Auslandsstudium Tochter - absetzbar?

  • allo Zusammen,


    ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe, weil ich mich auf dem Gebiet nicht so auskenne:

    Meine Tochter, für die noch Kindergeldanspruch besteht, macht seit September 2019 ein einjähriges Studium an einer
    Universität in Großbritannien.


    Für dieses Studium mussten wir die Studiengebühren - umgerechnet ca. 10.000 Euro ! - in einer Summe bezahlen.


    Hinzu kommt noch die im Voraus gezahlte Miete für ihre Studentenwohnung.

    Anzumerken ist, dass unsere Tochter kein eigenes Einkommen hat und das Studium sowie die Wohnung von uns gezahlt wurde-

    Nun meine bzw. unsere Frage:

    Kann man die genannten Studiengebühren sowie die Miete für die Studentenwohnung, die von uns finanziert wurden, bei unserer Steuer absetzen und wenn ja wo muss das eingetragen werden?

    Und falls man nichts absetzen kann: wieso nicht ?


    Ich muss noch Folgendes anmerken:


    Unsere Tochter hat vor ihrem Studium eine Fremdsprachenkorrespondenten-Schule besucht. Hier konnte man das monatlich gezahlte Schulgeld

    problemlos von der Steuer absetzen.


    Ich bzw. wir sind Euch für Eure Antworten sehr dankbar.


    Gruß


    Andreas:


    PS: Ich habe bezüglich dieses Themas schon schriftlich beim zuständigen Finanzamt nachgefragt. Die hilfreiche Antwort lautete, dass ich mich doch an einen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein wenden solle!!

    Komischerweise hatte ich damals bezüglich der Absetzbarkeit für die Kosten der Fremdsprachenkorrespondenten-Schule eine hilfreiche Antwort erhalten, mit der ich auch etwas anfangen konnte.......

    • Offizieller Beitrag

    PS: Ich habe bezüglich dieses Themas schon schriftlich beim zuständigen Finanzamt nachgefragt. Die hilfreiche Antwort lautete, dass ich mich doch an einen Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein wenden solle!!

    Weil das FA eigentlich auch gar keine andere Auskunft geben darf, denn das obliegt in der Tat ausschließlich den steuerberatenden Berufen. Und wir dürfen es aufgrund des Steuerberatungsgesetzes auch nicht.


    Kann man die genannten Studiengebühren sowie die Miete für die Studentenwohnung, die von uns finanziert wurden, bei unserer Steuer absetzen und wenn ja wo muss das eingetragen werden?

    Und falls man nichts absetzen kann: wieso nicht ?

    Nein, ihr auf keinen Fall, da insoweit im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld/Kinderfreibetrag) abgegolten.


    Gericht: BFH 10. Senat Entscheidungsdatum: 10.10.2017 Aktenzeichen: X R 32/15


    Für Euch bleibt allenfalls der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes i.S.d. § 33a Absatz 2 Satz 1 EStG.


    Evtl. kann die Tochter eigene ESt-Erklärungen mit Ziel der gesonderten Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags i.S.d. § 10d EStG abgeben, wobei es auch da wegen des Auslandsstudiums Probleme geben könnte.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.