Anlage KAP - Steuerbescheinigung mit nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe heute die Jahressteuerbescheinigung sowie die Erträgnisaufstellung für 2019 von meiner Bank erhalten.

    Bei dieser habe ich auch mein Wertpapier-Depot.
    Ich habe 2019 einen Fond komplett verkauft, Teile davon habe ich schon vor 2017 erworben.

    Somit wurde um 31.12.2017 ein fiktives, bereinigtes Kursergebnis ausgewiesen, das betrug in dem Fall 371,87.


    Nun möchte ich die Erträge von 2019 in meiner Steuererklärung angeben. Auf der Jahressteuerbescheinigung steht ganz unten folgender Satz:


    nur nachrichtlich: 

    Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018, die keine bestandsgeschützten Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 InvStG 2018 sind, wurden veräußert und ein Gewinn/Verlust nach § 56 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2018 erzielt (ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2018):  

    Bezeichnung ISIN Anzahl der Anteile Gewinn/Verlust nach § 56 Abs.3 S.1 InvStG 2018

    XTR.MSCI WORLD SWAP 1C LU0274208692 194,77753 371,87


    In der Wiso Software gibt es nun im Entsprechenden Unterpunkt, wo ich die Werte aus der Steuerbescheinigung eintrage, den Punkt "Investmentvermögen".

    Dort der Punkt:

    "Wurden Alt-Anteile verkauft, die keine bestandsgeschützten Anteile sind?" --> Diesen Punkt müsste ich ja dann theoretisch mit "Ja" bestätigen.

    Darunter gibt es dann die beiden Punkte:

    "Sind Investmentfonds ohne Ansatz der Ersatzbemessungsgrundlage aufgelistet?"

    und

    "Sind Investmentfonds mit Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage aufgelistet?"


    Hier bin ich nun überfragt. In der Bescheinigung steht ja nur "ohne Fälle der Ersatzbemessungsgrundlage".

    Was muss ich hier auswählen? Und ist das überhaupt in irgendeiner Form von Relevanz, da das ganze unter dem Punkt "nur nachrichtlich" läuft?

    Vielen Dank fürs Helfen!

  • Was genau meinst du? Als ich letztes Jahr den Fond verkauft habe, habe ich eine Wertpapierabrechnung über den Verkauf bekommen. Dort wurde das Veräußerungsergebnis abzüglich Teilfreistellung mit dem fiktiven Verkaufsergebnis zum 31.12.2017 verrechnet und der gesamte Betrag wurde versteuert.

  • Auch Verkäufe gehören in die Bankbescheinigung - nur in andere Zeilen als Dividenden, Zinsen etc. Wenn die Bank hier nicht gesondert ausgewiesen hat, ist die Bescheinigung nicht korrekt. Bei mir gibt es immer eine Aufstellung, wie sich die einzelnen in der Bescheinung aufgeführten Beträge aus den einzelnen Transaktionen im Jahr ergeben, ist immer eine mehrseitige Aufstellung.