Korrekte Eintragung Ausländischer Einkünfte bei DBA - Umzug DE -> NL - Progressionsvorbehalt

  • Hallo,


    wir sind dieses Jahr Mitte des Jahres zwecks neuen Jobs von DE nach NL umgezogen, inkl. 2 Monate doppelte Haushaltsführung.

    Inzwischen kann ich auch mit dem Begriff Progressionsvorbehalt etwas anfangen und versuche aktuell diesen bzw. die Auslandseinkünfte korrekt in WISO Steuer Sparbuch 2020 (27.04) einzutragen.

    Dabei stoße ich aber auf Probleme:


    Ich sehe 2 Stellen, an denen ich die Auslandseinkünfte (nichtselbstständige Arbeit) eintragen kann. Laut der Wiso Hilfe, darf ich die Auslandseinkünfte aber nur einmal eintragen.

    Im Kapitel "Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug" der WISO Hilfe heißt es "Wichtig - Auslandseinkünfte, die Sie außerhalb der unbeschränkten Steuerpflicht erzielt haben, erfassen Sie bitte nur hier im Bereich "Wohnsitz im Ausland"! Eine zusätzliche Erfassung im Bereich "Ausländische Einkünfte" oder "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" (Anlage N-AUS) würde zu einem doppelten Ansatz führen."


    Die 2 Stellen, die ich aktuell sehe sind Folgende

    1. Persönliches - Persönliche Daten - Wohnsitz im Ausland - Ausländische Einkünfte - Frage "Wurden während der Zeit im Ausland ausländische Einkünfte erzielt" - Maske "Summe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegen"
      Die Frage beantworte ich mit "JA", da ich ja in NL als Arbeitnehmer Lohn erhalten habe.
    2. Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre - Besonderheiten bei Arbeitnehmern - Frage "Hat XYZ steuerfreien Arbeitslohn nach DBA, ATE bzw ZÜ bezogen?" - Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
      Da es zwischen DE und NL ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, wähle ich hier "JA"

    Wenn ich nun aber der Hilfe glaube, so darf/soll ich die ausländischen Einkünfte für den Progressionsvorbehalt nur einmal eingeben.

    Wenn ich aber bei 1. "0€" in die Maske eingebe, bekomme ich eine Fehlermeldung.

    Wenn ich aber bei 2. die Frage wahrheitsgemäß mit "JA" beantworte und dann 0€ eintrage bekomme ich auch eine Fehlermeldung.

    Ergo - Für mich scheint sich das Programm hier leider zu widersprechen. Ich habe im Planspiel-Modus auch einmal hin und hergeschalten - leider unterscheiden sich auch die Berechnungen deutlich...


    Welche Stelle soll ich also nun auswählen für die Angabe? Oder doch an beiden Stellen dasselbe eintragen (dann rutsche ich von 2000€ Erstattung zu einer Nachzahlung von 300€)?


    Und - welchen Wert soll ich denn eintragen? Unter 2. war es mir möglich alle Werbungskosten (Umzug, Doppelte Haushaltsführung, Bewerbungskosten) wie gehofft anzugeben - bei 1. ist nur Platz für eine einzige Zahl... Falls ich es bei 1. eintragen soll, wäre also meine Frage, welchen Wert ich dort eintragen soll? Vll den Wert, den ich bei 2. unter "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA" sehe, wenn ich wie oben genannt alle Werbungskosten eingebe?


    Ich bin verwirrt - und leider sorgt die Hilfe für weitere Verwirrung.

    Ich hoffe auf eine Hilfestellung - oder auf die Belohnung für einen gefunden Bug :D

    • Offizieller Beitrag

    Die Eingabe zu Punkt 2 ist nicht richtig.


    Es gibt zwar ein DBA D-NL, aber hier liegt kein DBA-Fall vor, sondern ein Zuzugsfall.


    Und deswegen ist nur Punkt 1 zutreffend.


    Und da sind die niederländischen Einkünfte einzutragen (Einkünfte = Bruttoarbeitslohn minus Werbungskosten nach deutschem Recht ermittelt)

  • Wunderbar, das erklärt meine Verwirrung / Missverständnis - Vielen Dank Petz für die Erklärung!


    Eine kleine Frage noch: das Programm zeigt sich sehr schmallippig, wenn ich es nur bei Punkt 1 eintrage - keine Extra-Aufstellung oder ähnliches. Sollte ich der wahrscheinlich unweigerlichen Nachfrage des FA nach mehr Details zum Progressionsvorbehalt vorgreifen?

    Falls ja, wie kann ich ergänzende Aufstellungen in WISO hinterlegen, so dass diese auch per Elster übermittelt werden? Welcher Detailgrad empfiehlt sich hier? Derselbe wie für eine deutsche Steuererklärung würde ich mal vermuten? (Also wie ich sie für Punkt 2 programmgestützt hinterlegt habe :D)

    • Offizieller Beitrag

    Eine detaillierte Aufstellung ist auch bei Elster nicht vorgesehen, daher auch nicht bei WISO.


    Also am besten selber berechnen, eintragen und Steuererklärung übermitteln.


    Die Auflistung mit Belegen per Briefpost oder auch per email ans Finanzamt schicken.


    Das geht leider nicht anders.