Einzelveranlagung vs. Zusammenveranlagung und mögliche Vorauszahlung

  • Hallo zusammen,


    ich bin verheiratet. Beide angestellt. Meine Frau hat Steuerklasse 5 ich die 3. Ich mache die letzten Jahre sowie dieses Jahre wieder dein Einkommenssteuererklärung mit Wiso Steuer Sparbuch.


    Bei der Wahl der Veranlagung wird mir dieses Jahr angezeigt, das bei Zusammenveranlagung es eine Erstattung von 1850€ gibt, bei Einzelveranlagung ohne hälftige Verteilung meine Frau eine Erstattung von 5900€ bekommt und ich eine Nachzahlung von 3800€ bekomme, also in Summe eine Erstattung von 2100€, also ca. 250€ mehr als bei Zusammenveranlagung.


    Jetzt hab ich bedenken, dass das Finanzamt mir eine Vorrauszahlung aufprummt. Wegen der 250€ möchte ich jetzt nicht jedes Quartal 1000€ vorrauszahlen. Kann man das irgend wie plausibel dem Finanzamt begründen hier von einer Vorrauszahlung abzusehen, da es ja in Summe eine Erstattung gibt.


    Danke schon mal für eure Tipps.

    Frank

  • Einzelveranlagung mit hälftiger Verteilung meine Frau eine Erstattung

    Versuche mal, im Programm die Version: "Einzelveranlagung ohne hälftige Verteilung" einzugeben.

    Das könnte evtl. für Euch günstiger sein.

    Hallo Hermann, ich habe oben falsch geschrieben, ich meinte "ohne" habs geändert.

  • Ich glaube du hast meine Frage nicht ganz verstanden. Das das Programm die günstigste Variante anzeigt ist mir klar. Wenn wir aber Einzelveranlagung wähle muss ich Nachzahlen und das Finanzamt verlangt dann doch sicher eine Vorauszahlung. Meine Frage war ob man das irgend wie umgehen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube du hast meine Frage nicht ganz verstanden.

    Sicher habe ich die Frage richtig verstanden.

    Schau doch mal in der Berechnung nach. Bei einer Zusammenveranlagung hättet ihr Beiden insgesamt noch mehr nachzahlen müssen. stimmts?

    Dass wegen Eures Einkommens möglicherweise Steuervorauszahlungen später fällig werden, daran lässt sich eben nichts ändern. So sind eben die Steuergesetze.

  • Ich glaube du hast meine Frage nicht ganz verstanden.

    Sicher habe ich die Frage richtig verstanden.

    Schau doch mal in der Berechnung nach. Bei einer Zusammenveranlagung hättet ihr Beiden insgesamt noch mehr nachzahlen müssen. stimmts?

    Dass wegen Eures Einkommens möglicherweise Steuervorauszahlungen später fällig werden, daran lässt sich eben nichts ändern. So sind eben die Steuergesetze.

    Diese Antwort zeigt mir aber, dass du es doch nicht verstanden hast. Lies doch noch mal meinen ersten Beitrag. Bei Zusammenveranlagung bekommen wir eine Erstattung von 1850€. Steht auch so im ersten Beitrag.

  • Wenn in beiden Fällen (Zusammen- und Getrenntveranlagung) im Saldo eine Erstattung herauskommt, werden keine Vorauszahlungen festgelegt, denn dieser Bescheid geht an Euch gemeinsam.

  • Wenn in beiden Fällen (Zusammen- und Getrenntveranlagung) im Saldo eine Erstattung herauskommt, werden keine Vorauszahlungen festgelegt, denn dieser Bescheid geht an Euch gemeinsam.

    bei Einzelveranlagung werden doch 2 Bescheide verschickt einer an meine Frau und einer an mich. Ich kenne das von einem Bekannten mit ähnlicher Konstellation und hatte auf dem Bescheid wo eine Nachzahlung rauskam auch eine Vorauszahlung drauf.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn in beiden Fällen (Zusammen- und Getrenntveranlagung) im Saldo eine Erstattung herauskommt, werden keine Vorauszahlungen festgelegt, denn dieser Bescheid geht an Euch gemeinsam.

    Das ist natürlich nicht richtig.

    Es gibt bei der Einzelveranlagung von Ehegatten zwei getrennte Bescheide, jeder für einen Ehegatten.

    Die dürfen noch nicht einmal in einem Umschlag verschickt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube du hast meine Frage nicht ganz verstanden. Das das Programm die günstigste Variante anzeigt ist mir klar. Wenn wir aber Einzelveranlagung wähle muss ich Nachzahlen und das Finanzamt verlangt dann doch sicher eine Vorauszahlung. Meine Frage war ob man das irgend wie umgehen kann.

    Selbst wenn das FA Vorauszahlungen festsetzen sollte, kann man hinterher immer noch eine Herbasetzung bis auf 0.- € mit entsprechender Begründung beantragen.


    Das geht formlos sogar per email oder mit elster.de