Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel

  • Hallo Zusammen,


    ich habe im Rahmen meines Berufes ein berufsintegrierendes Masterstudium absolviert. Es gab einen Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel, d.h. sofern ich eine bestimmte Zeit im Unternehmen bleibe, muss ich die Kosten nur anteilig bis gar nicht zurückzahlen. Der Fall ist eingetreten und ich habe das Unternehmen vor Ablauf der Frist verlassen und im Jahr 2019 an meinen alten Arbeitgeber anteilig 12.500 € für dieses Studium bezahlt.


    Die Rückzahlung erfolgte im Jahr 2019, die eigentliche "Leistung" wurde aber von 2016-2018 (Masterstudium) erbracht.

    Bei den Werbungskosten können nur im Jahr 2019 erbrachte Weiter-/Fortbildungen angegeben werden.


    Kann mir jemand weiterhelfen und mir sagen, wo ich solche Kosten in WISO angeben kann?


    Danke für Euer Feedback & liebe Grüße

    Jana

  • Bei den Werbungskosten können nur im Jahr 2019 erbrachte Weiter-/Fortbildungen angegeben werden.

    Nö, man kan auch andere Kosten angeben.


    Außerdem sind deine Rückzahlungen keine Weiter- oder Fortbildungskosten, das widerspricht sich ja auch.

    Hallo Petz,

    vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung!

    Bezüglich den Werbungskosten: ja, natürlich - das war missverständlich ausgedrückt :)


    Kannst du mir erklären, wieso diese Rückzahlung keine Fortbildungskosten sein sollen?

    Ich habe aus WISO noch diesen Hinweis kopiert: die Fortbildung hat im Jahr 2016-2018 stattgefunden.


    Könnte ich unter Werbungskosten >> Sonstige Ausgaben angeben?


    Ich bin aktuell etwas unsicher, deshalb frage ich nochmal so detailliert nach.


    Vielen Dank und liebe Grüße

    Jana