Nebenkostenrückzahlungen richtig verbuchen

  • Hallo,

    ich habe zwei Fragen zum Hausverwalter (habe die neueste Version installiert).

    1. Ich habe die Nebenkostenrückzahlungen für das letzte Jahr (2019) als "Einnahmerückzahlung (Erstattung)" verbucht. Als Zahlungsdatum und Wertstellungsdatum habe ich das Datum angegeben, an dem ich die Rückzahlung geleistet habe (4.3.2020). Als Gültigkeitszeitraum habe ich 01.01.2019 - 31.12.2019 angegeben.

    Wenn ich nun eine aktuelle Einnahme-Überschußrechnung erstelle (für 1.1.2020 bis heute) dann werden die Rückzahlungen der Nebenkosten von den Mieteinnahmen abgezogen. Die Nebenkostrückzahlungen für das letzte Jahr, werden also bei der Einnahme-Überschußrechnung dem aktuellen Jahr zugerechnet.

    Das sollte doch nicht so sein, oder?

    Oder habe ich einen Denkfehler dabei?


    Meine 2. Frage bezieht sich auf einen einfachen Vorgang im Hausverwalter. Nach jeder Buchung fragt mich die Software ob ich die Eingabemaske speichern möchte. Das habe ich bisher immer verneint. Aber selbst wenn ich die Maske speichere, erschließt sich mir der Sinn der Abfrage und der Sinn des Speicherns einer solchen nicht. Vermutlich ganz einfach zu erklären und ich stehe nur auf dem Schlauch. Aber vielleicht kann es mir bitte doch jemand erklären. Ist das Abspeichern nur dafür gedacht, dass ich sofort mehrere gleichartige Buchungen mit der gleichen weitgehend vorgefüllten Maske machen kann?


    Danke und Gruß

    Statler

  • Hallo,


    1. eventuell bei der Rückzahlung nicht das richtige Buchungskonto angegeben? Es gibt ja eins für die Mieteinnahmen, eins für die HK-Vorauszahlungen und eins für die Betriebskostenvorauszahlungen. Es klingt so, als wäre da etwas durcheinander geraten.


    2. manchmal steht in der Eingabemaske etwas drin und man hat nicht bemerkt, dass man nicht gespeichert hat. Dann finde ich die Abfrage recht hilfreich. Mir kann so etwas zwischen einem Gebäudewechsel passieren.

    Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, Vorlagen zu speichern. Das wäre dann in der Tat so, dass man wiederkehrende Buchungen mit einer "vorgefüllten Maske" erledigt.


    Grüße aus NRW

  • Wenn ich nun eine aktuelle Einnahme-Überschußrechnung erstelle (für 1.1.2020 bis heute)

    Das geht doch noch garnicht, denn du kannst mit der Version 2020 nur den Abrechnungszeitraum 2019 abrechnen. Und bei der EÜR werden auch dort dann dir richtigen Daten erscheinen.


    Bitte prüfe das mal.

  • Hallo Errjot,

    entschuldige, aber das ist natürlich Unsinn. In der EÜR werden dir die relevanten EIn- und Ausgaben des Zeitraums angezeigt, den du selber dort angibst - egal für welchen Zeitraum - insofern für den Zeitraum natürlich die Buchungen im Programm vorhanden sind. Und natürlich auch für das aktuell laufende Jahr. Das macht das Programm ja auch so weit fehlerfrei. Nur eben die Nebenkostenrückzahlung wurden noch nicht richtig verbucht.


    Danke "kleiner Verwalter". Das wars. Mit der Änderung des Buchungskontos werden nun die geleisteten und die zurückgezahlten Nebenkosten richtig angezeigt.


    Gruß Statler