Hallo,
folgendes Beispiel:
Nehmen wir an ich habe zum 31.12.2018 einen verbleibenden Freibetrag für bestandsgeschütze Alt-Anteile in Höhe von 90.000,00 EUR (anfangs 100.000 EUR)
Nun habe ich in 2019 einen Verlust-Verkauf getätigt aus bestandsgeschütze Alt-Anteilen in Höhe von 1.000,00 EUR (nach Teilfreistellung) getätigt:
Frage:
Erhöht sich mein Freibetrag für bestandsgeschütze Alt-Anteile wieder auf 91.000,00 EUR?
oder
sind die 1000 EUR Verlust bereits im Wert "Höhe der Kapitalerträge" (Zeile 7 Anlage KAP) in der Steuerbescheinigung der Bank berücksichtigt?
(Die 1000 EUR sind als "Höhe der Verluste nach Teilfreistellung in der Steuerbescheinigung ausgewiesen, tauchen in der Anlage KAP aber nicht direkt auf oder?
Vielen Dank
P. Meyer