Hallo Zusammen,
ich kann irgendwie gerade keinen wirklich klaren Gedanken fassen. Bin gerade bei der jährlichen Korrektur (für 2019) des Anteils "Privatnutzung" Firmen-PKW. Berechnung anhand Fahrtenbuchmethode.
- Ermittlung aller relevanten Kosten für den PKW
- Aufteilung in Umsatzsteuerrelevante Posten und "nicht" steuerrelevante Posten
- Erstellung von zwei Buchungen unter Berücksichtigung des prozentualen Privatanteils:
- 8924 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne UST"
- 8921/1776 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% UST"
soweit so gut.
Nun die Frage, bezüglich der Positionen "Einkauf von Anlagevermögen", also der eigentliche Erwerb des KFZ in 2019.
Abschreibungsbetrag inkl. relevantem Steueranteil für 2019 in der Buchung 8921/1776 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% UST" berücksichtigen, korrekt?
Vorsteuer wurde beim Kauf geltend gemacht.
Danke
Grüße
Sascha