Umbuchung Heizkostenguthaben -> Hausgeldnachzahlung

  • Hi zusammen,


    ich habe gerade für unsere WEG die Hausgeldabrechnung für 2019 erstellt. Das ist das zweite Jahr, dass ich die Abrechnung mache, aber das erste Mal, dass es einen gemischten Zustand zwischen Rückzahlung und Nachzahlung zwischen Heiz- bzw. Hausgeld bei einem der Eigentümer gibt.


    Beispiel für den betroffenen Eigentümer:


    • Heizkosten: Guthaben aus 2019: 200 Euro
    • Hausgeld: Nachzahlung für 2019: 150 Euro


    Was ich dem Eigentümer ersparen wollte: ich ziehe 150 Euro per Lastschrift ein und erstatte ihm wieder 200 Euro. Ich habe daher eine Überweisung des Differenzbetrags von 50 Euro vorgenommen und das als Erstattung der Heizkosten verbucht. Was mir jetzt noch fehlt ist eine interne Umbuchung des verbleibenden Guthabens bei den Heizkosten (150 Euro) auf das Hausgeldkonto des Eigentümers (-150 Euro Saldo). Wenn ich eine neue Buchung anlege und als Typ Umbuchung auswähle, stehen mir keine passenden Konten zur Verfügung, um das zu bewerkstelligen. Wie bilde ich das korrekt im Hausverwalter 2020 ab?


    Danke und viele Grüße,

    Sven

  • Hallo TheRiddler,


    warum so komplizert?


    Normalerweise wirft die Hausgeldabrechnung eine Erstattung oder eine Nachzahlungsforderung aus. Und je nachdem wird "intern" der Betrag dann richtig verbucht.


    Du hast 50 € "erstattet", also buchst du auch 50 € als Ausgabe, teilst diese aber (in der gleichen Buchung) in Heizkostenguthaben 200 € und Hausgeldnachzahlung 150 € auf. Fertig. Keine Umbuchung, kein gar nichts. Und es bildet das ab, was du tatsächlich getan hast.


    Du musst nur darauf achten, dass du die "richtigen" Buchungskonten nimmst. Also die "Nachzahlungskonten", einfach nachgucken.


    Viele Grüße

  • Ich rate von wohhofAtriums Vorschlag ab.

    Wenn man eine solchen "Rat" gibt, dann bitte auch eine Begründung dabei geben.


    Wir sind alle mehr oder weniger Anwender und helfen uns gegenseitig. Selbstverständlich kann man mit einer Meinung nicht richtig liegen, nur wenn das behauptet, dann bitte auch eine Lösung bzw. einen Hinweis geben, warum angeblich ein Vorschlag nicht angenommen werden soll.


    So, kann man das aber nicht machen.

  • Zitat

    Wenn man eine solchen "Rat" gibt, dann bitte auch eine Begründung dabei geben.

    Das könnte ich umgekehrt auch sagen. Bisher finde ich keine Begründung, warum man das aufteilen soll.

    Hier meine Begründung: Ich habe das, was auf den Nachzahlungskonten steht nirgends ausgewertet. Sie gehen nirgends ein, denn mit der Abrechnung wird das Jahr abgeschlossen.

    Ich arbeite aber auch ohne offene Posten. Würde mich freuen, jetzt Gegenargumente zu lesen!

  • Es ist ziemlich einfach: Sonst wird auch auf verschiedene Konten gebucht. Daher ist es logisch, es bei Nachzahlungen und Erstattungen auch den Konten zuzubuchen.

    Stimmt! Aber nur weil's logisch ist, mache ich mit keine unnötige Arbeit. Für mich ist entscheidend, dass die richtige Abrechnung und Wirtschaftsplan herauskommen. Nachzahlungen von Anno Dazumal sind mir egal, wenn sie gezahlt sind. Bei den Rücklagen gibt es prinzipbedingt nur Rundungsdifferenzen. Neben- und Heizkosten kannst Du gemeinsam betrachten. Wenn jetzt jemand eine Rechnung nur zu 50% zahlt, dann muss ich das eh selber aufteilen. Das ist in 8 Jahren bisher nur einmal vorgekommen.

  • Hi,


    ich habe das soeben versucht und leider klappt das bei meiner Version (2020) nicht. Ich kann zwar die Ausgabe mit 50 Euro anlegen, wenn ich dann aber die Buchung aufteilen möchte, gibt es nur als "Art der Buchung" einmal Ausgabe und Ausgaberückzahlung. Ich kann dann auch nicht die passenden Konten auswählen. Diese stehen mir nicht zur Verfügung. Kannst du mir nochmal genau sagen, wie es geht?



    Danke!

  • Gerne.


    Eine Erstattung an die Eigentümer in Höhe von 196,64 € habe ich wie folgt aufgeteilt:


    Art der Buchung: Einnahmerückzahlung (Erstattung), Gesamtbetrag: 196,64 €,


    aufgeteilte Buchung in:

    Konto 8810 Hausgeld 201,40 € als Einnahmerückzahlung ( entspricht einer Erstattung)

    Konto 8850 Heizkosten 4,76 € als Einnahme (entspricht einer Nachzahlung)


    Ich hoffe, dass Dir das weiterhilft.

  • Zitat

    Wenn man eine solchen "Rat" gibt, dann bitte auch eine Begründung dabei geben.


    Ich arbeite aber auch ohne offene Posten. Würde mich freuen, jetzt Gegenargumente zu lesen!

    Nur als Tipp: machs mit OP. Dann geht die Verbuchung bei Zahlungseingang auch automatisch richtig, ohne Mehraufwand.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Zitat

    Nur als Tipp: machs mit OP

    Damit hatte ich nur Ärger! Erstens zahlen meine Eigentümer per Sammellastschrift und zweitens ist der Buchungstext, wenn ich die Lastschriften mit dem Hausverwalter erzeuge, nicht so, wie ihn meine Eigentümer gerne hätten. Die Zuordnung einer Sammelbuchung zu unterschiedlichen (positiven und negativen) Abrechnungspositionen hat zumindest damals überhaupt nicht funktioniert. Wenn jemand Heizkosten erstattet bekommt, aber Nebenkosten nachzahlen muss, geht das auch nicht in eine Buchung. Ich war damals ziemlich entsetzt, was da alles nicht funktioniert.