Müllgebühren bei steigender Mieteranzahl falsch berechnet

  • Hallo zusammen,


    ich erstelle gerade für meine Immobilie mit 2 Einheiten die Nebenkostenabrechnungen und bin auf eine Merkwürdigkeit bei der Abrechnung der Müllgebühren gestoßen.

    Hintergrund:

    Einheit 1: 2 Mieter von 01.01.19 - 31.12.19

    Einheit 2: 1 Mieter von 01.01.19 - 12.11.19, danach 2 Mieter

    Müllgebühren von rund 237 Euro werden durch Personen x Tage umgelegt.


    Merkwürdigerweise wird der Gesamtbetrag aber wie folgt berechnet in der Nebenkostenabrechnung:

    vom 01.01.19 - 01.11.19 100 Euro, davon entfallen 67 Euro auf Einheit 1 und 33 Euro auf Einheit 2

    vom 01.11.19 - 31.12.19 137 Euro, davon entfallen 72 Euro auf Einheit 1 und 65 Euro auf Einheit 2


    Einheit 1 müsste demnach 139 Euro und Einheit 2 98 Euro zahlen.

    Nach meiner eigenen Berechnung sehen die Zahlen aber anders aus. Ich habe für die 315 Tage 3 Personen ca. 68 Euro pro Person berechnet und für die 50 Tage 4 Personen ca. 8 Euro pro Person berechnet. Damit ergeben sich 152 Euro für Einheit 1 und 84 Euro für Einheit 2.


    Meine Frage ist: wie kommt das Programm darauf, dass die Müllgebühren für 10 Monate weniger sind als für 2 Monate und wie kann ich das anpassen? Die entsprechenden Buchungen zu den Müllgebühren sind vor dem 01.11.19 eingegangen, lediglich die Teilbuchung für die Nachzahlung, die dieses Jahr kam, hab ich noch hinzugefügt. Aber alle Zahlungen beziehen sich auf den Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.


    Vielen Dank!

  • Meine Frage ist: wie kommt das Programm darauf, dass die Müllgebühren für 10 Monate weniger sind als für 2 Monate und wie kann ich das anpassen?

    Es ist zuerst zu klären, wie der Müllbescheid aussieht, wir dort abgerechnet wird. Werden die Müllgebühren amtlicherseits mit Personen abgerechnet, so glaube ich nicht, dass die eine besondere Regelung bis zum 11. udn ab dem 12. vornehmen. Vermutlich wird der ganze Monat berechnet, heißt, dass der November mit 2 und ab Dezember mit 3 berechnet wird.

    Da bitte mal in den Bescheid sehen, denn ich denke, dass du da veremutlich die Änderung ab dem 1.12. machen musst.


    Melde dich, wie es bei dir aussieht, denn das muss zuerst geprüft und feststehen.

  • unabhängig von der Personenzahl

    Dann darf in der Regel auch nicht nach Personen abgerechnet werden. Was steht im Mietvertrag? Wenn dort auch nichts vermerkt ist, dass nach Personen muss eigentlich nach Wohnfläche abgerechnet werden.


    Bitte daher im Mietvetrag nachschauen.

  • Die Lösung des Problems findet sich in den Absätzen eins und zwei des § 556 a BGB, welche lauten:


    „(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
    (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.“
  • Schau dir mal genau die Abrechungs- und Gültigkeitszeiträume an.


    Anpassen des Umlagekontos kannst du unter Stammdaten / Gebäude / Umlagekonten und Festlegung der Verteilung

  • Meine Frage ist: wie kommt das Programm darauf, dass die Müllgebühren für 10 Monate weniger sind als für 2 Monate und wie kann ich das anpassen?

    Es ist zuerst zu klären, wie der Müllbescheid aussieht, wir dort abgerechnet wird. Werden die Müllgebühren amtlicherseits mit Personen abgerechnet, so glaube ich nicht, dass die eine besondere Regelung bis zum 11. udn ab dem 12. vornehmen. Vermutlich wird der ganze Monat berechnet, heißt, dass der November mit 2 und ab Dezember mit 3 berechnet wird.

    Da bitte mal in den Bescheid sehen, denn ich denke, dass du da veremutlich die Änderung ab dem 1.12. machen musst.


    Melde dich, wie es bei dir aussieht, denn das muss zuerst geprüft und feststehen.

    Sorry, aber das ist Quatsch. Die Abrechnung des Versorgers definiert nicht, wie das in der Hausabrechnung umzulegen ist. Fuer Muell ist es durchaus ueblich nach "Personen x Tage" umzulegen, das mache ich auch so (obwohl der Versorger natuerlich nur nach Leerungen geht), und das laesst sich im Hausverwalter auch korrekt abbilden. Mir sind da jedenfalls bisher keine Unstimmigkeiten aufgefallen.


    Ich gebe FB900 Recht, dass vermutlich irgendwo die Gueltigkeits-Zeitraeume fuer eine der Rechnungen oder Personenzahlen falsch erfasst sind.

  • Hallo,


    ich habe das Haus von meinen Eltern übernommen, die es bereits seit über 10 Jahren vermietet hatten und es immer über Personen x Tage abgerechnet haben. Meiner Meinung nach ergibt eine Abrechnung nach Wohnfläche nur bei konstanten Gebühren Sinn. Beim Verbrauch macht es schon einen Unterschied, ob 2 Personen auf 100m2 leben oder 4 Personen.


    Nun gut, ich werde mir nachher nochmal die Gültigkeitszeiträume anschauen. Vielen Dank schon mal für die Antworten :)

  • Sorry, aber das ist Quatsch. Die Abrechnung des Versorgers definiert nicht, wie das in der Hausabrechnung umzulegen ist. Fuer Muell ist es durchaus ueblich nach "Personen x Tage" umzulegen, das mache ich auch so (obwohl der Versorger natuerlich nur nach Leerungen geht), und das laesst sich im Hausverwalter auch korrekt abbilden. Mir sind da jedenfalls bisher keine Unstimmigkeiten aufgefallen.

    Das ist schon verwunderlich, was du da schreibst. In der Regel werden die Verteilerschlüssel, wenn für eine Betriebsart die Vorgaben bekannt sind, diese im Mietvertrag entsprechend aufgeführt, sollte nicht ein falscher Umlageschlüssel Anwendung finden.


    Sollten die Müllgebühren von der Abfallwirtschaft nach Personen abgerechnet werden, dann ist es klar, dass danach die Kosten umgelegt werden. Obwohl das auch nicht immer zutrifft, denn bei mir z. B. werden die Kosten nach einer Staffelung festgesetzt, ich bezahle für 2 Personen € 150,- und meine alleinstehende Mieterin € 130,20. Das bedeutet, die Müllkosten werden laut Abrechnung berechnet, da wäre nach PxT diese falsch.

    In Frankfurt z. B. geht es nach Gewicht, also gerade auch nicht einfach. Und dann willst du alles nach PxT abrechnen, da würde ich als Mieter aber ganz schön nachfragen.


    Deshalb kann ich dir nicht zustimmen, dass das üblich ist, generell alles nach PxT abzurechnen. Hier muss der Einzelfall bewertet werden.

  • Also ich hab die Gültigkeitszeiträume überprüft und es sieht folgendermaßen aus:

    Buchung 1: 116 Euro, Gültigkeit 1.1.19-31.12.19

    Buchung 2: 116 Euro, Gültigkeit 1.1.19-31.12.19

    Buchung 3 (Nachzahlung, kam im Feb. mit dem normalen Abschlag): gesplittet auf die 5 Euro Nachzahlung, Gültigkeit 1.1.19-31.12.19 und neuem Abschlag 119 Euro Gültigkeit 1.1.20-31.12.20


    Einheit 1: 2 Personen seit 1.11.18 (Übernahme Haus)

    Einheit 2: 1 Person seit 1.11.18, 2 Personen seit 12.11.19 (s. Screenshot)


    Interessanterweise hab ich das Problem bei der Wasserverbrauchsabrechnung nicht. Es gibt nur einen Wasserzähler für beide Einheiten und auch hier rechne ich den Verbrauch nach Personen x Tage ab und da funktioniert es einwandfrei.


    Die spannende Frage ist: Warum splittet das Programm die Buchungen für Müll, aber nicht für Wasser?


    Das ist das Bsp. für Einheit 1:

  • Da muss noch ein Eingabefehler sein. Wenn die PxT der Müllkonten von den PxT der Wasserkonten abweichen (Vergleiche 1.11. / 12.11. ) dann deutet das auf einen Fehler in den Stammdaten hin. Ansonsten müsste eigentlich bei beiden in der Abrechnung die Änderung der Personen ab 12.11. ersichtlich sein.

    Schau da nochmal nach...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Ja, ihr hattet Recht! Es war der Gültigkeitszeitraum der einen Buchung...

    Statt 01.01.19 stand dort 01.11.19 und ich hab es anscheinend aufgrund der vielen "1" nicht richtig erkannt!

    Tut mir leid...ganz schön peinlich :pinch:

    Es hat auf jeden Fall jetzt geklappt mit der Abrechnung!

    Vielen Dank euch allen :)