Laptop für Studium nicht gemischt absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte einmal kurze Bestätigung/Hilfe für die aktuelle Einkommensteuererklärung 2019.


    Folgende Situation:

    - Januar und Februar 2019 noch Arbeitnehmer gewesen

    - Erfolgreiche Ausbildung und Bachelor-Studium hinter mir

    - Seit April 2019 Vollzeit-Student (Master, d.h. Fortbildung)

    - Im April 2019 ein Laptop für über 1000 Euro fürs Studium gekauft


    Dieser Laptop wird nun zu 100% fürs Studium genutzt, da aus "Berufszeiten" hier noch eine potente Desktop-Maschine für privates daheim steht, welche nie beruflich genutzt wurde und somit dem Finanzamt unbekannt ist.


    Ich suche nun den richtigen Weg das Laptop abzusetzen. Das Studium selbst ist als "Fortbildung -> Werbungskosten" eingetragen. Das Laptop muss über drei Jahre abgeschrieben werden.


    Wie sollte ich hier am besten vorgehen? Da ich die mehrjährige Abschreibung nutzen muss, würde ich es dennoch unter "Verwaltung -> Arbeitsmittel (gemischt genutzt)" eintragen, jedoch mit einer 100 zu 0% Verteilung. Unter dem eigentlichen Eintrag fürs Studium (unter Werbungskosten) sehe ich nämlich keine Möglichkeit dies per Abschreibung zu tun.


    Ist dies die richtige Vorgehensweise oder übersehe ich hier etwas? Kurzes Feedback wäre super!

  • Ich glaube kaum, dass das Finanzamt eine 100%-ige berufliche Nutzung akzeptieren wird. Wenn du unterwegs bist, gehst du sicher ins Internet, prüfst deine Mails etc. - das ist schon ausreichend, um private Nutzung nicht ausschließen zu können. Der beschriebene Weg ist im Prinzip richtig, nur eben die Aufteilung nicht. Die Zuordnung muss zu den nicht selbständigen Tätigkeiten erfolgen, dann sollte dies bei den Werbungskosten auftauchen.

  • Für E-Mails etc. habe ich ein Smartphone. Aber okay, verstehe den Punkt, ob ich es nun gut finde oder nicht.


    Zitat

    Die Zuordnung muss zu den nicht selbständigen Tätigkeiten erfolgen, dann sollte dies bei den Werbungskosten auftauchen.

    Hier bin ich leider nicht ganz sicher wie das gemeint ist. Habe das Laptop samt Zubehör (Laptop-Rucksack vom gleichen Hersteller) unter "Verwaltung -> Arbeitsmittel (gemischt benutzt)" erfasst.


    Unter "Fortbildung -> Werbungskosten" taucht davon nun nichts auf.


    Nachtrag: Was ich nun tun könnte: Ich könnte die Zahlen der Tabelle aus dem Bereich Arbeitsmittel entnehmen und bei Arbeitsmaterial eintragen. Dann unter Verwaltung löschen. Wäre dies eine legitime Lösung?

    • Offizieller Beitrag

    Nachtrag: Was ich nun tun könnte: Ich könnte die Zahlen der Tabelle aus dem Bereich Arbeitsmittel entnehmen und bei Arbeitsmaterial eintragen. Dann unter Verwaltung löschen.

    Warum löschen? Solange Du den Wert nicht irgendwo doppelt übernimmst, sondern nur den in der Verwaltung ermittelten Abschreibungswert manuell unter Fortbildung einträgst, ist doch alles i.O. meiner Ansicht nach.

    • Offizieller Beitrag

    Unter "Fortbildung -> Werbungskosten" taucht davon nun nichts auf.

    Man muss in der Einkunftsart zu den Anlagegütern dann auch noch die entsprechende jeweilige Zuordnung zum Nutzungsumfang treffen.