Ob es sich hier um eine "Riester-" oder "Rürup"-Rente oder keines von beiden handelt, kann man anhand der Angaben so nicht ohne weiteres erkennen. Das muss anhand der Vertragsunterlagen beurteilt werden - aber bei Kapitalwahlrecht bin ich immer skeptisch. Du solltest hier einen Lohnsteuerverein zu Hilfe nehmen. Je nach Art sind nämlich sehr unterschiedliche Eintragungen zu machen.

  • Danke für deine Antwort!


    Riester kann ich ausschließen, da ich parallel zu dieser Versicherung noch eine Riester Versicherung, ebenfalls bei der Öffentlichen Oldenburg, habe. Der Makler kennt unsere Familie persönlich und würde mir nicht zweimal das selbe Produkt unter verschiedenen Namen anbieten. Zumal ich für die Riester Versicherung auch eine gesonderte Bescheinigung erhielt, inkl. Versicherungsnummer usw., mit der ich diese in Steuer:Start 2020 fehlerfrei eintragen kann.


    Bliebe somit nur die Option der Rürup, oder halt nichts von beidem. Zu Rürup werde ich mich mal einlesen, der Abend ist ja noch länger ;)


    Danke

  • Auch wenn Namen mitunter irreführend sind, hier handelt es sich um eine Privatrente. Bei einer Basisrente ist das Kapitalwahlrecht definitiv ausgeschlossen.

    Da die fragliche Rentenversicherung nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, gilt das sogenannte neue Steuerrecht. Damit sind die Beiträge steuerlich nicht mehr absetzbar.