Richtig buchen - Anzahlung / Restzahlung EÜR

  • Hallo Freunde der Buchhaltung,


    ich habe eine Frage: Ich betreibe einen kleinen Verleih von Anhänger und hatte mir letztes Jahr einen Anhänger gekauft. Beim Besichtigungstermin Anzahlung da gelassen und ca. 3 Wochen später Rest gezahlt.

    Nun benutze ich für meine EÜR Wiso-Steuer Sparbuch. Anhänger natürlich im Betriebsvermögen aufgeführt. Aber wie mache ich das jetzt mit den beiden Teilzahlungen und welches Datum ist das Anschaffungsdatum? Tag der Anzahlung oder Tag der Restzahlung / Abholung? Weil auf der Rechnung steht unter Leistungsdatum Tag der Abholung.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Besten Dank und Gruß

    K. S. - Neuling:wacko:

  • auf der Rechnung steht unter Leistungsdatum Tag der Abholung.

    Das ist auch korrekt. Also solltest Du dieses Datum auch übernehmen.

    Obwohl es in Deinem Fall eigentlich um ein Lieferdatum geht, nicht um ein Leistungsdatum, da keine Dienstleistung erfolgt ist.

    Es gilt der Zeitpunkt, an dem der Kunde (Du) die Ware in Empfang nimmst und damit die Verfügungsmacht darüber hat. (§ 3 Absatz 1 UStG)

    Und voerher hast Du eine Anzahlung geleistet, die Du genau so buchst, als Anzahlung.


    Gruß

    Chris

  • Nein - für die Aktivierung (also Beginn der Abschreibung) ist einzig und allein die Inbetriebnahme maßgebend. In vielen Fällen ist dies mit dem Lieferdatum übereinstimmend, aber eben nicht immer.

  • Erstmal vielen Dank für die Antworten! :)


    chris808 Den Anhänger muss ich ja ins Betriebsvermögen reinbuchen und auch dort abschreiben.

    Wie kann ich den hierbei zwischen Anzahlung und Restzahlung trennen? Ist das möglich?

    Zudem: Wenn ich das Datum von der Abholung nehme, also den 22.02, als Anschaffungsdatum geht das zwar. Aber die Zulassungskosten muss ich ja auch ins Betriebsvermögen zu dem Anhänger hinzurechnen. Nun sagt das Programm, dass die Zugangskosten nicht vor dem Anschaffungsdatum liegen. Denn nach Anzahlung habe ich die KFZ-Papiere zwecks Anmeldung mitbekommen.


    Gruß

    Kevin

  • Moin!


    Hm, wenn das so nicht möglich ist, dann würde ich mit einem Verrechnungs- oder Zwischenkonto arbeiten. Dort die Anzahlung, Restzahlung und Zusatzkosten einbuchen und dann die Summe auf Anhänger im Betriebsvermögen.

    Das aber unter Vorbehalt. Ich kenne dieses Steuersparbuch nicht und weiss nicht, inwieweit damit eine korrekte BuHa zu machen ist.

    Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Monaten liegen, wird es komplizierter.


    Gruß

    Chris

  • Genau so mache ich das auch bzw. so in der Art. Buche Anzahlung, Restzahlung und Zulassungskosten etc. manuell über freie Buchung und benutze die Funktion Betriebsvermögen nur noch für die Abschreibung der Anhänger. Anschaffungskosten errechne ich mir auch mit Stift und Papier. Vielen Danke für die Antwort! :thumbup::D

  • Im Steuersparbuch kann ich das Anlagengut zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (hier das Abholdatum) in einer Summe aktivieren. Auf dem Konto (in der Buchhaltung) kann ich einzeln erfassen.

  • arnsteiner  @nesciens

    Wenn ich in der Buchhaltung jeweils eine Freie Buchung für jeden Vorgang gemacht habe: sprich für Anzahlung, Restzahlung, Zulassungskosten etc. mit dem passenden Beleg und Datum auf Soll 380, und ich diese Summe dann zusammenrechne und im AV aktiviere zum Datum der Abholung des Anhängers und diese Gesamtkosten dann abschreibe über die Funktion Betriebsvermögen, müsste doch alles passen? Oder wie seht ihr das?

  • Freie Buchung für jeden Vorgang gemacht habe: sprich für Anzahlung, Restzahlung, Zulassungskosten etc. mit dem passenden Beleg und Datum auf Soll 380,

    Schon wenn du beim Buchen nur das Konto 380 eingibst springt dich das Fenster für neues Anlagegut förmlich an.

    Warum selbst die Zulassungskosten gleich auf das Anlagekonto buchen? Hat das nicht Zeit bis der Hänger betriebsbereit bei Dir im Hof steht und bis dahin eben das Verrechnungskonto nutzen

    Ehrlich: Flickschusterei.

    Das Steuer:Sparbuch gibt alle Möglichkeiten an die Hand die es braucht. Bis hin zur GewStErkl.

    Warum dann wieder Papier und Bleistift bemühen.

  • Ich komme mit dem Programm dahingehend ehrlich gesagt nicht zu Recht. Sie wirken relativ kompetent und sicher. arnsteiner

    Könnten Sie einmal konkret sagen was sie machen würden für einen von mir geschilderten Vorfall? Wäre das möglich? Wäre sehr hilfreich für mich.

  • Sie

    Bitte...wir sind "hier" alle per Du (wenn´s recht ist)

    für einen von mir geschilderten Vorfall

    den hier diskutierten?

    Da hat chris808 mit dem Verrechnungs/interims-konto (1371) doch schon einen Hinweis gegeben

    Dort die Anzahlung, Restzahlung und Zusatzkosten einbuchen und dann die Summe auf Anhänger im Betriebsvermögen.

    also Anzahlung 1371 an 1890 oder wenn sie vom Bankkonto bezahlt wurde 1200 ebenso die Schlusszahlung. Auch die Zulassung, gehört zu den Anschaffungsnebenkosten.

    Manko mit dem EKR03 im Steuer:Sparbuch und EÜR (und hier kommt der Jahreswechsel hinzu) ist, dass sich geleistete Anzahlungen mangels Forderungskonten schlecht abgrenzen lassen. Betrifft somit auch die VSt.


    Wenn du nun den Anhänger geholt u. zugelassen hast (betriebsbereit) sowie (Rechnung über Gesamtbetrag ...mit USt. liegt vor) kannst du ihn, am besten und einfachsten über Betriebsvermögen/Anlagevermögen aktivieren.

    Wie einfach Anlagegüter im Steuer:sparbuch angelegt werden habe ich einmal versucht in Bilder 1-7 anzuhängen.

    vllt. herunterladen um in Ruhe anzusehen/nachzuvollziehen.
    Und warum ich die Anlagenverwaltung mit Steuer:sparbuch und nicht mit Zettel, Papier u. Exceltabellen mag ist:

    Alles wird fehlerfrei gebucht sowie ins nächste Buchungsjahr übernommen.


    Moderation.

    leider kann ich nicht, bzw. weiß nicht wie man die Bilder hinter einem Spoiler legen kann. Wenn es jemand für mich erledigen könnte :thumbsup: danke

  • arnsteiner Also erstmal vielen lieben Dank für die Mühe! Das Verrechnungskonto sehe ich zum ersten Mal 8| - könntest du mir eventuell erklären was das überhaupt ist?


    Da ich ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, habe ich dieses ganze Thema Steuern abgehakt.

    Ich schildere meine Situation etwas genauer:


    06.02.2019 - Besichtigung und Zahlung einer Anzahlung: 200 €

    Ich habe hier "manuell" gebucht: Sonst. Tr. 380 an Kasse-Bar 1000

    (Hier schon Rechnung bekommen mit Rechnungsdatum 06.02.2019, sowie Unterlagen des Hängers zwecks Anmeldung)

    Auf Rechnung vermerkt unter dem Gesamtbetrag: 06.02.2019 - 200,- Anzahlung - Betrag bar erhalten, Stempel, Unterschrift)


    (Eine Frage am Rande - bin ja nicht verpflichtet Kasse zu führen und mache dies auch nicht. Habe bis jetzt für alle Buchungen trotzdem das Konto 1000 Kasse - Bar verwendet. Ist das überhaupt korrekt, oder muss ich Konto1890 nutzen, jetzt wo du mich drauf aufmerksam gemacht hast..:huh:)


    18.02.2019 - Zulassung des Anhänger - hier fallen Kosten für Zulassung an und für das Kennzeichen

    auch "manuell" jeweils den Betrag: gebucht: Sonst. Tr. 380 an Kasse-Bar 1000


    22.02.2019 - Restzahlung des Anhängers und Abholung

    Nun wurde auf Rechnung bei Leistungsdatum (hier eigentlich Lieferdatum..) der 22.02.2019 ergänzt, sowie unter der Anzahlung wurde ergänzt: Restzahlung XX€ am 22.02.2019, Betrag bar erhalten, Stempel, Unterschrift

    auch hier: Sonst. Tr. 380 an Kasse-Bar 1000



    Ich den Kauf auch ursprünglich über das AV gebucht. Aber mir hat nicht gefallen: Ich habe eigentlich 2 Belege für die Anschaffung: Zulassungsquittung und Rechnung des Händlers, wobei ich hier wiederum 2 verschiedene Zahlungsdatum habe. Deswegen dachte ich manuell buchen mit Kto. 380 an Kto. 1000 und Aktivierung mache ich dann, nachdem ich die Kostenzusammengerechnet habe.

  • Habe jetzt Folgendes probiert:


    06.02. Anzahlung: 1371 an 1890

    18.02. Zulassung:1371 an 1890

    22.02. Restzahlung: 1371 an 1890


    22.02. (hier: ohne Beleg - korrekt/machbar?!) Buchung aus AV erzeugt: Kto. 380 an 1371


    Müsste doch theoretisch passen?

    Was meinst du arnsteiner ?

  • Da ich ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, habe ich dieses ganze Thema Steuern abgehakt.

    umso einfacher für dich und richtig erkannt, entfällt das Problem VSt.

    Eine Frage am Rande - bin ja nicht verpflichtet Kasse zu führen und mache dies auch nicht. Habe bis jetzt für alle Buchungen trotzdem das Konto 1000 Kasse - Bar verwendet. Ist das überhaupt korrekt, oder muss ich Konto1890 nutzen,

    nein musst Du nicht.

    Du bist nicht einmal verpflichtet Deine EÜR so zu machen wie Du es z.Z. handhabst. Du kannst weiterhin das (Gewohnheits-) Konto 1000 für deine Barzahlungen,-Einnahmen verwenden.

    Es ist in der EÜR auch nicht mehr, als ein Geld,- Verrechnungskonto, sieht nur ´unschön´aus wenn da plötzlich ein - Zeichen davor steht. Steht das - Zeichen vor dem Verrechnungskontosaldo ....:rolleyes:

    Beides lässt sich durch eine Privateinlage 1890 ´egalisieren´


    Ich den Kauf auch ursprünglich über das AV gebucht. Aber mir hat nicht gefallen: Ich habe eigentlich 2 Belege für die Anschaffung: Zulassungsquittung und Rechnung des Händlers, wobei ich hier wiederum 2 verschiedene Zahlungsdatum habe. Deswegen dachte ich manuell buchen mit Kto. 380 an Kto. 1000 und Aktivierung mache ich dann, nachdem ich die Kostenzusammengerechnet habe.

    siehst Du....´hat dir nicht gefallen´(wie beim - saldo bei kasse)

    Da sich der Kauf doch eh in 02.2019 abspielte, (Rechnungen zusammentackern) und meinen Bsp. ab Bild 1- Anlagegut neu folgen.

    Bei den EÜR-Einstellungen als § 19 UStG Kleinunternehmer hat sich (soweit ich mich erinnere) die Auswahl USt/VSt. sowieso erledigt.

    Wenn das WG aktiviert ist kannst du die Hänger-Anmeldung die Du ja auch schon bezahlt hast *hinzubuchen* Geldkonto ist 1000 ;) oder 1370 oder 1980

  • arnsteiner Wie genau meinst du das mit dem hinzubuchen? Im AV die Funktion: Zugänge zum Wirtschaftsgut?

    Und nochmal vielen DANK! Du hilfst mir enorm weiter!


    Und was hältst du denn von dieser Methode?

    06.02. Anzahlung: 1371 an 1890

    18.02. Zulassung:1371 an 1890

    22.02. Restzahlung: 1371 an 1890


    22.02. Buchung aus AV erzeugt: Kto. 380 an 1371


    Das mit den Konten ist wirklich egal für die Einnahmen? Hatte im Netz Folgendes gefunden:

    Was meinst du dazu? Was würdest du empfehlen, welches Konto soll ich für meine Bareinnahmen (die ich ausschließlich habe) verwenden?

  • Wie genau meinst du das mit dem hinzubuchen?

    da ich noch nicht wusste, dass du als Kleinunternehmer ohne VSt buchst und sich über die AV-buchung die Sollkonten nicht splitten lassen, hättest Du die Zulassung ohne VSt. ´hinzubuchen´können. (siehe Bild)

    aber so wirst du ja die Ameldekosten zusammen mit dem Kaufpreis verbucht haben

    Und was hältst du denn von dieser Methode?

    wenn du mit Deinem ´Sparstrumpf´ beim Händler und auf der Zulassungsstelle auftauchst geht das auch.

    ´transparenter´ wäre eben der Zwischenweg über das Verrechnungskonto oder 1360 Geldtransit ginge auch.

    Weil eben etwas Zeit zwischen der Auszahlung bei der Bank in den Sparstrumpf vergeht.

    Ebenso ist es bei Buchungen zwischen Kasse - Bank - Kasse.

    Bei Einzahlungen der Bareinnahmen auf das Bankkonto schalte ich immer das Konto Geldtransit dazwischen. Auch im umgekehrten Fall.

    Das Transitkonto wird immer dann entlastet wenn der Auszug mit Wertstellung vorliegt. (kann man, muss man aber nicht)


    Nur kurz zu dem zitierten Text.

    Zitat

    Bei einer Aufzeichnung durch Buchführung sollten Bareinnahmen als Erlös gebucht und als Gegenkonto das Konto Privatentnahmen verwendet werden.

    Wenn man kein separates Geschäftskonto sondern nur ein Privatkonto hat ist das zum Teil richtig. (von der Transparenz her finde ich ein sep. Geschäftskonto unumgänglich) Bei einer evtl. Prüfung wären Auszüge über Supermarkteinkäufe für den Prüfer zwar ärgerliche Stolpersteine, aber auch kleinere Zuwendungen von Oma fielen gleich ins Auge.

    Die Kassen(buch)diskussion, ob ja oder nein und wenn, dann, verfolge ich auch schon seit Anbeginn. (hat mich noch nie betroffen)

    Mein StB. vertritt den Standpunkt (auch aus Deinem Link)

    Zitat

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss ein Einnahmen-Überschuss-Rechner also kein Kassenbuch führen und grundsätzlich auch keine Kassenberichte erstellen.

  • Alles klar arnsteiner . Also würdest du die Rechnung des Anhänger bei den Anschaffungskosten hinzuziehen für den Anschaffungspreis mit Belegnummer der RE - Re ist ja für Anz. und Rest. dieselbe.

    (Hier dann egal, dass an einem Tag Anzahlung und am anderen Tag Restzahlung stattgefunden hat? )

    Oder würdest du beide Teilzahlungen trotzdem noch einzeln im Buchungssystem erfassen, wie ich das schon gemacht habe mit:


    - 1371 an 1000/1890 für jeweils Anz./Restz. (06.02/22.02.)

    - und im AV dann 380 an 1371 für den gesamten Rechnungsbetrag


    (weil kenne nur den Grundsatz der EÜR: "Wenn das Geld abfließt, muss dies auch vermerkt werden/gebucht" o.Ä.)

    (+ mir kommt dieses Konto 1371 immer noch etwas komisch vor, gibt es die Möglichkeit ein eigenes Hilfs-/Zwischenkonto zu erstellen: bspw. "Teilzahlungen Anhängerkauf" o. Ä.)


    Zulassung und Kennzeichen dann einfach über Zugänge zum Wirtschaftsgut ergänzen, um den richtigen Betrag für die Afa zu haben.

    Für das Anschaffungsdatum nehme ich dann aber das RE-Datum und nicht das Lieferdatum, richtig? Mit der Argumentation, dass ich die Papiere und Rechnung schon bekommen habe.


    Ich habe kein Geschäftskonto, da die einzigen Ausgaben die ich darüber tätige sind: Einkauf von Ersatzteilen, 2x bis jetzt Anhänger bezahlt, monatlich Pacht für Stellplatz, Steuer und Versicherung. Meine Einnahmen sind alle bar und meistens zahle ich auch alles bar, wenn nicht anders möglich. Könnte das FA mich aufgrund meiner fast ausschließlichen Bareinnahmen noch rückwirkend zum Kassenbuch zwingen i. S. v. "sie haben nur Bareinnahmen, das ist doch klar". Und sollte ich vielleicht wirklich lieber Kassenbuch führen? Weil eigentlich komme ich auch so ganz gut zurecht.


    Darf ich dich auch fragen, welches Konto du benutzt für Bareinnahmen. Bin mir jetzt unsicher ob ich alle Buchungen die ich habe noch ändere bei Käufen auf 1890 bzw bei Einnahmen auf 1880(?) Privatentnahmen allg. oder so


    Danke nochmals für deine Antwort