Abschreibungsanteil für Korrektur "Anteil Privatnutzung PKW" ermitteln

  • Hallo Zusammen,


    wie komme ich an den AFA-Wert für meine jährliche Korrektur des "Privatanteils KFZ-Nutzung"? Über das Anlagenverzeichnis und die AFA-Details soweit klar.


    Nun habe ich hier aber neben dem eigentlichen Nettowert für die Anschaffung des PKW's noch vier Zuschreibungsposten, welche sich in UST-pflichtige und nicht UST-pflichtige (z.B. Zulassungsgebühren) aufteilen.


    Um das Ganze bei meinen beiden Buchungen:


    • 8924 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne UST"
    • 8921/1776 "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% UST"

    zu berücksichtigen kann ich das mir splitten.


    Für die Buchung "ohne UST" kein Problem.

    Für die Buchung "mit 19% UST" muss ich den in der AFA angegebenen Netto-Fahrzeugwert in einen Brutto-Wert umrechnen und diesen Wert in der Buchung berücksichtigen?


    Danke


    Grüße


    Sascha

  • (siehe Screenshot)

    passt doch

    deine Netto- AfA (wenn Du VSt.-Abzugberechtigt bist) beträgt 4.850,57

    63% private Nutzung sind USt-pflichtige 3.055,86 ./. 1,19 = 2.567,95 * 19% = 487,91

    Du kannst nicht auf den AfA-Betrag 19% aufschlagen und dann auf deine 63% P-Nutz. nochmal 19%

    • Offizieller Beitrag

    (siehe Screenshot)

    passt doch

    deine Netto- AfA (wenn Du VSt.-Abzugberechtigt bist) beträgt 4.850,57

    63% private Nutzung sind USt-pflichtige 3.055,86 ./. 1,19 = 2.567,95 * 19% = 487,91

    Du kannst nicht auf den AfA-Betrag 19% aufschlagen und dann auf deine 63% P-Nutz. nochmal 19%

    ?(

  • hmmh, also die Ausgangsbasis für meine aufgrund des „Privatanteils“ zu korrigierenden Posten ist doch Folgende:

    1. Bei Anschaffung/Einkauf: Kaufpreis zzgl. 19%
    2. Aufgrund Berechtigung zum Vorsteuerabzug: Erstattung/Verrechnung von 19% auf den kompletten Kaufpreis (entspricht an dieser Stelle noch einer 100% geschäftlichen Nutzung des PKWs)
    3. Am Jahresende: Korrektur des Anteils „Privatnutzung PKW“ und zwar in zweierleI Hinsicht (UST-Korrektur und Aufwandskorrektur)

    So, nun wäre es bei 3. doch nur korrekt, wenn ich mit 119% also dem Bruttobetrag, von diesem den „Privatnutzungsanteil“ nehme und diesen Betrag dann in 100% und 19% zerlege.


    100% ist meine Aufwandskorrektur, also hier „Einnahme“

    19% die Korrektur des UST


    Also muss ich doch auch den Afa-Nettobetrag erstmal auf 119% bringen, da ich ja bereits beim Kauf PKW die gesamte Vorsteuer geltend gemacht habe.


    Wo liegt hier mein Denkfehler?


    Danke


    Sascha



  • also 2 x 19% ?

    am Bsp. Betriebskosten.

    Du tankst für € 100,-- incl. 19% = €84,03 Netto

    63% verfährst Du privat = Netto 52,93 (um Deiner Denke zu folgen müssten 19% aufgeschlagen weil es ja privat ist und Du auf 119% kommen möchtest) also wären wir wieder bei rd. € 63,-- welche mit 19% USt. zu verteuernde Nutzungsentnahme sind.

    Was das für die USt,-Erkl. u. EÜR sowie spätere EkStErk. bedeuten würde, kannst du ja mal selbst durchrechnen.


    Um die Antwort einfacher zu gestalten und zu untermauern zitiere ich aus dem beleibten Haufe Lexikon. Wobei es im Netz noch viele Erklärungen gibt.

    Zitat

    Bei der Nutzung eines Firmenwagens gibt es unterschiedliche Sachverhalte, die auch unterschiedlich zu beurteilen und zu buchen sind. Fest steht jedoch, dass die Umsatzsteuer (Vorsteuer), die auf eine Wertabgabe entfällt, nicht zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gehört (vgl. Abschnitt 10.6 Abs. 1 Satz 4 UStAE). Konsequenz ist, dass die Umsatzsteuer für die private Nutzung immer von den Nettokosten zu berechnen ist. Sollten in anderen Quellen die Bruttobeträge genutzt werden, dann ist dies nicht zutreffend.

    • Offizieller Beitrag

    Um die Antwort einfacher zu gestalten und zu untermauern zitiere ich aus dem beleibten Haufe Lexikon. Wobei es im Netz noch viele Erklärungen gibt.

    Da steht doch nichts anderes als jeder Unternehmer ohnehin wissen sollte. Es ist zwischen mit Vorsteuer belasteten Kosten und nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten zu unterscheiden. Nicht mehr und nicht weniger. Und die sind dann ggf. gemäß Fahrtenbuch aufzuteilen und als Bemessungsgrundlage der Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe zu unterwerfen.


    Wie das hier im Programm umzusetzen ist, habe ich keine Ahnung, weil ich die Software nicht nutze. Aber da die AfA bei zulässigem Vorsteuerabzug den mit Vorsteuer belasteten Kosten zuzurechnen ist, ist die anteilige AfA in die BMG einzubeziehen. Und auf diese mit Vorsteuer belasteten Kosten als BMG ist insgesamt die USt zu berechnen. Herauszurechnen ist da rein gar nichts, da die Vorsteuer ja schon als Betriebsausgabe eigener Art zu berücksichtigen ist bzw. bei der Berechnung der USt-Zahllast zum Tragen gekommen ist.


    Zum Prozedere hier mit der Software sollte sich doch einmal @SAMM oder ein anderer Intensivnutzer dieser Software äußern. Ich vermute da durch den TE möglicher Weise falsch hinterlegte Programmeinstellungen. Zumindest lässt dies der #3 eingestellte Screen als Möglichkeit erscheinen.

  • als jeder Unternehmer ohnehin wissen sollte.

    anscheinend ist dem nicht so. Von daher nehme an, die Betonung liegt auf ´sollte´

    Und von daher habe ich Dein ?( (confused) auch nicht weiter interpretiert

    Es hat auch eher weniger mit dem Programm zu tun als.....mit dem ´sollte´ siehe Post#4

  • Hallo Zusammen,


    ich glaube wir meinen das Gleiche.


    Mir ist klar, die Berechnung der UST erfolgt immer auf Basis des Nettobetrages.


    M.E. muss hier bei der entsprechenden Buchung im Wieso Mein Büro dennoch der Bruttobetrag angegeben werden und das Programm bricht automatisch auf den Nettobetrag runter um dann auf dieser Basis die UST zu berechnen.


    sieht man m.E. an den beiden beigefügten Screenshots. Gehe hier mal von einer Netto Afa von 4.000 EUR aus. Gebe ich in das Betragsfeld nun nur die 4.000 EUR ein, so passt das Ganze am Ende nicht. Gebe ich dort die 4.760 EUR ein, erfolgt die Berechnung der IST auf Basis von 4.000 EUR.


    Oder sehe ich das falsch?


    Danke für Euren Input und die Mühe


    Sascha

  • Gehe hier mal von einer Netto Afa von 4.000 EUR aus. Gebe ich in das Betragsfeld nun nur die 4.000 EUR ein, so passt das Ganze am Ende nicht. Gebe ich dort die 4.760 EUR ein, erfolgt die Berechnung der IST auf Basis von 4.000 EUR.

    ?(?(?(?(

    wozu die ´Probiererei´?

    Aus einem Screen oben geht doch eindeutig hervor, dass dein Kfz-Afa € 4.850,57 beträgt.

    Dein PNA darauf *taschenrechnerbemüh* 63% also 3.055,86

    und diese 3.055,86 sind Berechnungsgrundlage für die noch abzuführende USt. und Betriebseinnahmen

  • Hi,


    daran erkennt man doch die Brutto/Netto-Thematik recht gut.


    Mein erster Screenshot und nun Deine.


    Um am Ende auf den selben UST-Betrag wie Du zu kommen, muss ich im Betragsfeld der Maske den Bruttowert erfassen.


    Derzeit sind es bei mir sonst nur 487,91 und nicht wie bei Dir 580,54.


    Grüße


    Sascha