Absenkungsbeitrag (Beamte) richtig erfassen

  • Liebes Forum,


    leider habe ich kein Thema gefunden, das den Absenkungsbeitrag und die richtige Erfassung mit der Software SteuerSparbuch behandelt. Ich denke, dies wird einige betreffen.


    Ich habe eine Steuerhilfe vom Landesamt für Besoldung zur Hand in dem steht, dass in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung die Nachzahlung des Absenkungsbeitrags aus den verschiedensten Gründen nicht gesondert ausgewiesen werden konnte. Die Fünftelungsregelung konnte ebenso wenig angewandt werden.

    Die Nachzahlung ist somit im Jahresbruttoverdienst mit einberechnet (Zeile 3 Bruttoarbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung).


    Um eine Fünftelungsregelung zu erreichen, soll man laut der Steuerhilfe vom Landesamt die Nachzahlung in Zeile 18 Anlage N eintragen. Man soll danach die Nachzahlung vom Jahresbruttoverdienst abziehen und diesen dann als Bruttoarbeitslohn in Zeile 6 der Anlage N eintragen.


    Ich habe in der Steuersoftware diese Schritte befolgt. Das heisst die Nachzahlung in Zeile 19 des Progamms eingegeben (Zeile 18 in Papierform) und den Bruttoarbeitslohn angepasst (Bruttoarbeitslohn - Nachzahlung).


    Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Software die Erstattung richtig berechnet. Denn die Steuererstattung scheint mir als nicht realistisch.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Kommentare und ganz viel Gesundheit an alle Forenmitglieder/innen.

    • Offizieller Beitrag

    1. Alternative: Du gibst das ein so wie es bescheinigt ist und vergleichst das Ergebnis mit der jetzigen Berechnung


    2. Alternative: Du guckst in der jetzigen Berechnung der Einkommensteuer, ob da irgendwas von § 34 EStG steht


    3. Möglichkeit: Manchmal ist die Fünftelregelung ungünstiger als die normale Besteuerung, dann nimmt das Programm natürlich die für dich günstigere Alternative

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Zwischen den Berechnungen gibt es wirklich sehr große Unterschiede, fast schon uotpische. Deshalb hat mich das stutzig gemacht, ob das überhaupt sein kann oder ob irgendwo doch ein Fehler liegt...

  • Hallo liebe WISO- & Steuerprofis,


    da meine Frage auch zu diesem Thema passt, schieße ich mich hier Mal an. Auf mich treffen die selben Umstände zu wie bei meinem Vorredner. Ich habe 2019 für die, in den Jahren 2015 - 2018 einbehaltenden, Eingangsbesoldungsabsenkungen in einem Zug zurückerstattet bekommen. Diese Rückerstattung wurde lediglich auf der monatlichen Gehaltsabrechung ausgewiesen - nicht aber auf der Lohnsteuerbescheinigung. Dort sind sie in Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) enthalten.

    Meine Frage bezieht sich abenfalls auf die Eintragung und Anwendung der Fünftelregelung in WISO. Leider kann ich in meiner Software (WISO Steuert Start 2020) keine Anlage N oder eine ähnliche Eingabemaske finden. Mache ich es richtig, wenn ich den Betrag X, der mir einmalig Ausbezahlt wurde, selbst in Zeite 19 (Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre...) eintrage? Muss ich dann noch weitere Angaben machen - den Bruttolohn verändern oder kürzen?


    Vielen Dank im Voraus und allseits gute Gesundheit!