Ein Haus, ein Kaufpreis, mehrere Eigentumswohnungen

  • Hallo Zusammen,


    zuerst: Ich verwendet WISO:steuer-web für meine Steuererklärung. Hat alles gut

    ich habe einen konkreten Fall, ich habe die anderen Beiträge gelesen, aus denen werde ich aber leider nicht ganz schlau.


    Ich habe einen etwas komplizierten Fall:


    Jahr 2011
    Meine Frau und ich haben ein Haus zusammen mit den Schwiegereltern gekauft (Gesamtkaufpreis: 253.000 Euro - Laut Kaufvertrag gibt es keine Unterteilung des Kaufpreises). Das Haus ist in 3 ETW eingeteilt und wir haben auch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. 1 ETW gehört den Schwiegereltern und die anderen beiden ETW uns.


    Jahreswechsel 2018/2019

    Die Schwiegereltern schenken ihre ETW an ihre Tochter (Meine Frau) und leben fortan zur Miete dort. Als Wert der Schenkung wurden 100.000 Euro. Das Darlehen von 2011 läuft weiter und wurde auch schon vorher von uns gezahlt und wird weiterhin von uns gezahlt.


    Nun möchte ich die Einnahmen und die weiteren Ausgaben steuerlich angeben. Zunächst habe ich versucht die das Haus als eine Immobilie zu nehmen, um anteilig den Kaufpreis und entsprechend die Kosten umzurechnen. Aber ich habe ja 3 verschiedene Einheitswerte-Aktenzeichen von der Stadt, das wirkt irgendwie komisch. Dann habe ich die ETWs alle einzeln eingetragen, aber ich habe nur einen Kaufpreis und in steuerWeb muss ich ja für jede ETW den Kaufpreis eintragen, da weiß ich nicht welche Summe ich nun nehmen soll.


    Wie genau müsste ich das in WISO:steuer-web eintragen?


    Ich hoffe ich habe nichts vergessen, wenn genauere Infos benötigt werden, bringe ich die noch gerne ein.


    Lieben Gruß

    Ginja

    • Offizieller Beitrag

    Die Schwiegereltern schenken ihre ETW an ihre Tochter (Meine Frau) und leben fortan zur Miete dort. Als Wert der Schenkung wurden 100.000 Euro. Das Darlehen von 2011 läuft weiter und wurde auch schon vorher von uns gezahlt und wird weiterhin von uns gezahlt.

    Das (also jede Wohnung) ist eine wirtschaftliche Einheit. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Rechtsvorgängers sind insoweit fortzuführen (Fußstapfentheorie).

  • Das (also jede Wohnung) ist eine wirtschaftliche Einheit. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Rechtsvorgängers sind insoweit fortzuführen (Fußstapfentheorie).

    Danke für die Info, die hilft mir schon mal weiter, so kann ich alles von 2011 als Grundlage nehmen. Nur das "Wie" ist immer noch schwierig für mich. :wacko:

  • Das (also jede Wohnung) ist eine wirtschaftliche Einheit. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten des Rechtsvorgängers sind insoweit fortzuführen (Fußstapfentheorie).

    Danke für die Info, die hilft mir schon mal weiter, so kann ich alles von 2011 als Grundlage nehmen. Nur das "Wie" ist immer noch schwierig für mich. :wacko:

    Hallo, bist du hier weiter gekommen?

    Stehe vor der ähnlichen Situation.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hat Sie doch gesagt. Aber nutzen tun Dir Ihre AK/HK des Rechtsvorgängers gar nichts.