Guten Abend zusammen,
ich bin freiwillig gesetzlich versichert und muss monatlich an meine Krankenkasse direkt zahlen.
Mein Arbeitgeber bezuschusst dies, das Ergebnis der Lohnsteuerbescheinigung ist in 24 a) und 24 c) wie folgt vermerkt (Zahlen sind fiktiv):
- 24 a) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung: € 5.000,-
- 24 b) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung: € 1.000,-
Dies hab ich wie üblich aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
Meine Beiträge (laut meiner gesetzlichen Krankenversicherung) belaufen sich auf: € 10.000,- zur KV sowie € 2.000,- zur PV.
Zudem habe ich unter "Allgemeine Ausgaben" - "Versicherungen..." - "Gesetzlichen Krankenversicherungen ..." und dort konkret unter "Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung" die € 10.000,- sowie für PV die € 2.000,- unter "Beiträge zur sozialen Pflegeversicherungen" eingetragen.
Meine Fragen dazu:
- Unter der Angabe "Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung" steht "Darin enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt". Muss hier erneut die € 10.000,- aufgeführt werden?
- Muss ich die Zuschüsse (oben: € 5.000,- sowie € 1.000,-), die ich bereits aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen und dort eingetragen habe unter "Zuschüsse zu Krankenversicherung" und "Zuschüsse zu Pflegeversicherung" erneut übernehmen?
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und bedanke mich vorab für die Unterstützung.
Matthias