Hallo allerseits,
Ich sitze grad an meiner Einkommensteuererklärung für 2019 und stoße nun auf ein Problem: Wie kann ich Renovierungsarbeiten für ein in 2019 überlassenes Zwei-Familienhaus steuerlich geltend machen?
Zur Situation: Ich habe ein Zwei-Familienhaus im März letzten Jahres von meiner Mutter überlassen bekommen. Meine Mutter hat in einer der Wohnungen lebenslanges Wohnrecht, die zweite Wohnung wird derzeit renoviert und soll vermietet werden. Es sind einige Renovierungsarbeiten am Haus geplant, bzw. schon durchgeführt. Zum Beispiel wurde letztes Jahr das Dach neu gedeckt.
Nun wollte ich diese Kosten steuerlich geltend machen - weiß aber nicht wie und wo ich diese eintragen muss. kann ich die Kosten nur unterHandwerkerleistungen laufen lassen, oder kann ich jetzt bereits die AfA beantragen, obwohl die Wohnung noch gar nicht vermietet werden kann? Eine Wohnung soll auf alle Fälle in Zukunft vermietet werden!
Ich hoffe ich hab mein Problem plausibel erklärt und hoffe nun auf viele Tipps und Lösungsmöglichkeiten ...
Vielen Dank im Voraus,
F. Bergander