Riesige Abweichungen im Steuerbescheid bei Einzelveranlagung von Ehegatten - was nun?

  • Hallo zusammen,


    ich habe dieses Jahr mal wieder mittels der aktuellsten Steuersoftware Wiso:Steuer Start 2020 die Einkommenssteuererklärung für meine Frau und mich gemacht.

    Uns wurde die Einzelveranlagung mit hälftige Aufteilung vorgeschlagen. So wären bei mir knapp 50€ und bei meiner Frau rund 350€ Erstattung "drin" gewesen.

    Letzten Freitag dann der Schock. Ich konnte meinen Bescheid bereits abrufen und soll über 800€ Nachzahlen. Der Bescheid meiner Frau liegt noch gar nicht vor.

    Ich habe demnach erstmal alle übermittelten Daten auf Richtigkeit kontrolliert und mir ist ein Posten aufgefallen:


    Die in WISO stehenden Daten beinhalten folgenden Punkt:

    abziehbarer Anteil aufgrund der hälftigen Aufteilung 2.595€

    ab hälftiger Anteil vom Ehepartner 2.549€


    Der rot markierte Teil taucht aber auf der Festsetzung vom Finanzamt gar nicht erst auf. Demnach scheint mir meine Einkommenssteuer viel zu hoch berechnet, was wiederum erklären würde, weshalb ich so viele Steuern nachzahlen soll.

    Auf Rückfrage beim Finanzamt wurde mir nur gesagt, dass wäre richtig so und ich soll den Bescheid meiner Ehefrau abwarten. Bei Ihr wäre dann im "Normalfall" die Differenz und alles wäre okay.

    Ich traue dem Braten aber nicht so wirklich. Mir wurde zeitgleich auch gesagt, ich soll erstmal bezahlen und im Zweifelsfall könnten wir noch Einspruch einlegen und eine Zusammenveranlagung verlangen(was wiederum die lt. Programm schlechteste Veranlagung für uns wäre)


    Hat jemand von euch vielleicht einen Rat dazu? Ich überlege bereits, einfach direkt eine Zusammenveranlagung zu verlangen inkl. den Antrag auf aussetzen der Zahlung bis ein neuer Steuerbescheid vorliegt, da 800€ ja nicht gerade ohne sind.


    Danke euch schonmal!

    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich traue dem Braten aber nicht so wirklich. Mir wurde zeitgleich auch gesagt, ich soll erstmal bezahlen und im Zweifelsfall könnten wir noch Einspruch einlegen und eine Zusammenveranlagung verlangen(was wiederum die lt. Programm schlechteste Veranlagung für uns wäre)

    Welchem Braten?


    Und überhaupt muss ja erst einmal geklärt wo die große Abweichung herkommt, das wird ja seine Gründe haben.


    Da müsste man zunächst mal Ursachenforschung betreiben.


    Also zunächst einmal den Bescheid des Finanzamts mit den Berechnungen des Steuerprogramms vergleiche, Punkt für Punkt.......

  • Dem Braten "Zahlen Sie erstmal, der rest wird dann schon irgendwie passen" .

    Ich habe punkt für punkt verglichen. Mir fehlt auf dem Steuerbescheid, wie schon geschrieben, der Punkt der sich "ab hälftiger Anteil vom Ehepartner" nennt.

    Daher resultiert, dass ich mit WISO ein deutlich geringeres zu versteuerndes Einkommen angegeben habe, als das Finanzamt nun angibt.

    Und deshalb habe ich laut Finanzamt zu wenig Steuern gezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Daher resultiert, dass ich mit WISO ein deutlich geringeres zu versteuerndes Einkommen angegeben habe, als das Finanzamt nun angibt.

    Und deshalb habe ich laut Finanzamt zu wenig Steuern gezahlt.

    Und genau deshalb über die erweiterte Forumssuche nach Begriffen wie hälftige Aufteilung etc. suchen, da dies eine oft auftretende Problematik betrifft und schon öfters abgehandelt worden ist.

  • Wir haben mittlerweile den Steuerbescheid meiner Ehefrau vorliegen. Und siehe da, auch sie soll über 500€ nachzahlen obwohl uns eine Rückerstattung angezeigt wurde. Hier wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit ein Fehler beim Finanzamt eingeschlichen haben. Wir werden also Einspruch einlegen und eine Zusammenveranlagung verlangen. Gibt es hierbei irgendwelche Formalitäten wie man das ganze verfassen sollte?

    Da wir zusammen über 1300 Euro zurückzahlen sollen möchten wir auch eine Aussetzung der Zahlung verlangen (durch Corona steht uns weniger Geld zur Verfügung)

    Hat hier jemand evtl. Tipps wie man das ganze verfassen sollte um möglichst erfolg damit zu erreichen?


    Um nochmal kurz zu erläutern woran es meiner Meinung nach liegt füge ich nochmal 2 Bilder hinzu.

    Auf dem Ausdruck aus WISO steht der Punkt ab hälftiger Anteil vom Ehepartner im Abzug zum Gesamtbetrag der Einkünfte.

    Daraus resultiert ein zu versteuerndes Einkommen von 25.496€.



    Auf dem Steuerbescheid wird eben dieser Posten nicht in Abzug gebracht, woraus sich ein entsprechend höheres zu versteuerndes Einkommen ergibt.(28.221€)



    Genau das gleiche ist auch bei meiner Ehefrau eingetreten.

    • Offizieller Beitrag

    Um nochmal kurz zu erläutern woran es meiner Meinung nach liegt füge ich nochmal 2 Bilder hinzu.

    Du hast aber schon gelesen, was ich oben #2 über die erweiterte Forumssuche zu etwaigen Fehlern bei der Bearbeitung der Einzelveranlagung von Ehegatten in Zusammenhang mit hälftiger Aufteilung der Vorsorgeaufwendungen verlinkt habe, oder?


    Auch:

    Daher resultiert, dass ich mit WISO ein deutlich geringeres zu versteuerndes Einkommen angegeben habe, als das Finanzamt nun angibt.

    Und deshalb habe ich laut Finanzamt zu wenig Steuern gezahlt.

    Und genau deshalb über die erweiterte Forumssuche nach Begriffen wie hälftige Aufteilung etc. suchen, da dies eine oft auftretende Problematik betrifft und schon öfters abgehandelt worden ist.


    Im Zweifel einmal schnellstens zum Telefon greifen und freundlich nachfragen, ob da bei der Aufteilung evtl. in einem oder gar beiden Bescheiden ein Fehler unterlaufen sein könnte. Du kannst dann ja gerne an dieser Stelle über den weiteren Verlauf der Dinge posten.

  • Ich habe mir das angesehen, aber bin aus dem ganzen trotzdem nicht wirklich schlauer geworden. Ich werde natürlich morgen auch nochmal beim Finanzamt anrufen. Mein letzter Ansprechpartner meinte zwar es wäre alles in Ordnung und meine Frau erhält die Differenz, aber dem ist ja nun nicht so. Eventuell kann mir morgen mehr geholfen werden.

    • Offizieller Beitrag

    Mein letzter Ansprechpartner meinte zwar es wäre alles in Ordnung und meine Frau erhält die Differenz, aber dem ist ja nun nicht so.

    Was soll an den Bescheiden stimmen, wenn jeweils die hälftigen Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben des anderen Partners in der Steuerberechnung/Steuerfestsetzung fehlen?


    Eventuell kann mir morgen mehr geholfen werden.

    Da gehe ich mal stark von aus.

  • Mein letzter Ansprechpartner meinte zwar es wäre alles in Ordnung und meine Frau erhält die Differenz, aber dem ist ja nun nicht so.

    Was soll an den Bescheiden stimmen, wenn jeweils die hälftigen Vorsorgeaufwendungen/Sonderausgaben des anderen Partners in der Steuerberechnung/Steuerfestsetzung fehlen?

    Genau das habe ich mich auch beim letzten mal schon gefragt. Ich habe dem netten Herren an der anderen Leitung genau dies versucht zu erklären. Seine Aussage war nur das wäre so richtig und ich soll auf den Bescheid meiner Frau warten. Bleibt nur zu hoffen, dass ich morgen evtl. jemand anderes in der Leitung habe, der mir dabei besser helfen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde erstmal Einspruch gegen beide Bescheide einlegen und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.

    Das geht problemlos über elster.de oder auch per email.


    Dann soll bitte beim Finanzamt überprüft werden, ob die jeweils anderen Daten beim Ehegatten auch erfasst wurden, wie z.B. Vorsorgeaufwendungen, Handwerkerleistungen etc.


    Das wird nämlich oft vergessen, weil der Bearbeiter da manuell eingreifen muss.


    Und das alles, bevor man den Antrag auf Zusammenveranlagung stellt.

  • Ich kann Petz nur recht geben. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass bei dem "manuellem Eingreifen" schon mal was schief laufen kann. Zudem ist die Berechnung der Vorsorgeaufwendungen, grade auch bei der Einzelveranlagung von Ehegatten, ein Wissenschaft für sich. Das ist so am Telefon, zwischen Tür und Angel, schwierig nachzuvollziehen. Da darf man sich nicht gleich abwimmeln lassen
    Ich würde hier auch Einspruch einlegen und Aussetzung beantragen. Hilfreich ist es sicher, wenn Du einen Ausdruck Deiner Berechnung beifügst. Dann kann man beim Finanzamt einfacher nachvollziehen wo die Abweichungen liegen.
    Ist Deine Berechnung okay, wirst Du wohl geänderte Bescheide bekommen. Wenn nicht, wird man Dir den Sachverhalt erläutern und Dich zu Rücknahme der Einsprüche auffordern. Du kannst dann noch immer prüfen, ob eine Zusammenveranlagung günstiger ist und diese beantragen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann Petz nur recht geben. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass bei dem "manuellem Eingreifen" schon mal was schief laufen kann.

    Darauf habe ich bereits am 17.03. hingewiesen, da dies nicht der erste Fall dieser Art im Forum ist.


    Das wird nämlich oft vergessen, weil der Bearbeiter da manuell eingreifen muss.

    Deshalb schon damals mein Hinweis. Zudem sehr verwunderlich, dass ein Bearbeiter auf Nachfrage nicht auf einen Blick sieht, dass da die Daten/Zahlen des Partners komplett fehlen. Das sollte jemandem, der regelmäßig mit der Materie befasst ist, eigentlich direkt auffallen.


    Mit Einspruch gebe ich recht, da ich jetzt auch gesehen habe, dass da schon Mitte des Monats Bescheiddaten vorlagen. Somit wohl A.d.V. (Aussetzung der Vollziehung) unentbehrlich und das geht eben nur mit Einspruch. Aber Anruf vorab schadet auch nicht. Die Einsprüche gegen beide Bescheide müssen dann aber schnellstmöglich raus, jeweils verbunden mit A.d.V.-Antrag.

  • Ich habe soeben über elster.de Einspruch für uns beide erhoben und zeitgleich auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Jetzt bleibt es abzuwarten was dabei herauskommt. Hat jemand Erfahrungen damit, wie lange die Bearbeitung des Einspruchs in etwa dauert? Oder schwankt das genau so wie auch die Bearbeitung des Steuerbescheids?

    • Offizieller Beitrag

    Im Moment herrscht das Chaos in den Finanzämtern wie überall, eben aufgrund Corona.


    Viele Krankheitsausfälle, einige in Quarantäne, einige Homeoffice damit die nicht auch noch krank werden.


    Und Unmengen an Anträgen auf Stundung und Herbasetzung der Vollziehung, damit die Unternehmen liquide bleiben.


    Einsprüche haben derzeit eigentlich unterste Priorität. Aber im Einzelfall kann es natürlich auch schnell gehen....

  • Es ging bei uns tatsächlich schnell. Allerdings wurde unser Einspruch abgelehnt. Für uns absolut nicht nachvollziehbar.

    Laut Finanzamt wurden die Vorsorgeaufwendungen korrekt erfasst.

    Dann bleibt wohl nur noch zu verlangen, dass uns ein neuer Steuerbescheid mit Zusammenveranlagung erstellt wird oder?

    Wie sollte ich das am besten begründen?

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings wurde unser Einspruch abgelehnt.

    So schnell und so einfach kann man beim Finanzamt keine Einsprüche "ablehnen". Erst kommt da ggf. eine Erörterung mit dem Recht zur weiteren Stellungnahme. Wenn man sich dann im Rahmen der Erörterungen nicht einigen kann, geht das dann irgendwann an die Rechtsbehelfsstelle des Hauses, die dann den Sachverhalt nochmals komplett in eigener Zuständigkeit auf Richtigkeit überprüft. Die können dann ändern oder erlassen eine klagefähige Rechtsbehelfsentscheidung.


    Man hat Dir ggf. mitgeteilt, dass Deine Auffassung unzutreffend sei und Du den Einspruch zurückziehen mögest. Dann erläuterst Du eben noch einmal, dass die hälftigen Vorsorgeaufwendungen und ggf. Sonderausgaben des jeweils anderen Ehegatten in den ESt-Bescheiden nicht berücksichtigt wurden. Ansonsten möge Dir das FA die Berechnungen bitte im Detail darlegen, da Du eben anderer Auffassung bist.


    Bevor etwas entschieden wird, solltest Du bzw. solltet Ihr dann ggf. aber doch zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Der schaut sich das an und hilft Euch sicherlich schnell. Zu den Kosten kennt er da dann sicherlich auch eine Euch schonende Lösung.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Riesige Abweichungen im Steuerbescheid - was nun?“ zu „Riesige Abweichungen im Steuerbescheid bei Einzelveranlagung von Ehegatten - was nun?“ geändert.
  • Hallo zusammen,

    wir haben gestern auch unsere Steuerbescheide bekommen.

    Geheiratet haben wir voriges Jahr, also das erste Mal Steuererklärung als Ehepaar gemacht.

    Einzelveranlagung war für uns auch günstiger.

    Nun der Schock: statt 770€ Erstattung nun 570€ Nachzahlung.

    Bei uns genau das gleiche Problem, ab hälftiger Anteil vom Ehepartner fehlt, sowohl bei den Versorgeaufwendungen als auch bei den Sonderausgaben.

    Gibt es im o.g. Fall schon eine Klärung?


    Gruß, Kay