Mahnbescheid buchen

  • Hallo Freunde,


    ich habe den folgenden Sachverhalt;


    ich habe meinen Anwalt wegen einer Forderung von einem Debitor beauftragt. Er hat den Mahnverfahren beantragt und hat den Mahnbescheid mir zur Zahlung weitergeleitet. Ich habe ihn auch bezahlt. Der Mahnbescheid wurde allerdings nicht an mich sondern an den Anwalt firmiert. Mein Name steht nur oben bei der Mahnsache. Wie soll ich jetzt das buchen? Das ist eigentlich zukünftig auch eine zusätzliche Forderung gegen den Debitor. Kann ich trotzdem den Mahnbescheid in die Buchhaltung nehmen und buchen? :wacko:


    Vielen Dank.


    Muhlis.

  • Moin Muhlis.,


    Du müsstest doch vom RA eine an Dich adressierte Rechnung für die Erstellung des MB erhalten haben ? Diese und die MB-Gebühren würde ich auf "Rechts- und Beratungskosten" buchen - eine Forderung (aus Lieferungen und Leistungen) ist m. E. "nur" Deine offene Debi-Rechnung :)


    Viele Grüße

    Maulwurf