Guten Tag,
Was wird unter selbstgen. Wohneigentum verstanden?
Ich besitze zwei Eigentumswohnungen. Meine Mutter hat laut Vertrag lebenslanges Wohnrecht in der einen Wohnung. Ein Mietvertrag existiert nicht.
Kann ich für diese Wohnung Haushalts nahe Dienstl. Und Handwerkerkosten geltend machen?
Ich habe gelesen, dass dieses bei Kindern möglich sein soll, aber zu der Elternbeziehung keine Aussage finden können.
Also kann ich die Kosten für die zweite Wohnung, bewohnt von meiner Mutter, geltend machen?
Danke schon einmal
Jörg