Nun, mich würde halt interessieren, ob am ende doch zugunsten des Antragstellers entschieden wurde.
Weiter oben steht ja, der Einspruch wurde (erstmal) abgelehnt.
Nun, mich würde halt interessieren, ob am ende doch zugunsten des Antragstellers entschieden wurde.
Weiter oben steht ja, der Einspruch wurde (erstmal) abgelehnt.
Nun, mich würde halt interessieren, ob am ende doch zugunsten des Antragstellers entschieden wurde.
Das spielt doch für Dich keine Rolle. Die gesetzlichen Regelungen sind anzuwenden. Und gerade in diesem Bereich gibt es nun einmal Missverständnisse, die ggf. bereinigt werden müssen. Zumal es sein kann, dass für die Fälle unterschiedliche Bearbeiter zuständig sind.
Weiter oben steht ja, der Einspruch wurde (erstmal) abgelehnt.
Und auch dazu wurde schon etwas geschrieben.
Nun, mich würde halt interessieren, ob am ende doch zugunsten des Antragstellers entschieden wurde.
Weiter oben steht ja, der Einspruch wurde (erstmal) abgelehnt.
Wie miwe4 schon schrieb: das hilft Dir nicht weiter. Hatte auch schon so einen Fall und da reichte ein einfacher Einspruch. Im Folgejahr wußte der Bearbeiter dann Bescheid.