Gerichtsverfahren als "Außergewöhnliche Belastung" geltend machen?

  • Guten Abend,


    Ich habe leider schon wieder eine Frage zu meiner SE für das Jahr 2019.


    Leider war ich im vergangenen Jahr Beschuldigter im Strafverfahren an einem AG. Dort wurde ich nach einem Verhandlungstag schuldig gesprochen, jedoch nur verwarnt. Kosten entstanden mir dennoch, da die vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Anwalt ablehnte.


    Folgende Kosten entstanden mir:

    • 792,56€ Rechnung des Rechtsanwalts
    • 150,55€ Strafprozesskosten

    In 2019 war ich noch Student (Abschluss Februar 2020). Eine Verurteilung wäre für mich insofern Existenzbedrohend gewesen, als das ich mit einem Eintrag in das Polizeiliche Führungszeugnis keine Anstellung in meinem Beruf hätte finden können.


    Darf ich das ganze unter "Krankheiten und andere Besonderheiten" unter dem Punkt "Rechtsstreit" bei Wiso steuer:Start 2020 eintragen, oder bekomme ich da dann ein zweites Mal wegen der Sache von den Behörden auf die Finger?


    LG


    think:buhl

  • Wieso denn? Ist doch eigentlich keine andere Frage, wie die anderen hier auch, oder? Es geht ja lediglich um das Steuerrechtliche, ob ich die Kosten geltend machen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso denn? Ist doch eigentlich keine andere Frage, wie die anderen hier auch, oder? Es geht ja lediglich um das Steuerrechtliche, ob ich die Kosten geltend machen kann.

    Nö, Du möchtest von uns einen Rat haben, was Du hier machen solltest. Die entsprechende Punkte hast Du scheinbar in der Programmhilfe schon gefunden, mehr können wir Dir dazu auch nicht sagen.

    Das ist nicht mehr die Frage, wo etwas im Programm einzugeben ist, sondern geht weit darüber hinaus im Sinne einer Beratung.

  • Lies bitte einmal die Voraussetzungen für den Ansatz von Gerichtskosten etc. genauer durch. Auch könnte die Kommentierung zu § 13 Nr. 4 EStG hier hilfreich sein. Bei dem wohl von dir "im Hinterkopf" befindlichen Aussagen zur Erhaltung oder Sicherung des Lebensunterhalts geht es immer um Unterhaltsklagen, nicht um Strafverfahren.

    Nur scheinbar Gleiches ist nicht gleich.