Richtig buchen - Anzahlung / Restzahlung EÜR

  • arnsteiner So habe ich das jetzt gemacht: (s.Bilder)


    Bin halt gezwungen als Anschaffungsdatum den 06.02 zu nehmen, obwohl ich nur kleinen Betrag gezahlt habe. Aber theoretisch ist der Anhänger ja schon in meinem Besitz. Da hier aber alles in 02/19 ist, spielt das ja für die Afa keine Rolle.

    Hab aber trotzdem die Teilzahlungen in den Buchungen drin: Bild 4 (BU-1-...)

  • mir kommt dieses Konto 1371 immer noch etwas komisch vor

    da bis jetzt unbekannt ist woher das Geld für den Kauf kommt habe ich für das Beispiel Einlage v. Privat 1890 oder 1371 Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam genommen.

    Darf ich dich auch fragen, welches Konto du benutzt für Bareinnahmen.

    habe ich keine und seltenst Barausgaben. Welche aber, ebenso wie Kartenzahlungen über 1360 gehen.


    So und nun, so finde ich, solltest Du Dich einmal eingehender mit entsprechender Lektüre befassen deren Titel "wie lerne ich Buchführung" ist.

    Ergänzung:

    .....dann hättest Du auch erfahren dass die Zulassungskosten Teil der Beschaffungskosten für die Anhänger sind und mit ihnen verbucht und abgeschrieben werden.

    Siehe auch mein Posting #19 (Hinzubuchen)

  • .....dann hättest Du auch erfahren dass die Zulassungskosten Teil der Beschaffungskosten für die Anhänger sind und mit ihnen verbucht und abgeschrieben werden.

    Siehe auch mein Posting #19 (Hinzubuchen)

    sry. habe im Bild zu spät gelesen dass nur der BSX 750 beachtet werden soll.

    Hast ja Zulassung hinzugebucht.

    Handelt es bei den Anhänger um Gebrauchtteile?

    weil: AfA-Tabelle 4.2.6

  • arnsteiner tatsächlich beide Anhänger neu, aber ist mit FA abgesprochen. Schreibe alle meine Anhänger auf 5 Jahre ab, da Vermietanhänger und in spätestens in 5 Jahren werden die sowieso gewechselt/verkauft.


    Ja genau hatte provisorisch nur den BSX 750 gemacht, der Rest folgt.


    Würdest du an meiner Stelle denn weiter Konto 1000 bebuchen oder sollte ich doch lieber alles auf Konto 1890 / 1800 umstellen. Und sollte ich dann auch Konto 1200 auf Konto 1800 umstellen oder nur die Bargeschäfte? Was meinst du?


    Und was hältst du von den Teilzahlungen:

    06.02. - 1371 an 1000 (200,-)


    18.02. - 380 an 1000 (Zulassung über "Zugänge zum Wirtschaftsgut")


    22.02.-1371 an 1000 (1275,-)


    22.02 - über AV: 380 an 1371 (1475,-)

  • Würdest du an meiner Stelle denn weiter Konto 1000 bebuchen


    wenn es Dir so leichter fällt....

    wichtig ist was hinten raus kommt und das Finanzamt damit zufrieden ist

    du brauchst ja nicht einmal so zu buchen wie du es jetzt machst. Es gibt in meinem Bekanntenkreis auch noch Excel-vorlagen-bucher

    Und bei der EÜR werden auch keine Kontennummern mit versendet. Von daher....

    Mir pers. würde es widerstreben. (auch mit dem SKR04 zu buchen)

    Und was hältst du von den Teilzahlungen:

    ist doch i.O. so.

    er wurde mit € 1.475,-- + 50,60 eingetragen/aktiviert (wirst Du am Abschreibungsverlauf sehen.)

    Zum Jahresende 2019 nicht vergessen die AfA-Buchungen anzustoßen.

    wurde die VSt. auch gebucht?

    • Offizieller Beitrag

    wurde die VSt. auch gebucht?

    ?(

    Da ich ja die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, habe ich dieses ganze Thema Steuern abgehakt.

    umso einfacher für dich und richtig erkannt, entfällt das Problem VSt.

    da ich noch nicht wusste, dass du als Kleinunternehmer ohne VSt buchst und sich über die AV-buchung die Sollkonten nicht splitten lassen, hättest Du die Zulassung ohne VSt. ´hinzubuchen´können. (siehe Bild)