Buchungskonto 8640

  • Ich bin als Taxiunternehmer tätig. Meine Einnahmen buche ich über das Konto 8300 oder 8400. Die Einnahmen für die Taxiwerbung kann man bestimmt über das Konto 8400 verbuchen. Oder wäre das Konto 8640 Sonstige Ertäge betrieblich und regelmäßig 19% USt. besser dafür geeignet?

    Weiss das jemand?

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  • Die Einnahmen für die Werbung kann ich über das Konto 8400 oder 8640 als auch 8510 buchen. Alles natürlich mit 19% USt., wie auf der Rechnung.

    Es ist egal welche Konto ich dafür benutze? So habe ich verstanden.

    Danke für die Antwort.

  • Liebe arsteiner und miwe4. Meine Frage hat nichts mit 50 km oder einer anderen Mietwagenregelung zu tun.

    Es nur reine Buchungsfrage. Trotzdem danke schön für die Antworten.

    Ich habe verstanden, das man verschiedene Möglichkeiten hat.

  • Meine Frage hat nichts mit 50 km


    Meine Einnahmen buche ich über das Konto 8300 oder 8400.

    das oder hatte mich stutzig gemacht

    :thumbup: d.h. Du unterscheidest im Buchgungsalltag sowieso zwischen den beiden Erlösekonten.


    denn § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG besagt:

    Zitat

    (2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:


    10.die Beförderungen von Personen a)im Schienenbahnverkehr,
    b)im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im Verkehr mit Taxen, mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr aa)innerhalb einer Gemeinde oder....bb) wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt;

  • Liebe Leute!

    Niemand konnte mir bis jetzt helfen. Ich stelle nochmal die Frage. Und es ist eine buchhalterische Frage.

    Es geht mir darum, ob man die Einnahmen, die nicht alltäglich sind, anders buchen kann als die anderen, täglichen Einnahmen. Diese werden normalerweise in SKR 03 je nach MWSt. 7% oder 19% über die Kontos 8300 und 8400 gebucht. Ich dachte, dass es übersichtlicher wird, eventuell auch für den Steuerprüfer, wenn man zum Beispiel die Einnahmen aus einer fremder Werbung auf dem eigenen Fahrzeug über ein anderes Konto buchen kann oder sollte, zum Beispiel über das Konto 8640. Für diese Einnahmen entstehen schließlich keine laufenden Betriebs- oder sonstige Kfz-Kosten.

    Hat hier der Buchhalter eine freie Wahl? Kennt sich jemand damit aus?


    Herzliche Grüße an alle Coronavirus betroffene,

    Tax.

  • solange Du als Taxiunternehmen deine Hauptumsätze/Erlöse nicht mit dem Handel von Getränke erzielst kannst Du auch 8640 - Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig 19 % USt nehmen.

    Diese Abgrenzung zu den ´normalen´Erträgen ist nur für Dich, Deiner internen Kosten-Leistungsrechnung von bedeutung.

    Hat hier der Buchhalter eine freie Wahl?

    im Grunde schon. Zumindest würde er Werbeeinnahmen nicht unter 8540 Erlöse Leergut buchen