Freiwillig gesetzlich versichert: Arbeitgeberzuschüsse sowie Anspruch auf Krankengeld

  • Guten Abend zusammen,


    ich bin freiwillig gesetzlich versichert und muss monatlich an meine Krankenkasse direkt zahlen.

    Mein Arbeitgeber bezuschusst dies, das Ergebnis der Lohnsteuerbescheinigung ist in 24 a) und 24 c) wie folgt vermerkt (Zahlen sind fiktiv):


    - 24 a) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung: € 5.000,-

    - 24 b) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung: € 1.000,-


    Dies hab ich wie üblich aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.


    Meine Beiträge (laut meiner gesetzlichen Krankenversicherung) belaufen sich auf: € 10.000,- zur KV sowie € 2.000,- zur PV.


    Zudem habe ich unter "Allgemeine Ausgaben" - "Versicherungen..." - "Gesetzlichen Krankenversicherungen ..." und dort konkret unter "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" die € 10.000,- sowie für PV die € 2.000,- unter "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherungen" eingetragen.


    Meine Fragen dazu:


    - Unter der Angabe "Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung" steht "Darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt". Muss hier erneut die € 10.000,- aufgeführt werden?

    - Muss ich die Zuschüsse (oben: € 5.000,- sowie € 1.000,-), die ich bereits aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen und dort eingetragen habe unter "Zuschüsse zu Krankenversicherung" und "Zuschüsse zu Pflegeversicherung" erneut übernehmen?


    Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und bedanke mich vorab für die Unterstützung.

    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Was in der Lohnsteuerbescheinigung steht wird automatisch in die Vorsorgeaufwendungen übernommen. Den Rest findest du unter dem Stichwort Selbstzahler sowohl in der erweiterten Forumssuche https://www.buhl.de/wiso-softw…hp?search/&q=selbstzahler als auch in der Programmhilfe/-suche.

  • Herzlichen Dank für deine Antwort.


    Dein link funktioniert nicht, trotzdem habe ich die Suche bemüht. Aber auch dort konnte ich keine konkrete Antworten zu den Zuschüssen finden.

    Nur zum Krankengeld, dass ich dort 0€ eintrage muss.


    Verstehe ich dich richtig, dass ich unter "Zuschüsse zu Krankenversicherung" und "Zuschüsse zu Pflegeversicherung" erneut übernehmen muss? Bei mir wurde hier nichts automatisch eingetragen (habe aus dem Vorjahr übernommen, dort war es noch anders geregelt).


    Lg

    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Deine Lohnsteuerbescheinigung für das aktuelle Kalenderjahr 1:1 übernehmen, entweder mittels Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) oder manuell. Was dann in der Maske drin steht, wird ggf. auch automatisch in andere Programmbereiche übernommen.


    Dein Versicherungsunternehmen sollte Deine Beiträge ja auch elektronisch übermittelt haben, so dass Du auch dabei mit dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) auf der sicheren Seite wärest.


    Aber wie schon gesagt, über Stichwort Selbstzahler findest Du alles wichtige sowohl hier in der erweiterten Forumssuche als auch in der Programmhilfe/-suche.


    Warum die Links nach der Aktualisierung der Forumssoftware nicht funktionieren, muss der Administrator klären.