Guten Abend,
Ich habe leider schon wieder eine Frage zu meiner SE für das Jahr 2019.
Leider war ich im vergangenen Jahr Beschuldigter im Strafverfahren an einem AG. Dort wurde ich nach einem Verhandlungstag schuldig gesprochen, jedoch nur verwarnt. Kosten entstanden mir dennoch, da die vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Anwalt ablehnte.
Folgende Kosten entstanden mir:
- 792,56€ Rechnung des Rechtsanwalts
- 150,55€ Strafprozesskosten
In 2019 war ich noch Student (Abschluss Februar 2020). Eine Verurteilung wäre für mich insofern Existenzbedrohend gewesen, als das ich mit einem Eintrag in das Polizeiliche Führungszeugnis keine Anstellung in meinem Beruf hätte finden können.
Darf ich das ganze unter "Krankheiten und andere Besonderheiten" unter dem Punkt "Rechtsstreit" bei Wiso steuer:Start 2020 eintragen, oder bekomme ich da dann ein zweites Mal wegen der Sache von den Behörden auf die Finger?
LG
think:buhl