Kinderzulage Riester

  • Hallo zusammen ,


    ich mache momentan meine Steuererklärung mit dem Programm Wiso.


    Ich bin beim Punkt Riesterrente - Kinderzulage angekommen.

    Ich weiss auch das es bereits mehrere Beitäge dazu gibt, aber ich kapiere es auf keinem Auge...

    Momentan habe ich einen Erstattungsbetrag von 635,00 Euro. Jetzt bin ich wie gesagt bei der Anlage AV -sobald ich angebe das 1Kind Kindergeld empfangen haben , reduziert sich der betrag von 635 auf 352,00 EUR... Ich kann das nicht verstehen...Ich dachte dadurch erhöht sich der Erstattungsbetrag... aber warum reduziert er sich ???


    Auf dem jährlichen Auszug den ich von der Rieser bekommen habe, steht halt die Info über 300 Eur für das Kind...


    Zahlt das Finanzamt die 300 EUR an mich - per Rückerstattung der Steuererklärung.


    Oder zahlt das Finanzamt die 300 EUR auf den Vertrag der Rieser drauf ?


    Muss ich die Kinderzulage angeben ? also das ich Kinder habe die Kindergeld empfangen haben ? oder langt es aus , wenn ich meine eingezahlten Beträge angebe - die das FA ja sowieso hat... Ich hab auch schon im Netz von der Günstigerprüfung gelesen - aber das kapier ich absolut nicht... Ich wäre echt dankbar wenn mir das mal jemand genauer erklären könnte...


    Hätte lieber mehr Erstattung wie mehr Rente ;)


    In den letzten Jahren hat mein Vater die Steuer in Papierform erledigt, er hat da nie was angegeben...


    Wäre super wenn jmd helfen würden... und wenn es geht gut erklärt da ich es echt nicht kapiere im Moment.


    Ich habe bereits 2 mal bei BHW angerufen - beide Berater haben gesagt ich solle / brauche die Kinderzulage nicht angeben - nur der von mir einbezahlte Betrag...


    Muss ich es wirklich nicht angebe ?


    Würde ich weniger Erstattung jetzt bekommen wenn ich es angebe ?


    Wann hätte ich evtl einen Vorteil wenn ich es angebe ?


    ich bin überhaupt nicht drin in dem Fall

  • reduziert sich der betrag von 635 auf 352,00 EUR.

    Dies ist Resultat der von Dir bereits angesprochenen Günstigerprüfung. Hier wird geprüft, ob der Steuervorteil oder die Zulage "günstiger" ist. In Deinem Fall ist die Zulage höher als der Steuervorteil, bzw. der Steuervorteil wird um die Zulage reduziert, da Du ja nur eines von beidem erhalten kannst bzw. nur den der Zulagen übersteigenden Teil als Steuervorteil erhältst.



    Muss ich die Kinderzulage angeben ?

    Du hast bei Deinem Anbieter sehr wahrscheinlich einen Dauerzulagenantrag. Die Zulagendaten werden elektronisch weiter gemeldet. Daher ist es auch nicht mehr notwendig die §92 Bescheinigung an das FA weiter zu leiten. Wenn Du anstatt der Kinderzulage den Steuervorteil erhalten möchtest, müsstest Du die Kinderzulage bei Deinem Anbieter löschen lassen.


    brauche die Kinderzulage nicht angeben

    Hier wird angegeben, ob beim Anbieter Kinderzulage beantrag wurde. Wenn Du diese Angabe weg lässt würdest Du zunächst einen höheren Steuervorteil erhalten und die Zulagenbuchung würde nach Rückmeldung ZFA auch erfolgen.


    In jedem Fall mindert ja die Kinderzulage Deinen Eigenbeitrag, somit kann man auch davon ausgehen, dass sich durch Dein Vorgehen die Grundzulage verringern wird.


    Ich kann mir hier nicht vorstellen, dass das Vorgehen lohnenswert ist.

    6 Mal editiert, zuletzt von Fox73 ()

  • Hallo Eberhard,


    hier ist einiges zu ordnen. Ich gehe davon aus, dass Du die Steuererklärung für 2019 machst. Wenn Du dir die vorliegende §92-Bescheinigung ansiehst, wurde die Kinderzulage für ein davor liegendes Jahr gezahlt, vermutlich 2018, wenn ein Dauerzulagenantrag vorlag. Die bescheinigte Zulage wurde also 2019 gezahlt, es ist aber eine Zulage für ein früheres Jahr.


    Bei der Steuererklärung für 2019 ist die Kinderzulage für 2019 maßgeblich. Diese wird erst nach Ablauf des Jahres 2019 gezahlt, üblicherweise im Mai 2020. Aktuell sollte der Zulagenantrag bereits bei der ZfA, das ist die Zentralstelle, die für die Zulagen zuständig ist, sein. Eine Kündigung für 2019 ist also möglicherweise nicht mehr möglich.


    Einen sonderlichen Sinn sehe ich in einer Kündigung allerdings nicht. Die Günstigerprüfung sollte sich nicht ändern, da du offenbar Anspruch auf die Kinderzulage hast. Bei der Günstigerprüfung wird nämlich der Anspruch auf Zulage zugrunde gelegt, nicht die tatsächliche Zahlung. Wenn Du also den Zulagenantrag löschst, bekommst du keine Zulage mehr. An der Günstigerprüfung ändert sich nichts. Du verlierst praktisch diese 300 €.


    Die Zulage wird übrigens in den Vertrag eingezahlt - Du "siehst" das Geld also nicht direkt, sondern nur als Beitrag in Deinem Riestervertrag.


    Hätte lieber mehr Erstattung wie mehr Rente ;)

    Dazu musst du deinen Eigenbeitrag senken! Das geht natürlich nur für das laufende und folgende Jahre. 2019 ist abgeschlossen, da lässt sich nichts mehr machen.


    Noch eine kleine Korrektur der Antwort von Fox73: Die Kinderzulage mindert natürlich keinen Eigenbeitrag. Sie erhöht den Beitrag und mindert den Mindesteigenbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.


    Viele Grüße

    Rautka

  • Dazu musst du deinen Eigenbeitrag senken!

    Wie geht das? Eigenbeitrag senken für einen höheren Steuervorteil?


    Hier ist wohl etwas an Beitrag, Eigenbeitrag und Mindesteigenbeitrag durcheinander geraten.


    Sie erhöht den Beitrag

    Die Kinderzulage erhöht den Beitrag? Welcher Beitrag wird denn erhöht?

    Einmal editiert, zuletzt von Fox73 ()

  • Wie geht das? Eigenbeitrag senken für einen höheren Steuervorteil?

    Wenn man inklusive Zulagen den Förderhöchstbetrag von 2100 € überschreitet schon. Durch das Verzichten auf den Zulagenantrag bei gleichzeitigem Anspruch auf Kinderzulage definitiv nicht.

    Die Kinderzulage erhöht den Beitrag? Welcher Beitrag wird denn erhöht?

    Die Kinderzulage wird in den Riestervertrag eingezahlt und erhöht damit den Beitrag in diesem Vertrag.

  • Wenn man inklusive Zulagen den Förderhöchstbetrag von 2100 € überschreitet schon

    Mmh, wenn man den Förderhöchstbetrag übersteigt, und dann den Eigenbeitrag senkt, passiert bis zum Förderhöchstbetrag erst mal gar nichts. Und wie da dann was noch passiert ist dann auch stark von dem Riesterkonto des Partners abhängig bzw. auch ob er mittelbar oder unmittelbar förderfähig ist. Würde er ansonsten den Eigenbeitrag weiter senken und unter den Förderhöchstbetrag kommen würde er doch eher einen geringeren bis keinen Steuervorteil erhalten.


    Also richtig könnte hier sein, den Mindesteigenbeitrag zu erhöhen, wenn der Förderhöchstbetrag noch nicht erreicht wurde.


    Die Kinderzulage wird in den Riestervertrag eingezahlt und erhöht damit den Beitrag in diesem Vertrag.

    Okay, hier wird kein Beitrag in dem Vertrag erhöht. Hier wird das Kapital/ Guthaben im Vertrag durch die Zulage erhöht.


    Bei so einem kompliziertem Thema wie Riester sollte man bei dem wesentlichen bleiben und keine Wortschöpfung betreiben.

  • Ich verstehe einfach nur Bahnhof...


    Wenn ich es nicht eintrage bekomme ich lt Programm mehr erstattet... Dann wäre ich doch doof wenn ich es eintragen würde oder?


    Bekomme ich wirklich weniger erstattet mit der Rückzahlung wenn ich es eigebe??


    -bin ich verpflichtet es einzugeben?

    Lt bhw muss ich es nicht eingebe.. Und die letzten jahre habe ich es auch nicht eingetragen..


    Ich habe keine Ahnung was ihr meint, wenn ich sagt je nachdem ob Steuervorteil günstiger ist oder die Zulage...


    Im Monat Zahl ich 125 und meine Frau 90 ein...


    Es tut mir echt leid.. Aber ich Blick da nicht durch.. Wie gesagt, früher hat das immer mein Vater per Hand gemacht... Jetzt mach ich es zum ersten Mal mit dem Programm...



    Wenn ich möglichst viel mit der Rückzahlung erstattet haben möchte, dann lass ich es weg oder???


    Oder was bringt es mir für einen Vorteil wenn ich es eintrage aber dadurch weniger Geld erstattet bekomme.


    Strafbar mach ich mich ja wohl nicht wenn ich es lasse..


    Vllt kann es nochmal jmd versuchen mir zu erklären

  • Lt bhw muss ich es nicht eingebe..

    Ich glaube, BHW müsste Dich erst mal richtig zu Deinem Produkt beraten!



    Bei der Günstigerprüfung wird nämlich der Anspruch auf Zulage zugrunde gelegt, nicht die tatsächliche Zahlung

    Du solltest Dir bewusst machen, dass bei der Angabe in WISO ob Steuerrückzahlung oder Nachzahlung kein Finanzbeamter diese Angabe bestätigt hat. Du kannst viel in die Erklärung schreiben und eine schöne Nachzahlung darstellen.


    Wie Rautka bereits gesagt hat, bedeutet es, wenn Du die Angabe weg lässt wird der nette Finanzbeamte diese wieder zugrunde legen!


    So ist einfach der Deal! Willst Du eine höhere Steuernachzahlung haben, dann zahl mehr in Dein Riesterkonto ein.


    Unterstellen wir, die Kinderzulage ist bei Dir und Ihr seid beide unmittelbar förderfähig:


    Eigene Einzahlungen 125x12= 1500 + 175 Grundzulage + 300 Kinderzulage = 1975 Euro. Somit kannst Du Deine Einzahlungen auf 135,42 mtl. erhöhen.


    Eigene Einzahlungen 90x12 = 1080 + 175 Grundzulage = 1255 Euro. Somit kann Deine Frau Ihre Einzahlungen auf 160,42 mtl. erhöhen.

  • Hallo zusammen ,

    es tut mir leide , aber ich verstehe leider nur Bahnhof.


    MUSS ich die Kinderzulage nun eingeben oder nicht ?

    oder ist es "freiwillig" ??


    Ich wäre doch dumm , wenn ich es eingeben würde und dadurch mit der Steuerrückzahlung eine geringere Erstattung hätte...


    Ich blick es nicht , was ihr meint mit Steuervorteil günstiger oder Zulage...

    Auch mit der Günstigerprüfung blick ich es nicht...


    Ich kapier nicht mal richtig ob ich die Kinderzulage vom Finanzamt jetzt 300 EUR auf meinen Riester bezahlt bekome , oder ob ich das Geld auf mein GIRO bekomme mit der Rückzahlung..


    Es tut mir echt leid , früher hat das immer mein Vater per Hand eingetragen - jetzt mach ich es das erste mal mit dem Programm..

    Früher haben wir die 300 nie eingetragen...


    Ich wäre echt dankbar wenn man es nochmals für einen absoluten Anfänger erklären könnte.

    Meine Frau zahlt im Monate 90 ein und ich 125.

    Wir haben 2 mal bei BHW angerufen , beides mal haben die Berater gesagt man müsse es nicht eintragen- aber ob die das so genau wissen...


    Ich denke ich wäre dumm es einzutragen da ich dann weniger bekomme mit der Rückzahlung - aber ich weiss auch das ich wahrscheinlich einen Denkfehler habe und das Geld evtl andersweitig bekomme....

  • aber die letzten jahre hab ich es doch auch nie eingetragen...


    und jemand sagte , dass es nach der Günstigerprüfung geht...


    letztes jahre habe ich ca 600 bekommen...

    wenn ich den betrag nun eingebe sinkt es auf 200 Rückzahlung. wenn ich es nicht eingebe , auch wieder ca. 600...